Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 23

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09.05.58Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Ich darf den Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Amtlichen Protokolle der 83. und 84. Sitzung vom 17. November 2010 sowie der 85. Sitzung vom 18. November 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und un­beanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Mag. Wurm, Dr. Bar­tenstein, Großruck, Dr. Fichtenbauer, Mag. Brunner und Mag. Dr. Zinggl.

09.07.39Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6964/J bis 7010/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6294/AB bis 6405/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011 samt Anlagen (980 d.B.),

Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novel­le 2010) (1005 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1006 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Kon­sumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1007 d.B.),

Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Tele­kommunikationsgesetz 2003 geändert wird (1008 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz erlassen wird und das Tierseuchengesetz geändert wird (1024 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) erlassen wird (1025 d.B.);

4. Initiativanträge:

Zurückziehung: 80/A.

 


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