12.41
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist schon ein paarmal angesprochen worden: Die Kurzarbeit ist ja nicht erst seit den in den letzten Stunden medial aufgeschlagenen Ankündigungen von Teillockdowns oder Lockdowns in manchen Bundesländern Thema. Abgeordnete Graf hat es ja bereits erwähnt: Wenn es notwendig ist, dann wird im Bereich der Kurzarbeit etwas getan. Ich glaube schon, dass es notwendig ist. Wir erleben derzeit, dass aufgrund der 2G-Regel sowie aufgrund der gegenwärtig steigenden Zahlen in Gastronomie und Hotellerie sehr viele Absagen und Stornierungen erfolgen.
Wir haben derzeit zwei Varianten der Kurzarbeit: Jene Variante, die Kollege Loacker angesprochen hat, ist auch dazu gedacht, Abhilfe für Betriebe zu schaffen, die aufgrund von Lieferproblemen Schwierigkeiten haben, Auslastung und Arbeit zu garantieren. Daneben gibt es die herkömmliche, klassische Kurzarbeit. Das sind zwei komplett verschiedene Varianten.
Die herkömmliche, klassische Coronakurzarbeit, bei der mehr gefördert wird oder mehr Mittel zur Verfügung stehen, ist bis Jahresende befristet. Da braucht es schon jetzt eine Lösung, denn es passiert Folgendes: Die Betriebe schauen, ob es über den Jahreswechsel hinweg Sicherheit gibt. Diese Sicherheit brauchen sie, weil sie jetzt darüber entscheiden müssen, ob sie ihr Personal halten. Sonst könnte wieder passieren, was wir schon einmal erlebt haben: dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Kündigung angemeldet werden, weil es im Zusammenhang mit dem Frühwarnsystem eine Vorlaufzeit gibt. Wenn keine Sicherheit gewährleistet wird, dass die Kurzarbeit über den Jahreswechsel hinaus besteht, dann sind die Befürchtungen da, dass das wieder eintreten könnte und die Kolleginnen und Kollegen schon jetzt zur Kündigung angemeldet werden. Das muss man verhindern.
Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Tatsache, dass in Österreich sehr viel Arbeit außerhalb von regulären Arbeitsverhältnissen geleistet wird. Da spreche ich nicht von Schwarzarbeit, sondern von den unzähligen Stunden, die freiwillig geleistet werden. Freiwilligenarbeit ist ja auch eine ganz wichtige Säule in unserer Gesellschaft geworden. Nicht nur die Arbeit in Vereinen ist unverzichtbar geworden, auch die Versorgung von Pflegebedürftigen würde ohne die Arbeit von unzähligen pflegenden Angehörigen nicht mehr funktionieren. Da braucht es Verbesserungen, da braucht es eine Absicherung im Erwerbsleben dieser Menschen, zum Beispiel durch eine fixe Anstellung. (Beifall bei der SPÖ.)
Es braucht jedoch auch für die unzähligen freiwilligen Helfer, die im Rahmen ihres Engagements beim Rettungsdienst, bei Katastropheneinsätzen oder den freiwilligen Feuerwehren einen unverzichtbaren Dienst an der Gesellschaft leisten, Verbesserungen. Erst vor ein paar Tagen ist auf der Rax Brand aus gegeben worden. Auch bei diesem Waldbrand waren unzählige freiwillige Helfer im Einsatz. Genau für diese Menschen braucht es eine Absicherung, damit sie ihr Engagement auch in Zukunft leisten können.
2019 hat es auf unsere Initiative hin Verbesserungen dahin gehend gegeben, dass in Absprache mit dem Arbeitgeber bezahlte Dienstfreistellungen vereinbart werden können. Das erweist sich aber manchmal als sehr schwierig, vor allem wenn Einsätze mitten in der Nacht beginnen und über den üblichen Arbeitsbeginn hinaus andauern. Da fehlt ganz klar der Rechtsanspruch. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettung und Katastrophenhilfe im Beruf absichern!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Freistellung für im Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird. Zugleich ist sicherzustellen, dass für im Einsatz befindliche ehrenamtliche Einsatzkräfte, auch eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbständiger Tätigkeit geschaffen wird.“
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettung und Katastrophenhilfe im Beruf absichern!
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – UG 20 Arbeit
Erst vor wenigen Tagen konnte auf der Rax „Brand aus“ gegeben werden, nachdem der größte Waldbrand in der Geschichte Österreichs endlich gelöscht werden konnte. Unter fast unmenschlichem Einsatz mussten Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte diesem Feuer Herr werden.
Es lastet unglaublich viel Druck auf den Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr, aber auch der Rettungsdienste, die sich täglich unter größtem persönlichen Einsatz und ehrenamtlich in den Dienst der Öffentlichkeit stellen. Dafür gilt ihnen Dank und Anerkennung, aber – und hier geht es insbesondere in wirtschaftlich bewegten Zeiten auch um den Schutz der Arbeitnehmer*innen – auch um echte Absicherung für ihre Tätigkeit.
Arbeitnehmerinnen sollen für ihre Einsätze, die sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Rahmen eines Großeinsatzes leisten in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Immerhin sind sie es, die in außergewöhnlichen und bedrohlichen Situationen ihr Leben für uns einsetzen und damit unser aller Sicherheit gewährleisten.
Auf Initiative der SPÖ konnten bereits 2019 Verbesserungen im Bereich der Arbeitswelt geschaffen werden, immerhin gibt es seither eine Entschädigung für die Arbeitgeber*innen, wenn sie freiwillige Einsatzkräfte für ihre Tätigkeiten im Katastrophenschutz in den Sonderurlaub gehen lassen. Ausmaß und Lage der jeweiligen bezahlten Dienstfreistellung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, dieser bekommt aus dem Katastrophenfonds für die gewährte Freistellung und die Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag.
Noch immer jedoch fehlt der Rechtsanspruch, der Hilfe auch wirklich außer Streit stellt und es nicht von der Zustimmung der Arbeitgeber*innen abhängig macht, ob der Katastropheneinsatz möglich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Freistellung für im Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird. Zugleich ist sicherzustellen, dass für im Einsatz befindliche ehrenamtliche Einsatzkräfte, auch eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbständiger Tätigkeit geschaffen wird.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.