Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im - - Geht es jetzt? Ja?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich muss die Stoppuhr und alles (erheitert) gleich­zeitig drücken, darum geht es hintereinander.

So, wir fangen von vorne an: Herr Abgeordneter Shetty, bitte.

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank! – Guten Morgen, Frau Bun­desministerin! Im Jahr 2022 ist es in Österreich immer noch legal, schwule und lesbische Jugendliche umzupolen, das heißt ihre sexuelle Orientierung zwanghaft, mit psychischer Gewalt zu verändern. Das ist grausam, das ist unmenschlich und auch unwürdig für Ös­terreich. Die Länder Frankreich, Israel, Neuseeland, Deutschland und andere haben in jüngster Vergangenheit gemeinsam ein Verbot von Konversionstherapien umgesetzt. Das macht insofern auch wütend im Hinblick auf Österreich, weil es in Österreich auch möglich wäre, ein solches Verbot umzusetzen. Es wäre nicht nur möglich, der Nationalrat hat 2019 und 2021 zwei einstimmige Entschließungen gefasst, die unter anderem Sie und Kollegen Mückstein auffordern, ein Gesetz vorzulegen.

Deswegen meine Frage mit der Bitte – ich glaube, das hätten wir hier als Gesetzgeber auch verdient – um eine konkrete Antwort:

141/M

„Wann legen Sie endlich den seit bald drei Jahren überfälligen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Verbot von Konversionstherapien vor, der in alleiniger Grüner Verantwor­tung liegt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Danke für diese wichtige Frage. Es ist mir auch ein großes Anliegen, dass wir das rasch vorantreiben, das kann ich Ihnen versprechen. Ich möchte, dass wir endlich diese Konversionstherapien beenden. Ich bin da in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsressort, denn es ist auch das Thema: Wie definiert man eine Konversionstherapie? Ich bin aber guter Dinge, dass wir vor dem Sommer eine Lösung haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank, das ist schon einmal kon­kreter als alles, was wir bisher gehört haben.

Da wäre noch meine Frage zu einer Anfragebeantwortung vom 23. Dezember. Da haben Sie geantwortet, dass am 18.11.2021 ein Besprechungstermin zwischen dem BMJ und dem Gesundheitsministerium stattgefunden hat. Was wurde da im Zusammenhang mit der Konversionstherapie genau besprochen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Gespräche finden auf der Fachebene statt und das Gesundheitsressort und das Justizministerium sind da in enger Abstimmung, gerade wenn es darum geht, wie wir Konversionstherapien definieren, denn nur dann können wir sie auch strafbar machen. Da hoffe ich wirklich, dass wir vor dem Sommer eine Lösung haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Frau Abgeordnete, bitte.

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Ich weiß, Ihnen ist Gleichstellung und natürlich die Frage des Schutzes vor Diskriminierung als Justizministerin sehr, sehr wichtig. In diesem Zusammenhang würde mich interessie­ren, wie Sie jetzt auch die kürzlich sehr aktuelle Debatte rund um das sogenannte Level­ling-up, also die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf LGTBIQ-Personen, be­werten.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, für mich ist selbstverständlich, dass jegliche Formen der Diskriminierung unterbunden werden müssen. Daher ist ein vollkommener Diskriminierungsschutz, ein vollständiger Diskriminierungsschutz meines Erachtens wichtig und notwendig, denn die Freiheit, nicht aufgrund sexueller Orientie­rung benachteiligt zu sein und zu werden, soll für alle Menschen, die in Österreich leben, gleichermaßen gelten. Wir Grüne und auch ich setzen uns stark dafür ein, dass wir das hoffentlich auch umsetzen können.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Guten Morgen! Ich knüpfe beim Verbot von Konversionstherapien an. Sie haben jetzt für vor den Sommer sozusagen einen Ent­wurf in Aussicht gestellt. Wir fragen uns nur, da es zum einen zwei Entschließungs­anträge gibt, die einstimmig vom Hohen Haus verabschiedet wurden, und auch bereits einen Gesetzentwurf, den wir als Sozialdemokratie eingebracht haben, der immer wieder vertagt wird, auch von Ihrer Fraktion hier im Haus: Woran scheitert es konkret? Wer blockiert denn hier?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Konversionstherapie und die Umsetzung des Verbots der Kon­versionstherapie mir wirklich ein großes Anliegen sind. Die Schwierigkeit ist, die Konver­sionstherapie zu benennen und auch tatsächlich zu definieren. Es ist eine Defini­tionssache, da sind wir im engen Austausch mit dem Gesundheitsressort, und erst dann, wenn wir das definiert haben, können wir das auch strafrechtlich umsetzen. Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich da wirklich dran bin und möchte, dass wir das vor dem Sommer fertig haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Sto­cker. – Bitte.