Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 285

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Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 973/A(E) der Ab­geordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absiche­rung des Vereins für Konsumenteninformation.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 111)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurm, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgesetz über die Finan­zie­rung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 112)

19.14.3914. Punkt

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewin­nung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicher­heitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 14. Tagesordnungspunkt.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berich­terstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen somit zum ersten Redebeitrag, und ich erteile Frau Abgeordneter Povysil das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.15.22

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie, meine Damen und Herren, eine Bluttransfusion benötigen, dann interessiert es Sie überhaupt nicht, ob die von einer stationären Blutspendeeinrichtung oder von einer mobilen Blutspendeeinrichtung kommt. Das, was Sie wissen wollen, und lassen Sie mich das ganz einfach sagen, ist, ob das Blut gesund ist.

Im Frühjahr dieses Jahres hat eine Patientin nach einer Hüftoperation ein mit Malaria infiziertes Blut, also eine Bluttransfusion, bekommen und ist daran gestorben. Die Spenderin, die nicht angegeben hat, dass sie im Ausland war, und ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Gerade im Lichte dieses schweren Vorfalls und im Lichte des laufenden Verfahrens halten wir es gerade im Bereich der mobilen Blutspendeeinrichtungen für vollkommen verfehlt, die Sicherheits­standards der Eignungsuntersuchung von Spendern zu vermindern und Ärzte wegzu­rationalisieren, so wie es die ÖVP und die SPÖ in ihrem Antrag heute vorhaben.

Die Eignungsuntersuchung eines Blutspenders ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit für uns alle, die wir Blut brauchen. Wir alle wollen sicher sein, dass das Blut, das wir bekommen, die Bluttransfusion, gesund ist.

Ich habe mit Kollegen gesprochen, die an dem Fall der verstorbenen Patientin beteiligt waren, ich habe Briefe von Kollegen aus dem Roten Kreuz bekommen: Alle haben mir


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