12.18

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Regie­rungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Philip Kucher, eines fällt mir bei dir auf: Wenn du oder die gesamte SPÖ nur die Hälfte eurer Energie für die Bekämpfung der Krisen einsetzen würdet, würde es, glaube ich, den Menschen in Österreich am meisten helfen. (Beifall bei der ÖVP. Ruf bei der SPÖ: Er ist nicht in der Regierung! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Heute ist aber ein guter und schöner Tag für die österreichischen Gemeinden, weil wir sie in Richtung Autonomie, Energieautonomie unterstützen können, denn es sind ja die Gemeinden und Städte, die dafür sorgen, dass unsere Volksschulen, Schulen insgesamt, Kindergärten mit Heizung, also mit Warmwas­ser und mit Wasser versorgt werden. Genauso stellen aber die Abwasser­infra­struktur und die Wasserinfrastruktur die Gemeinden vor große Herausfor­derungen. Deshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, dass wir diese Gemeinden und Städte finanziell unterstützen werden.

Es freut mich ganz besonders, dass wir da ein zweigeteiltes Gemeindepaket, das KIG 2023, auf die Beine stellen können, womit wir in den Gemeinden den Herausforderungen der Zukunft begegnen und den hohen Stromkosten entgegenwirken können. Herzlichen Dank an Herrn Bundesminister Magnus Brunner und an Bundeskanzler Nehammer und natürlich auch der Fraktion der Grünen für diese Bemühungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Gemeindepaket besteht aus zwei Teilen. Das erste Paket fördert die Autonomie der Gemeinden, und das ist, glaube ich, ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. 500 Millionen Euro werden investiert, dass die Gemeinden Fotovol­taikanlagen installieren können, auf LED-Beleuchtungen umsteigen können oder Anschlüsse an Fernwärme oder Geothermie durchführen können, um Ener­giekosten einzusparen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher, richtiger Weg, er stärkt die Autonomie der Gemeinden, und auch die Strompreise und Energiekosten können damit gesenkt werden.

Das zweite Paket mit 500 Millionen Euro unterstützt Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden. Wir haben es in der Vergangenheit gesehen, dass genau diese Investitionspakete den Gemeinden, aber genauso der Region mit einem Mehrwert helfen, und sie helfen natürlich auch, die Wertschöpfung in den Regionen zu halten und Arbeitsplätze zu schaffen.

Daher werde ich jetzt einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einbringen, mit dem die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2023 geändert wird. Der Abänderungsantrag wurde schon verteilt, daher erläutere ich nur die Kernpunkte.

Erster Punkt ist die Aufstockung des Zweckzuschusses, des KIG um 500 Mil­lionen Euro, um die Daseinsvorsorge der Gemeinden zu garantieren, wobei 5 Prozent dieser 500 Millionen Euro auch für gemeinnützige Vereine verwendet werden können. Außerdem werden die Bedarfszuweisungen auf 75 Millionen Euro aufgestockt, was eine freie Budgetspitze für die Gemeinden bringt.

Weiters vom Abänderungsantrag betroffen ist das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz. Damit wird geregelt, dass zusätzliche Budgetmittel neben den Investitionskosten auch für Mehrausgaben im laufenden Betrieb sichergestellt werden.

Mit diesem Abänderungsantrag werden wir heute einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie der Gemeinden machen. Die Gemeinden stehen insgesamt vor großen Herausforderungen, das wissen wir, und wir können seitens der Regierung nur einen Teil der Kosten damit abfedern. Ich als Gemeindesprecher bin wirklich stolz, wenn ich mir die 2 500 Gemeinden in Österreich anschaue und feststelle, wie viele innovative Projekte sich schon durch den Innovationsgeist von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ergeben haben. Damit sind sie auch für die Bevölkerung Vorreiter, und das, glaube ich, spricht dafür, dass der ländliche Raum sehr gut funktioniert.

