Der Entwurf aber zieht den Schluss daraus, dass man jetzt nämlich zur Vereinfachung der Verfahren schreiten soll. Ich habe im Außenpolitischen Ausschuss Sie, Herr Minister, gefragt, ob mit Vereinfachung nicht vielleicht Erleichterung und ein Niveauverlust verbunden sein könnten. Sie haben gesagt: Nein, natürlich nicht.
Wenn ich mir das genau durchlese, sind andere – und ich teile diese Meinung – da natürlich schon sehr skeptisch. Ich darf aus der Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer zitieren, die sagt und befürchtet:
„Durch zu lasche Vorschriften über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen und Berufsqualifikationen besteht die Gefahr, dass das anerkannt hohe Qualifikationsniveau in Österreich herabgesetzt (…) wird.“
Wenn man liest, dass die einen einen so hohen Prozentsatz an Beschäftigung erlangen, die anderen weniger, hat man schon das Gefühl, es ist so wie mit der Matura: Wenn wenige Leute die Matura erlangen, muss man das Matura-Niveau heruntersetzen.
Diese Befürchtungen habe ja nicht nur ich. Ganz besonders bestärkt werden diese Befürchtungen leider durch § 8, wo es um besondere Regelungen für Asylberechtigte und Menschen geht, die subsidiären Schutz genießen. Denn für jene Personen wird es nämlich möglich sein, in diese Verfahren einzusteigen, ohne Dokumente vorzulegen.
Wie jetzt nun die Qualifikation ermittelt werden kann, dazu steht in der Gesetzesvorlage wörtlich:
„Geeignet erscheinende Verfahren können etwa praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen sein. Die Auswahl des Verfahrens (…) liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.“
Das ist nun wirklich etwas, das Anlass zu großer Besorgnis gibt. Zunächst einmal öffnet dieses „im Ermessen der Behörde“ natürlich der Willkür Tür und Tor. Und wie es möglich sein könnte, dass durch Stichprobentests eine verlässliche Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden kann, das müsste man eigentlich einmal genauer erklären. Also es ist wirklich zu befürchten, dass – erstens – die Gleichwertigkeit so nicht festgestellt werden kann. Das ist schlecht für all jene, die die Dienste in Anspruch nehmen und dadurch unter Umständen mit einem Niveau konfrontiert werden, das sie nicht erwarten sollten. Was da nur helfen kann, ist nicht das Senken des Niveaus, sondern die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung in Österreich. Billiger geht das nicht.
Zum Zweiten aber – und darauf weist die Rechtsanwaltskammer ebenfalls hin –: Wenn sich das so durchsetzt, wenn darüber gesprochen wird und es sich herausstellt, dass es tatsächlich zu einem Niveau- und Qualitätsverlust gekommen ist, ist das nicht nur schlecht für jene, die dann darunter leiden, sondern es wird für den Ruf der österreichischen Ausbildung im Ausland generell schlecht sein. Bis jetzt haben wir natürlich einen hervorragenden Ruf. Wenn sich aber herausstellt, dass ein österreichischer Titel durch Stichprobentests zustande gekommen sein kann, dann bin ich nicht so sicher, ob das Vertrauen auch weiterhin unerschüttert bleibt.
Ich denke, das muss überdacht werden. Herr Minister, wir werden hier nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.40
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
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