versichert, dass sie eine Bluttransfusion einer Transplantation gleichsetzen und dass damit die ärztliche Untersuchung für sie unabdingbar ist. Auch der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Universitätsprofessor Szekeres, hat versichert, dass er, wenn das Rote Kreuz organisatorische Probleme hat, Ärzte aufzutreiben, gerne behilflich ist, dass aber die ärztliche Untersuchung ein ganz wichtiger und klarer und nicht zu vernachlässigender Standard ist, wenn wir davon ausgehen, dass wir alle – in dem Fall, in dem wir es brauchen – gesundes Blut bekommen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen die Sicherheitsstandards nicht vermindern, wir wollen sie verbessern. Das heißt, der Arzt muss die Eignungsuntersuchung des Blutspenders durchführen. Es darf keinen Unterschied geben, ob eine Spende in einer mobilen Einrichtung oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Eignungsfeststellung des Spenders muss in ganz Österreich, und das ist bis jetzt nicht der Fall, unter gleichen Bedingungen erfolgen. Das heißt, es muss ein standardisierter Fragebogen vorliegen und ein standardisierter Handlungsablauf erfolgen.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesministerin für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage und darf folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden“
Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.
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Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu und beherzigen Sie meine Warnungen! In Zukunft werden wir einerseits durch den Klimawandel, andererseits auch durch die Migrationsbewegungen die Herausforderung haben, viele neue Infektionskrankheiten im Land zu haben und damit umgehen zu müssen, aber auch, dass alte, bereits von uns besiegte Krankheiten wieder neu aufflammen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.20
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil
betreffend verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden
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