14.07

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen, auch oben auf der Galerie! Wir alle haben davon gehört und kennen sie, die so­genannten Sideletters. Ich erinnere daran, Herr Vizekanzler, Sie haben es ja unterzeichnet mit dem ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz: Die ÖVP darf diesen Präsidenten besetzen, dann den anderen Präsidenten besetzen, die ÖVP darf noch einen Präsidenten besetzen (Abg. Michael Hammer: Die ÖVP darf alles!), die Grünen dürfen eine Vizepräsidentin besetzen. – So geht’s dahin, und ich sage Ihnen eines: Als der Europäische Gerichtshof oder auch der Europa­rat seine kritischen Feststellungen betreffend Korruptionsbekämpfung in Österreich getroffen hat – und zu diesem Thema gehört im weitesten Sinn auch der Postenschacher –, haben sie noch gar nichts von diesen Sideletters gewusst.

Wir, die sozialdemokratische Fraktion, werden der heute vorliegenden Novelle, die eine Reihe von Verbesserungen für Bedienstete im öffentlichen Dienst bringen wird, natürlich zustimmen – im Gegensatz zum Abgeordneten von den NEOS, der immer wieder kritische Punkte findet und immer noch auf dieser Welle, mehr privat, weniger Staat, schwimmt, obwohl wir in den letzten drei­einhalb, vier Jahren gesehen haben, wie wichtig es ist, einen gut funktio­nierenden Staat, Staatsapparat, einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst zu haben. Daher ist es mehr als gerechtfertigt, dass es eine Gehaltserhö­hung von im Schnitt 7,32 Prozent – diese sind wirklich durchaus angemessen – für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst gibt. Das muss man hier einmal in aller Deutlichkeit zur Sprache bringen.

Jetzt haben wir gehört, die Neuregelung der Besetzung beziehungsweise des Bestellvorgangs, dass der Präsident oder die Präsidentin des Obersten Ge­richtshofes nicht von ein, zwei Personen bestimmt wird oder vorgeschlagen wird, sondern von einem richterlichen Gremium, ist zumindest im Justizbereich ein richtiger Schritt hin zu mehr Objektivierung der Besetzung von wirklich sehr wichtigen Positionen. Man sollte aber genauso dort, wo es um den Verfas­sungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, das Bundesfinanzge­richt, das Bundesverwaltungsgericht geht, richterliche Gremien einführen und das nicht irgendwie im Hinterzimmer beschließen.

Ich erinnere an dieser Stelle – dann würde ich gerne Weiteres zu dem Gesetzespaket ausführen – daran, dass ich vor ziemlich genau einem Jahr auch zum Bestellmodus der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen entspre­chenden Antrag eingebracht habe, um auch da zu objektivieren. Dieser wurde leider, Herr Vizekanzler, von Ihrer Partei mit der ÖVP vertagt, als ob dabei die Welt in Ordnung wäre.

Ich möchte aber nicht hintanhalten, zu sagen, dass nicht nur die Gehaltsab­schlüsse wichtig sind. Es gibt Bereiche – ich komme aus der Finanzverwaltung –, in denen die Bediensteten in den ersten vier Ausbildungsjahren 5 Prozent weniger bekommen. Diese Gehaltsabschläge werden jetzt abgeschafft. Das ist höchst an der Zeit und durchaus verdient.

Wir sollten aber auch viele Bereiche in der öffentlichen Verwaltung attraktiver gestalten. Wir haben gehört, es gibt diese geburtenschwachen Jahrgänge und mehr als die Hälfte der öffentlich Bediensteten wird in den kommenden zehn Jahren in Pension gehen. Da geht es darum, attraktivere Jobs anzu­bieten, mehr Vordienstzeiten anzurechnen, und auch um einen faireren Umgang.

In diesem Sinne möchte ich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, beispielgebend bei der Polizei, also bei der Exekutive, folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Attraktivierung des Berufsbildes für den Polizeiberuf“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, umgehend mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in Verhandlungen zu treten, um das Berufsbild für den Polizeiberuf attraktiver zu gestalten. Dabei sollen die in der Begründung beispielhaft dargestellten Forderungen der Gewerkschaft verhandelt werden.“

*****

Eine entsprechende Ausführung liegt Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits vor.

