Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 68

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11.20.18

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Liebe ZuseherInnen auf den Galerien! Es wurde schon viel darüber erzählt, was diese Reform, diese Kompetenzerweiterung bringt. Es wurde auch mit Zahlen jongliert: beispielsweise, dass der Bundesrech­nungshof nunmehr statt 25 Gemeinden 71 Gemeinden prüfen kann. Nach wie vor fehlen 2 358 Gemeinden ohne Wien, die er so nicht prüfen kann. Selbst wenn man die 32 Gemeinden abzieht, ist das noch eine ganz Menge.

Das heißt, es ist ein erster Schritt getan, keine Frage. Aber es ist auch klar, dass eine Querschnittsprüfung, eine vergleichende Prüfung, eine Überblicksprüfung in dem Ausmaß, wie wir uns diese wünschen, nicht möglich ist.

Darüber hinaus wurde auch schon die Frage des Minderheitsverlangens diskutiert. Kon­kret ist es so, dass nun Landtag und Landesregierung auf Beschluss die Prüfung vorsehen können. Aus unserer Sicht ist das zu wenig. Aus unserer Sicht ist es gerade im Bereich der Kontrolle eine unabdingbare Notwendigkeit, dass auch die Minderheit in einem Landtag entsprechende Verlangen einbringen kann. Es gab auch schon einmal einen Textvorschlag der Regierungsfraktionen, in dem das vorgesehen war. Leider ist dieser dann durch den Abänderungsantrag wieder herausgenommen worden. Nach Ansicht von Verfassungsprofessor Heinz Mayer ist es so, dass die derzeitige Textierung die Möglichkeit eines Minderheitsverlangens nicht ermöglicht, bis hin zu bundesverfassungsrechtlich unmöglich macht.

Ich gehe mit Ihnen konform, dass man den Landesverfassungsgesetzgebern dies­bezüglich nichts vorschreiben kann und soll, weil das eben in deren Verfassungs­autonomie hineinspielt, aber man sollte ihnen zumindest die Möglichkeit geben, Min­derheitsverlangen vorzusehen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Stefan.) Das ist mit der derzeitigen Textierung und nach Auslegung der Verfassungsrechts­experten nicht möglich.

Daher haben wir gemeinsam mit den Kollegen der FPÖ einen Abänderungsantrag vorbereitet, in welchem wir genau diese Möglichkeit wieder eröffnen, und zwar da­durch, dass wir den Satz, den Sie ja schon einmal in Ihrem Text drinnen hatten und den Sie vorgeschlagen hatten, wieder hineingenommen haben.

Ich bringe diesen Antrag jetzt zur Kenntnis.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Stefan, Kogler, Zanger, Kollegen und Kolleginnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1187/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1. Es wird folgende Zif 1a eingefügt:

„1a. In Art 127a Abs 1 wird nach dem ersten Satz folgendes eingefügt:

‚Der Rechnungshof kann jährlich in jedem Land vier Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern überprüfen.‘“

 


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