18.12

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn man sich die Zahlen über die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungs­zeit anschaut, dann muss man auch wissen, dass für rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in diesem Land 27 000 Personen freigestellt werden konnten, und das ist nicht viel, das ist eher wenig. Wenn man weiß, dass der Schulbetrieb insgesamt mona­telang eingestellt war und die Kinder daheim waren, dann muss man auch dazusagen, dass der Rechtsanspruch in diesem Fall eine Augenauswischerei war, denn die Schulen hätten tatsächlich zugesperrt werden müssen, damit es den Rechtsanspruch, den Sie uns versprochen haben, für die Eltern auch tatsächlich gegeben hätte. Die Schulen waren aber immer ein bisschen aufgesperrt, und somit haben viele Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben diesen Rechtsanspruch nicht gehabt und haben die Sonder­betreuungszeit leider nicht in Anspruch nehmen können.

Das ist jetzt ein bisschen anders, denn jetzt werden Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Ich habe das heute schon bei meiner eigenen Tochter miterlebt, dass ein doppelt geimpftes Kind in Quarantäne geschickt wird. Das hat sich im Nachhinein dann aufgeklärt, aber so chaotisch sind momentan die Zustände in den Schulen, weil man dort natürlich auch nicht weiß, wie man mit geimpften Kindern tatsächlich umzugehen hat.

Aber zur Verlängerung der Regelung betreffend die Sonderbetreuungszeit: Rückwirkend mit 1. September war ja nicht vorgesehen. Erst die Tatsache, dass Hunderte Schul­klassen in Quarantäne geschickt worden sind und der Druck von allen Seiten gestiegen ist, hat die Bundesregierung dazu bewegt zu sehen, dass es eine Lösung braucht. Wenn man die Lehren aus dem letzten Herbst gezogen hätte und auch den Sommer nicht verschlafen hätte, wären die Schulen und Kindergärten für diesen Start beziehungs­weise für dieses Schuljahr dementsprechend besser vorbereitet gewesen. Dass die Sommerferien nämlich in der ersten beziehungsweise in der zweiten Septemberwoche enden, ist kein großes Geheimnis; dass zu Schulbeginn viele ungeimpfte Kinder auf engem Raum zusammenkommen, war auch zu erwarten; dass in Verbindung mit Reiserückkehrern aus dem Urlaub die Infektionszahlen wieder steigen werden, war auch zu erwarten.

Der Plan des Bildungsministers, eine Sicherheitsphase einzuführen, war offensichtlich nicht ganz fertig gedacht, denn wenn man eine hohe Testfrequenz mit PCR-Tests in den ersten Schulwochen etabliert, dann muss man auch überlegen, was man mit den Kin­dern, die dann positiv getestet werden, macht – dass die Kinder, die positiv getestet werden, und auch die Kontaktpersonen in Quarantäne beziehungsweise in Absonderung geschickt werden, ist ja auch keine Überraschung. Darüber hat man sich aber offen­sichtlich den Kopf nicht mehr zerbrochen, sonst hätte es ja eigentlich schon zu Schul­beginn eine Regelung geben müssen, wer diese Kinder dann tatsächlich betreuen soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Die vorliegende Regelung zur Sonderbetreuungszeit sollte ja nur bis Jahresende gelten. Ich weiß zwar nicht genau, was dann zu Silvester passieren wird, denn das Schuljahr ist dann noch nicht zu Ende, die Pandemie vermutlich auch nicht – offensichtlich sollten wir dann nach den Ferien, nach den Weihnachtsferien, wieder so dastehen wie jetzt zu Schulbeginn. Es braucht einfach Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler, aber auch Sicherheit für die Eltern. Deshalb sind wir für eine längere Gültigkeit dieser Regelung, mindestens bis zum Ende des Schuljahres. Da wir aber wissen oder vermuten, dass diese Bundesregierung auch den nächsten Sommer – aller guten Dinge sind drei – verschlafen wird, bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1039 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert 

In Ziffer 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „31. Oktober 2022“ ersetzt.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1039 d.B.) (TOP 3)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

In Ziffer 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2021" durch den Ausdruck „31. Oktober 2022" ersetzt.

Begründung

Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit hilft berufstätigen Eltern die schwierige Corona-Situation mit schulpflichtigen Kindern zu meistern. Das Schuljahr endet aber nicht am 31. Dezember und daher muss auch der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit länger bestehen.

Nachdem wir auch heuer wieder leidvoll erleben mussten, wohin es führt, wenn der Sommer von der Regierung verschlafen wird, soll der Anspruch nicht mit dem Schuljahr 2021/22 enden, sondern erst mit 31. Oktober 2022, damit auch am Schulbeginn des folgenden Schuljahres die Möglichkeit besteht Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen, wenn es tatsächlich immer noch zu Ansteckungen bei Kindern in Schulen kommt.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher mit in Verhandlung.

Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Saxinger. – Bitte.