Eines möchte ich noch sagen, weil wir hier unter anderem auch über die Erhöhung der Politikerinnen- und Politikerbezüge verhandeln und entscheiden werden: Ich glaube, es ist in einer so schwierigen Phase ein Zeichen der Solidarität, wenn wir beispielgebend, wie im Jahr 2021, auf unsere Gehaltser­höhungen zugunsten anderer wichtiger Personengruppen im öffentli­chen Dienst verzichten würden. Ich denke da an die Gesundheitsberufe, an verschiedene andere Bereiche, die das Land am Laufen halten.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Anpassung der Bezüge für Spitzenpolitiker*innen im Jahr 2023“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Beispiel des Jahres 2021 folgend eine Gesetzesvorlage dem Nationalrat zu unterbreiten, mit welchem die Bezüge der Spitzenpolitiker*innen für das Jahr 2023 nicht angepasst werden.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Mir ist klar und bewusst, dass die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei zumindest von der Zielsetzung her einen ähnlichen Antrag einbringen werden. – Mit Verlaub, Sie schaffen es nicht, einen Antrag einzubringen, in dem nicht irgendwie Ausländerthemen drinnen sind, nicht irgendwelche verzerrenden, am Thema vorbeistreifenden Begründungen enthalten sind.

Ich muss Ihnen sagen, so einer Begründung können wir nicht zustimmen. Die Zielrichtung wäre richtig, also lade ich Sie ein, unserem Antrag, der recht klar und recht eindeutig formuliert ist, die Zustimmung zu geben. Mit Verlaub, mit so viel Populismus überfordern Sie uns. Es ist, als ob Sie es gerade herausfordern, als Fraktion allein dazustehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

betreffend Attraktivierung des Berufsbildes für den Polizeiberuf

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des über die Regierungsvorlage (1793 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landes­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutz­gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungs­betrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundes­gesetz 2021 und das Zustellgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022) (1865 d.B.)

Die gegenständliche Novelle sieht höhere Einstiegsgehälter für den Exekutivdienst vor, was natürlich zu begrüßen ist. Wenn es jedoch darum geht, das Berufs­bild für den Polizeiberuf insgesamt attraktiver zu machen, gibt es eine Reihe von Vorschlägen, die von der Polizeigewerkschaft und der GÖD formuliert und die nicht im Gesetzespaket beinhaltet sind.

Es sollten, um einige Beispiele herauszunehmen,

- die Ausnahmetatbestände beim Ruhen von pauschalierten Nebengebühren er­weitert werden (Long COVID, Risikopatient*innen, angeordnete Quarantäne);

- die Bewertungen von Kriminalsachbearbeiter*innen, die mit der Bekämpfung der neuen Kriminalitätsformen konfrontiert sind und zum Teil sich selbstständig fort- und weiterbilden, erhöht werden;

- besserer Schutz bei Dienstunfällen ab Beginn der Betrauung;

- Erhöhung der Gebührensätze in der Reisegebührenvorschrift;

- Anhebung des Dienstgeberbeitrages für die Bundespensionskasse.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, umgehend mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in Verhandlungen zu treten, um das Berufsbild für den Polizeiberuf attraktiver zu gestalten. Dabei sollen die in der Begründung beispielhaft dargestellten Forderungen der Gewerkschaft verhandelt werden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

betreffend Keine Anpassung der Bezüge für Spitzenpolitiker*innen im Jahr 2023

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über die über die Regierungsvorlage (1793 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrperso­nen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthea­terpensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Rechtspraktikan­tengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Sport­förderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und das Zustell­gesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2022) (1865 d.B.)

Im Jahr 2021 wurden die Bezüge der Spitzenpolitiker*innen nicht angepasst. An­gesicht der extremen Teuerungen für die Bevölkerung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Heizen, Treibstoffe und Lebensmittel sollen die Spitzenpolitiker*innen ein Zeichen setzen, weshalb dem Beispiel 2021 folgend die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden Antrag stellen:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Beispiel des Jahres 2021 folgend eine Gesetzesvorlage dem Nationalrat zu unterbreiten, mit welchem die Bezüge der Spitzenpolitiker*innen für das Jahr 2023 nicht angepasst werden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Lausch, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.