Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 203

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Es wird auch eine Qualitätskontrollbehörde eingerichtet, die ein Register führen soll, wo die zugelassenen Abschlussprüfer und die zugelassenen Prüfungsorganisationen aufgelistet werden.

Es gibt also mehr Sicherheit und mehr Qualität, und das ist positiv, und deshalb beschließen wir heute dieses Gesetz mit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


18.48.40

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zur Erhaltung des hohen Niveaus des Wirtschaftsstandorts Österreich bedarf es der Sicherung von Transparenz und Kontrolle im Bereich der Abschlussprüfungen, zum Beispiel bei Kreditinstituten, Ver­siche­rungen, Pensionskassen.

Das diesbezügliche Gesetz wurde hier im Plenum 2005 einstimmig beschlossen und 2008 novelliert. Und die aktuelle Anpassung fand im Ausschuss breite Zustimmung.

Die regelmäßige externe Prüfung durch Abschlussprüfer alle drei beziehungsweise sechs Jahre ist ein wesentlicher Punkt, der auch von der Kammer der Wirtschaftsprüfer mitgetragen wird, genauso wie die Neuerung, nämlich die Aufnahme der genos­senschaftlichen Revisoren zur Qualitätskontrolle durch die Behörde.

Die kontinuierliche Fortbildung, für die ein verpflichtendes Maß an Mindeststunden vorgesehen ist und die schriftlich festgehalten werden muss, gewährleistet die hoch­wertige Abwicklung der Abschlussprüfungen. Wichtig ist auch, wie heute bei diesem Tagesordnungspunkt auch schon festgestellt wurde, die Unabhängigkeit der Prüfer.

Weiters regelt das Gesetz die Bestellung der Qualitätsprüfer und die im Qualitätsprüf­bericht anzuführenden Punkte. Festgehalten ist ferner, dass der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen ausschließlich im öffentlichen Interesse zu handeln hat.

Meine Damen und Herren! Gerade in der Wirtschaft ist Rechtssicherheit ein sehr wichtiges Gut und wird oft unterschätzt. Sie ist für uns im Herzen Europas von großer Bedeutung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

18.50.10

Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1126 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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