Ich möchte abschließend nochmals darauf verweisen, dass wir mit den letzten Gemeindepaketen die Gemeinden mit insgesamt 3,8 Milliarden Euro unterstützt haben. Ich glaube, jede Investition in die Gemeinden ist eine Investition in die Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (1744 der Beilagen) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinder­teneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundes­mu­seen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landes­verteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023), in der Fassung des Ausschussberichtes (1776 d.B.) (Top 1)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1)         Artikel 6 (Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2023 (Kommunalinvestitionsgesetz 2023 – KIG 2023)) wird wie folgt geändert:

1. Am Beginn des § 1 Z 1 wird die Wortfolge „Investitionen der Gemeinden, insbesondere“ eingefügt.

2. Die Überschrift zu § 2 lautet:

„Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen“

3. In § 2 Abs. 5 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.

4. In § 2 Abs. 9 wird das Datum „30. Juni 2024“ durch das Datum „31. Dezember 2024“ ersetzt.

5. In § 3 Abs. 4 wird das Datum „30. Juni 2026“ durch das Datum „31. Dezember 2026“ ersetzt.

6. Die Paragrafen 5, 6 und 7 erhalten die Bezeichnungen „§ 6.“, „§ 7.“ und „§ 8.“. Nach § 4 wird folgender § 5 samt Überschrift eingefügt:

„Zuschüsse für Investitionsprojekte

§ 5. (1) Der Bund gewährt den Gemeinden einen weiteren Zweckzuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen auf kommunaler Ebene.

(2) Auf diesen Zweckzuschuss sind die Bestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020), BGBl. I Nr. 56/2020, mit der Maßgabe anzuwenden, dass

            1.         diese Mittel nicht aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden,

            2.         die Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen in den Sommerferien 2023, 2024 und 2025 zuschussfähig ist,

            3.         der Zweckzuschuss nur für Investitionsprojekte gewährt wird, mit denen im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen wird,

            4.         der Antrag bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle einzureichen ist,

            5.         der Anspruch jeder Gemeinde am Gesamtbetrag nach § 2 Abs. 10 ermittelt wird,

            6.         die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses bis spätestens 31. Dezember 2026 nachzuweisen ist,

            7.         nicht in Anspruch genommene oder rückerstattete Mittel die den Gemeinden gemäß § 3 Abs. 5 zufließenden Mittel erhöhen, und

            8.         § 2 Abs. 2 letzter Satz, Abs. 3, Abs. 6 und Abs. 8 sowie § 3 Abs. 2 anzuwenden sind.“

7. Abs. 1 des neuen § 6 lautet:

„§ 6. (1) Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2023 eine Bedarfszuweisung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt in Höhe von 75 Millionen Euro.“

2)         Artikel 22 (Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG))wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 letzter Satz lautet:

„Damit werden die erforderlichen Investitionen in die Fähigkeiten des öster­reichi­schen Bundesheeres und die damit einhergehenden Aufwendungen im laufenden Betrieb sichergestellt.“

2. In Artikel 22 § 1 Abs. 4 wird die Wortfolge „dem jeweiligen Bundesfinanz­rahmen­gesetz und dem jeweiligen Bundesfinanzgesetz“ durch die Wortfolge „den Regierungsvorlagen des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes und des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes“ ersetzt.

Begründung

Zu Art 6 - Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2023 (Kommunalinvestitionsgesetz 2023 – KIG 2023

Um die Gemeinden vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge zu unterstützen, soll der Zweckzuschuss des Bundes an die Gemeinden um weitere 500 Millionen Euro auf 1000 Millionen Euro aufgestockt werden. Diese zusätzlichen Mittel sollen von den Gemeinden für die Zwecke gemäß dem Kommunalinves­titions­gesetz 2020 verwendet werden können. Auch von diesen Mitteln können die Gemeinden bis zu 5 % des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden.

Die aus den nicht verwendeten Mitteln der kommunalen Impfkampagne finanzierte Bedarfszuweisung an die Gemeinden soll auf 75 Millionen Euro aufgestockt werden.

Aufgrund der Erhöhung des Zweckzuschusses sollen auch die entsprechenden Fristen um ein halbes Jahr verlängert werden.

Zu Art 22 - Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz

Zu 1.:

Mit der gegenständlichen Formulierung soll klargestellt werde, dass mit den zusätzlichen Budgetmitteln neben den Investitionen auch daraus resultierende Mehrausgaben im laufenden Betrieb sichergestellt werden.

Zu 2.:

Mit dieser formalen Anpassung soll klargestellt werden, dass die Vorlage des Landesverteidigungsberichts im Rahmen der parlamentarischen Budget­verhandlungen gemeinsam mit den Regierungsvorlagen des Bundesfinanz­rahmengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes zu erfolgen hat.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Julia Elisabeth Herr. – Bitte.