15.10

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Die Rede von Herrn Kolle­gen Obernosterer hat mich sehr beeindruckt. Er hat sich beschwert, dass die Gastrono­mie und die Tourismusbetriebe schon so lange zu haben – das stimmt ja, es ist wirklich schon sehr lange –, gleichzeitig hat er aber auch gesagt, dass wir die beste Bundesre­gierung in ganz Europa haben. Das passt irgendwie nicht zusammen. – Sie brauchen sich nicht hierherzustellen und sich zu beschweren, sondern Sie brauchen das nur Ihrem Bundeskanzler zu sagen. Wir alle wissen, was Sebastian Kurz letzten Sommer getan hat – es war nicht sehr viel, außer 218 Pressekonferenzen abzuhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Wären wir schon im September Testweltmeister gewesen, hätten wir uns bis heute sehr viel erspart.

Nun aber zu etwas Positivem, vielleicht etwas Positivem: Die Regierungsparteien sind auf uns zugekommen und wollten mit uns über eine Änderung zum Covid-19-Maßnah­mengesetz verhandeln, was wir natürlich auch getan haben. In dieser Novelle geht es darum, dass geimpfte Menschen, genesene Menschen und getestete Menschen gleich­gestellt werden, denn es ist nicht einzusehen, dass jemand, der eine Impfung erhalten hat, oder jemand, der genesen ist, sich weiterhin testen lassen soll.

Betreffend die Änderung bei den Berufsgruppentestungen – der Herr Bundesminister ist jetzt leider nicht hier –, bei der auf die Gefahr der wechselseitigen Ansteckung abgestellt wird, ersuche ich die Regierungsfraktionen, die Sozialpartner in diesen Bereich einzubin­den, denn es soll ja wirklich eine praktikable Lösung und keine sehr komplizierte Lösung werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine weitere Verbesserung – da bemerkt man auch die sozialdemokratische Hand­schrift – ist, dass die Arbeitgeber die Testungen für die Arbeitnehmer ermöglichen müs­sen und dass die Zahl der Gratiswohnzimmertests für die Versicherten, wie wir es schon lange fordern, von fünf auf zehn pro Monat erhöht wird.

Für die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause eine Klarstellung: Heute geht es nicht um den grünen Pass. Heute geht es einzig und allein um die Gleichstellung von geimpften, genesenen und getesteten Personen. Es gibt im heutigen Antrag keine einzige Rege­lung, die über die Ausgestaltung eines etwaigen grünen Passes etwas aussagt, auch wenn es Sebastian Kurz seit Wochen trommelt.

Ich bin sehr dankbar, dass der Herr Bundesminister heute im Gesundheitsausschuss auch den Weg zu einem grünen Pass, einem europaweiten grünen Pass, grob skizziert hat, es sind da nämlich viele datenschutzrelevante Fragen zu klären. Voraussetzung für uns ist, dass der grüne Pass EU-weit einheitlich ist und EU-weit gilt, denn welchen Sinn macht es, wenn ein Land vorprescht und der grüne Pass dann in anderen Ländern nicht anerkannt wird? Es geht nicht darum, wer der Erste ist, der den grünen Pass einführt, es geht darum, dass die Daten der Menschen geschützt werden, dass dieser grüne Pass auch für Menschen praktikabel ist, die zum Beispiel kein Smartphone haben, und dass die Bewegungen von Menschen – darauf legen wir sehr, sehr großen Wert – nicht, wie bei der Coronaapp gedacht, nachverfolgt werden können. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Covid-Nachwei­se in Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass

- allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei und zum frühestmöglichen Zeitpunkt nieder­schwellig EU-konforme Covid-Nachweise in Papierform und digitaler Version zur Verfü­gung gestellt werden, damit auch Reisen ohne Quarantäne wieder möglich wird,

- den Besitzern von gültigen Nachweisen alle entsprechenden nationalen Rechte einge­räumt werden,

- zur Überprüfung der Nachweise nicht-nachverfolgbare Systeme eingesetzt werden (privacy-by-design), sodass niemand Sorge haben muss, dass in Zukunft seine Bewe­gungen kontrolliert werden,

- alle IT-Lösungen die bei der Ausstellung und Weitergabe der sensiblen Genesungs- und Impfnachweise an die Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen, entspre­chend hohe Sicherheits- und Zugriffsstandards wie z.B. beim e-lmpfpass angelegt wer­den.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Mag. Drobits,

betreffend Covid-Nachweise in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 1466/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (813 d.B.)

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten ver­handeln aktuell zwei EU-Verordnungen zu den digitalen Covid-Nachweisen (Digital Green Certificates, DGC). Diese sollen in einem Dringlichkeitsverfahren möglichst rasch zum Beschluss gebracht werden. Ein gültiges Zertifikat soll als Beleg für den Corona-Status einzelner Personen dienen und somit das Reisen erleichtern. Dabei werden Nachweise, dass man gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf COVID-19 getestet wurde oder eine COVID-19 Erkrankung durchgemacht hat, europaweit standardisiert und deren Gültigkeit in allen EU-Staaten geregelt. Diese Nachweise sollen in Papierform oder in digitaler Form kostenlos für alle Menschen in den Mitgliedstaaten erhältlich sein. Welche konkreten Vorteile Personen, die im Besitz des Zertifikates sind, eingeräumt werden, soll jedes EU-Land selbst festlegen können, z.B. Ausnahmen von Quarantäne oder Testpflichten.

Ein maschinenlesbarer Code auf den Nachweisen selbst, enthält alle wichtigen Informa­tionen bzw. ein digitales Echtheitssiegel. Es gibt keine zentrale EU-Datenbank, der Bür­ger ist gemäß innerstaatlicher Regelungen im alleinigen Besitz seiner Nachweise und damit seiner Daten. Zur Überprüfung der Echtheit wird nur die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert, indem überprüft wird, wer ihn ausgestellt und unterzeichnet hat. Diese Über­prüfung ist ohne Internetabfrage möglich und es wird sichergestellt, dass eine Nachver­folgbarkeit der Bewegungen einer Person durch dieses System ausgeschlossen bleibt (privacy-by-design).

Im Gegensatz zu negativen Testnachweisen sind insbesondere Nachweise über eine durchgemachte Covid-Erkrankung (Genesungsnachweise) hochsensible Gesundheits­daten, da leider bei vielen dieser Menschen Langzeitfolgen (Long-Covid) beobachtet werden können. Es muss daher sichergestellt werden, dass es bei diesen Personen zu keinen Diskriminierungen (z.B. im Berufsleben) kommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass

•           allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei und zum frühestmöglichen Zeitpunkt   niederschwellig EU-konforme Covid-Nachweise in Papierform und digitaler Ver­           sion zur Verfügung gestellt werden, damit auch Reisen ohne Quarantäne wieder         möglich wird,

•           den Besitzern von gültigen Nachweisen alle entsprechenden nationalen Rechte eingeräumt werden,

•           zur Überprüfung der Nachweise nicht-nachverfolgbare Systeme eingesetzt wer­  den (privacy-by-design), sodass niemand Sorge haben muss, dass in Zukunft       seine Bewegungen kontrolliert werden,

•           alle IT-Lösungen die bei der Ausstellung und Weitergabe der sensiblen Gene­     sungs- und Impfnachweise an die Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen,      entsprechend hohe Sicherheits- und Zugriffsstandards wie z.B. beim e-Impfpass            angelegt werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte.