was wir heuer im Justizbudget sehen, lässt leider nicht die Hoffnung zu, dass sich da sehr viel verbessern wird.
Es gibt aber noch einen Bereich, wo es meines Erachtens nicht genügend Fortschritte gegeben hat: Das ist bei der Ernennung der Richter selbst, bei der Ernennung der OGH-Präsidenten. Ich glaube, da würden – das kostet gar nichts – mehr Transparenz und Offenheit dem Ansehen der Justiz insgesamt nützen. Wir wissen aus Umfragen in der Bevölkerung, dass das Vertrauen in unsere Justiz zwar groß ist, aber immer noch ist gerade bei der Besetzung von Richterstellen und insbesondere jenen von OGH-Präsidenten der Verdacht vorhanden, dass nach politscher Willkür entschieden wird.
Wir schlagen vor, dass es diesbezüglich Besetzungsvorschläge der Vollversammlung des Obersten Gerichtshofes geben sollte. Die Entscheidungskompetenz und Befugnis zur Ernennung sollten nach wie vor beim Justizminister bleiben. Lehnt er allerdings einen Besetzungsvorschlag der Vollversammlung ab, dann müsste er begründen, warum er davon abweicht. Der Vollversammlung der OGH-Richter sollte dann auch die Möglichkeit gegeben werden, dazu Stellung zu beziehen.
Wir werden das im Ausschuss nochmals argumentieren. Ich meine, dass dieser Zugewinn an Transparenz und Offenheit jedenfalls den Verdacht und den Anschein politischer Willkür bei den Bestellungen von Richterinnen und Richtern zu vermeiden hülfe. Das täte der österreichischen Justiz sehr gut. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
20.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Das war nahezu eine Punktlandung. Die Redezeit Ihrer Fraktion ist fast erschöpft, 1 Minute hätten Sie noch. Also wenn jemand von Ihnen noch Lust hätte – bitte.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, der Vorschlag von Kollegen Noll liegt da. Er will die Besetzung des Obersten Gerichtshofes ändern. Schauen wir uns einmal an, warum er das vorschlägt, welche Argumente dafür und welche dagegen sprechen. Das werden wir natürlich im Justizausschuss entsprechend diskutieren.
Ganz klar geregelt ist das in Artikel 92 der Bundesverfassung. Es geht um das oberste Gericht, die oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen in Österreich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Da ist eben geregelt, dass der Präsident des Obersten Gerichtshofes nicht nur die Aufgabe der Rechtsprechung, sondern auch die Vertretung des Obersten Gerichtshofes nach außen und dazu auch die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter innehat. Das ist bei allen anderen Gerichten anders. Dort ist natürlich die Rechtsprechung unabhängig, aber der innere Dienstbetrieb wird durch Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geregelt. – So weit die Gesetzeslage.
Warum betrachte ich den Vorschlag doch einigermaßen kritisch? – Er würde ja bedeuten, dass zukünftig die Richterinnen und Richter, die dieser Vollversammlung des OGH angehören, aus ihrer Mitte heraus selbst ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin bestimmen. Also ich frage den Kollegen Noll und Sie alle: Wer würde sich in einem Unternehmen nicht gerne selbst den Chef aussuchen? – Ich persönlich erachte es als nicht richtig, das so zu tun. Über die verschiedenen Ansinnen, die dahinterstehen, zu diskutieren – nämlich Objektivität, Transparenz, dem Bürger klarer zu machen, warum jemand diese herausragende Position bekommt –, dafür bin ich gleich zu haben.
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