Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 22

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10.00.26Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 86. und 87. Sitzung vom 30. November 2010 und der 88. und 89. Sitzung vom 1. Dezember 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Katzian, Ing. Hofer und Ursula Haubner.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Frau Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter vertreten.

10.01.17Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7039/J bis 7145/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6434/AB bis 6565/AB;

Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 6459/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 50/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsver­günstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) (1028 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (1029 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1030 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs.1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

 


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