17.18
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem hier vorliegenden Antrag der Regierungsparteien und der NEOS soll die Musiktherapie in wesentlichen Gesundheitseinrichtungen und Krankenanstalten etabliert werden. Dabei stellen sich viele Fragen: Worauf bezieht sich der Begriff der wesentlichen Gesundheitseinrichtungen? Um welche Gesundheitseinrichtungen handelt es sich dabei? Was sagen die Länder dazu, dass Musiktherapie auch in den Krankenanstalten angeboten werden soll? Außerdem ist offen: Was ist mit den anderen wichtigen Therapien? Werden auch diese ausgebaut? Ich denke da an die Psychotherapie. Wir wissen, dass wir bei den bestehenden Therapieangeboten – Psychotherapie, Physio-, Logo-, Ergotherapie – immer noch extreme Lücken haben und es sehr wichtig wäre, diese Angebote flächendeckend auszubauen und in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen anstatt eine neue Therapie, nämlich die Musiktherapie, aufzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Weiters ist es so, dass der Begriff der Musiktherapeut:in bisher keinem rechtlichen Schutz unterliegt. Man weiß nicht, ob die Verantwortung dafür, dass da qualifizierte Therapeut:innen ausgesucht werden, dann dem Patienten, der Patientin auferlegt wird. Wichtig wäre es daher einmal, diesen Begriff in seiner Qualität zu sichern, zu verankern, um eine qualitätsvolle Therapie gewährleisten zu können.
Unserer Meinung nach gibt es in unserem Gesundheitssystem aber dringendere Probleme als die Musiktherapie einzuführen, wie zum Beispiel: Wann kommt endlich das Ende der Zweiklassenmedizin? Wann gibt es einen einheitlichen Leistungskatalog bei allen Krankenversicherungsträgern? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Wer hat denn immer den Gesundheitsminister gestellt? War das der Herr Stöger, der Gesundheitsminister? Oder die Rendi-Wagner war das!) Wann gibt es endlich flächendeckende Psychotherapie für alle? Wann werden endlich die klinischen Psycholog:innen als auch Gesundheitspsycholog:innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen? Zu all diesen dringlichen Problemen schweigt die Bundesregierung aber. Sie hat keine Lösungsvorschläge.
Wir werden daher diesen Antrag ablehnen, und ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Psychotherapieangebote zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der sowohl die Behandlung durch klinische Psycholog*innen als auch Gesundheitspsycholog*innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Verena Nussbaum
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherstellung des erforderlichen Psychotherapieangebots
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses (1720d.B.) über den Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen (2714/A(E)) – (TOP 22)
Musiktherapie ist ein wichtiger Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung und kann für viele Menschen Hilfe und Erleichterung ihrer Beschwerden bringen.
Allerdings gibt es einen Mangel an Psychotherapieplätzen ganz allgemein.
Die letzten drei Jahre stellten für die gesamte Bevölkerung eine enorme Herausforderung und für viele Menschen eine massive psychosoziale Belastung dar. Zuerst die Einschränkungen der Corona-Pandemie, die ständige „Hü-Hot-Politik der türkis/grünen Bundesregierung und jetzt die Energie- und Teuerungskrise, die die Menschen nicht optimistisch in die Zukunft blicken lässt, denn auch hier versagt die Bundesregierung auf ganzer Linie.
Besonderer psychischer Belastung ausgesetzt sind dabei aber immer stärker Kinder und Jugendliche. Nationale und internationale Studien zeichnen mehr denn je ein dramatisches Bild, was die psychische Gesundheit einer ganzen Generation junger Menschen angeht.
Dabei verschlechtert sich die Lage bei Kindern und Jugendlichen gerade in Österreich massiv. Eine brandaktuelle Studie des Departments für Psychotherapie und Biopsychosoziale Gesundheit der Donau Uni Krems zeigte Ende 2021, wie rapide sich die Lage vieler betroffener verschlimmert hat:
„Bei 62 Prozent der Mädchen und bei 38 Prozent der Burschen zeigte sich eine zumindest mittelgradige depressive Symptomatik. Rund ein Fünftel der Mädchen und 14 Prozent der Burschen leiden unter wiederkehrenden suizidalen Gedanken, d.h. sie denken entweder täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage an Selbstmord.“ Gleichzeitig warnen die Studienautor*innen: „Die psychische Belastung ist besorgniserregend und die bisherigen Maßnahmen reichen hier ganz offensichtlich nicht.“
In Österreich leiden rund 2 Millionen Menschen unter depressiven Symptomen –die Corona-Pandemie hat diese Zahl noch erhöht. Auch der aktuelle Ausbau der Psychotherapieplätze verhindert nicht, dass viele für ihre Heilung nach wie vor tief in die Tasche greifen müssen - oder unbehandelt bleiben, wenn sie das nicht können.
Neben den Psychotherapeut*innen sind auch klinische Psycholog*innen oder Gesundheitspsycholog*innen dazu befähigt, psychisch kranke Menschen zu behandeln. Der Berufsverband Österreichischer Psycholog*innen forderte bereits im letzten Jahr, dass auch diese endlich Kassenverträge bekommen, damit mehr Menschen versorgt werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Das ASVG sieht für Diagnosen von klinischen Psycholog*innen eine Finanzierung durch die Kassen vor. Die Behandlung umfasst das Gesetz allerdings nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Psychotherapieangebote zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der sowohl die Behandlung durch klinische Psycholog*innen als auch Gesundheitspsycholog*innen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.