13.24
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist dieses sogenannte Antiterrorpaket der Bundesregierung ein reines Showpaket, ein Alibipaket. Karl Mahrer hat das ja auch selbst gesagt, dass das schon auch eine Anlassgesetzgebung ist, im speziellen Fall eine Anlassgesetzgebung ohne konkreten Anlass. Wir wissen ja alle aus dem Bericht der Zerbes-Kommission, dass der Anlass – der mutmaßliche, der schändliche Terroranschlag am 2. November – auf Grundlage der gültigen Gesetze zu verhindern gewesen wäre und hätte verhindert werden müssen. Das steht völlig außer Zweifel, das hat mit diesem Paket überhaupt nichts zu tun, und dieses Paket wird auch künftige Anschläge nicht verhindern können, meine Damen und Herren.
Was Wien betrifft, ist es ganz spannend, dass wir heute deutschen Medien entnehmen, dass es in Deutschland jetzt Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitwissern dieses Anschlages gegeben hat. Da wurden zwei Wohnungen durchsucht, und diese zwei Herrschaften, diese Islamisten aus Deutschland, waren auch am Dschihadistentreffen beteiligt, das dieser K. F. mit Dschihadisten aus der Schweiz und aus Deutschland im Juli 2020 in Wien veranstaltet hat – unter den Augen unseres Verfassungsschutzes und trotz Meldungen der Dienste aus der Schweiz und aus Deutschland. Es liege der Verdacht nahe, sagen die deutschen Behörden, dass diese zwei Personen zumindest gewusst haben, was der Mensch vorhat. Sie haben einen Tag vor dem Anschlag sämtliche Kontaktdaten gelöscht. Einen Tag vor dem Terroranschlag wurden sämtliche Handyverläufe gelöscht und wurde versucht, die Spuren in den sozialen Medien zu verwischen. Ich bin gespannt, was da noch ans Tageslicht kommt.
Wie gesagt, dieses Treffen wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Unmittelbar nach dem Treffen, nachdem die Herren Islamisten in die Schweiz und nach Deutschland zurückgereist sind, hat es den versuchten Munitionskauf in der Slowakei gegeben. Auch da hat es mehrmals eindeutige Nachrichten aus der Slowakei gegeben, aber es wurde nichts gemacht. Das ist also reine Showpolitik, die Sie da betreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Selbstverständlich, die Freiheitliche Partei ist in diesem Bereich immer für Verschärfungen zu haben, aber nur, wenn sie etwas bringen. Was eine Fußfessel bringen soll, wenn man aufgrund der Terrorparagrafen verurteilt wird, weiß ich nicht, man wird einen Anschlag vermutlich auch mit Fußfessel durchführen können. Der Entzug der Staatsbürgerschaft nach einschlägigen Verurteilungen ist grundsätzlich begrüßenswert, das geht aber nur bei Doppelstaatsbürgern, und das sind ganz, ganz wenige Personen.
Wir müssen diese Menschen loswerden! Und ich weiß schon, Sie werden dann wieder sagen: Dann verstoßen wir möglicherweise gegen das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit. – Ja, drauf gepfiffen, meine Damen und Herren, denn wenn es um die Sicherheit dieser Republik geht, wenn es um das Leben von Menschen in Österreich geht, dann können wir uns hier nicht mit irgendwelchem Kleinkram herumschlagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Zu den IS-Rückkehrern: Das ist vielleicht ein Denkfehler, das wird ja durch den Begriff Rückkehrer verharmlost. Die kommen ja nicht vom Abenteuerurlaub zurück. Da handelt es sich um Menschen, die an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen haben und die tatsächliche oder mutmaßliche Mörder, Islamisten, Vergewaltiger und Kinderschänder sind – das wissen wir alles. Solche Menschen haben in Österreich nichts verloren! Das muss der Kern der Diskussion sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bringe zu dem Tagesordnungspunkt betreffend Staatsbürgerschaften jetzt auch einen Entschließungsantrag ein, mit zwei Punkten: erstens, dass es keine Möglichkeiten mehr geben soll, die Staatsbürgerschaft im Status eines Asylwerbers zu erlangen – Asyl ist Schutz und Hilfe auf Zeit, und nichts anderes –, zweitens, dass wir türkische Staatsbürger von der Verleihung unserer Staatsbürgerschaft ausschließen, denn wir wissen ja, dass die Türkei da ein doppeltes Spiel spielt und es Österreich nicht meldet, wenn die neuen Österreicher dann wiederum die türkische Staatsbürgerschaft erlangen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staatsbürger“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zukommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der ÖVP, verabschieden Sie sich von Ihrer ständigen PR im gesamten Asylbereich und bekennen Sie sich endlich zu einer konsequenten und harten Asylpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)
13.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine Staatsbürgerschaftsverleihung an Asylberechtigte und türkische Staatsbürger
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7 Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (854 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden (872 d.B.), in der 115. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 07. Juli 2021.
In der Diskussion über den Wert der Staatsbürgerschaft und wie diese zu vergeben sei, hat sich die SPÖ klar für ein leichteren Erwerb ausgesprochen. Diese Haltung ist strikt abzulehnen, vielmehr muss über eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes nachgedacht werden. Insbesondere, da die Staatsbürgerschaft das höchste Gut, welches ein Staat einer Person verleihen kann, ist. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es kann am Ende einer erfolgreichen Integration, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft kommen. Dies muss aber nicht automatisch der Fall sein.
Keine Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft soll es künftig bei Asyl geben. Auch wenn dies der zu hinterfragenden Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge widerspricht, muss es eine klare Trennung von Asyl und Staatsbürgerschaft geben. Asyl ist Schutz auf Zeit und nichts Anderes. Daher sollen künftig Asylberechtigte in Österreich keine Staatsbürgerschaft mehr erhalten.
Des Weiteren ist die Aussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an türkische Staatsbürger unbedingt notwendig. Laut einem Bericht der Zeitung Heute vom 15. Juni 2021 laufen diesbezüglich aktuell 450 Prüfverfahren nur in Wien. Geprüft wird, ob die türkischen Doppelstaatsbürger ihren österreichischen Pass zu Unrecht besitzen. Die Türkei geht hier vollkommen intransparent vor und zahlreiche Verdachtsmomente weisen darauf hin, dass diese Neo-Österreicher, nachdem sie den österreichischen Pass erhalten haben, vonseiten der Türkei ihre Staatsbürgerschaft wiedererlangen, nicht zuletzt da der türkische Präsident Erdogan an möglichst vielen Auslandstürken interessiert ist.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985) zuzuleiten, welcher explizit den Ausschluss der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde denen der Status als Asylberechtigter zukommt sowie an türkische Staatsbürger vorsieht.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.