Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 348

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

denn auch nächstes Jahr und übernächstes Jahr sind unsere Betriebe in Konkurrenz, und es besteht die Gefahr, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr als 20 000, ihren Arbeitsplatz verlieren.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mobilitätsförderung im Zusammenhang mit länger andauernder Auslands­tätigkeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, im Sinne der obigen Ausführungen bis zum Ende des 1. Quartals 2011 einen Gesetzesvorschlag für eine europa- und verfas­sungskonforme Nachfolgeregelung des § 3 Abs. 1 Z 10 Einkommensteuergesetz 1988 zum ehestmöglichen Inkrafttretenszeitpunkt vorzulegen.“

*****

Wir wollen eine Lösung, die außerhalb der Union weiter die alte Steuerfreiheit vorsieht und innerhalb der Union einen entsprechenden Freibetrag. Da werden Sie sehen, Herr Kollege Themessl: Auch da stehen wir auf der Seite der Betriebe und ihrer Beschäf­tigten. Sie sind es, die dafür sorgen, dass dieses Land läuft. Und unser Land läuft su­per, auch wegen der Regierung! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mobilitätsförderung im Zusammenhang mit länger andauernder Auslandstä­tigkeit“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 201 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 40 Wirtschaft.

Auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 30.09.2010 wird die seit Jahrzehnten bestehende steuerliche Begünstigung für bestimmte Auslandstätig­keiten abgeschafft. Die Konkurrenzsituation für österreichische Unternehmen und de­ren Arbeitnehmer im Ausland ist jedoch unverändert davon bestimmt, dass den Mitbe­werber anderer Länder gleichartige oder ähnliche Begünstigungen zugänglich sind. Wenngleich mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eine zweijährige Übergangsregelung geschaffen wird, könnte sich die gänzliche Abschaffung der Steuerbegünstigung wett­bewerbsnachteilig für die Österreichische (Export-) Wirtschaft auswirken. Es soll daher, im Rahmen des derzeit begünstigten Auslandstätigkeitskreises, im Dauerrecht eine steuerliche Regelung geschaffen werden, die unter Berücksichtigung höchstgerichtli­cher Erkenntnisse die Bereitschaft von Arbeitnehmern erhält, länger dauernde Aus-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite