Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Bundesministerin! Sie als Verfassungsministerin sind auch in der Frage Regierungsübereinkommen zum Thema Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zum Thema Grundrechtskatalog, Grundrechtskatalog in der österreichischen Verfassung gefordert.

Wie sehen Sie das und was sind Ihre Vorhaben in Bezug auf Erweiterung der Grundrechte in der Verfassung? Was werden Sie diesbezüglich konkret unternehmen?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 222/M, hat folgenden Wortlaut:

„Was haben Sie als Verfassungsministerin unternommen, um das Vorhaben im Regierungsübereinkommen, Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und zur Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes, umzusetzen?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Abgeordneter, ich stehe nicht an, Ihnen hier von diesem Pult aus auch zu sagen, dass das ein Punkt des Regierungsprogramms ist, der noch nicht umgesetzt ist. Ich habe auch noch keine Allparteiengespräche dazu geführt. Das liegt schlicht und ergreifend auch daran, dass wir seit März 2020 ein paar Themen dazubekommen haben, die außerhalb des Regierungsprogramms waren, und dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass der Grundrechtsrahmen in Österreich ein ganz, ganz guter ist.

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es wichtig ist, dass das im Regierungs­programm steht und dass man das auch angehen sollte. Es war schlicht und ergreifend noch keine Zeit dafür. Wir verhandeln natürlich immer wieder auch über verschiedene Verfassungsgesetze, die damit sozusagen auch zu einer Erweiterung dieses Grundrechtskataloges beitragen, aber ich glaube grundsätz­lich an das Vorhaben, dass man vielleicht auch einmal klar auflistet, welche Grundrechte, welche verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte es in Öster­reich gibt.

Und nicht zuletzt durch Ihre Frage haben Sie mich auch darauf hingewiesen, dass es da noch Handlungsbedarf gibt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Gerade in Zeiten wie diesen mit der Teuerung möchte ich als SPÖ-Mandatar insbesondere die Frage der sozialen Grundrechte ansprechen. Sowohl die Teuerung im Bereich Energie wie auch die Teuerung allgemein, im Bereich Lebensmittel, drücken auf die Lebenshal­tungskosten der Österreicher. Da wäre aus meiner Sicht und aus Sicht der SPÖ ganz vorrangig Handlungsbedarf gegeben, die Grundbedürfnisse der Öster­reicher abzusichern, um ein menschengerechtes Leben auch für Menschen mit niedrigem Einkommen sicherzustellen. – Danke.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Das war jetzt weniger eine Frage als eine Fest­stellung Ihrerseits. Ich darf vielleicht darauf antworten, wenn Sie so wollen: Ich glaube, im Moment – Sie haben recht – gibt es viele, viele Menschen, die große Sorgen haben, gerade was ihr soziales Fortkommen betrifft, was ihr Einkommen betrifft, was die nächste Rechnung für das Heizen betrifft, und da halte ich es für notwendig, dass man Maßnahmen setzt, die schnell zu einer Entlastung führen. Ob man das dann besser so macht – ich glaube, es ist so besser – oder in einer Besprechung über mögliche verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte, bleibt wahrscheinlich jetzt zwischen uns hier offen, aber ich denke, jetzt Maßnahmen zu setzen, die zu einer Entlastung führen, ist vorrangig.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich schließe an diese Frage nach dem österreichischen Grundrechtskatalog an. Wir haben gestern hier im Nationalrat ausgiebig darüber debattiert, dass ja Österreich vom Ansturm illegaler Einwan­derer besonders betroffen ist – auch jetzt wieder. Auch Bundeskanzler Nehammer hat ausführlich Stellung genommen und hier auch von der größten Pro-Kopf-Belastung an Asylwerbern innerhalb der EU, die Österreich hat, gesprochen.

Das heißt: Wenn es anderen EU-Ländern viel besser gelingt, das abzuwehren, oder wenn die anderen EU-Länder weniger Asylanträge haben, gibt es ja offensichtlich auch innerstaatliche Defizite. Wie sehen Sie als Verfassungs­ministerin das und darf man da im Zusammenhang mit dem Grundrechts­katalog – Grundrechte sind ja auf Verfassungsebene – Konkretisierungen vornehmen, um bei diesem Thema etwas weiterzubringen und die Grundrechte der Österreicher mehr zu schützen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Frau Kollegin, ich möchte Ihnen jetzt nur sagen, dass Grundrechte nicht für Österreicherinnen und Österreicher da sind, sondern für alle Menschen. Wenn wir jetzt von der Europäischen Menschen­rechtskonvention ausgehen, dann gelten sie für alle Menschen, nicht nur für jene, die in Europa leben, sondern auch für alle, die hierherkommen, sei es, weil sie flüchten, oder sei es, weil sie hier Urlaub machen.

Der Ausgestaltung der Grundrechte ist immanent, dass sie sozusagen eigentlich Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind. Das ist die Grundidee von Grund­rechten. Insofern erschließt sich mir aus Ihrer Frage nicht ganz genau, was Sie von mir in Bezug auf Grundrechte mit dem Asylrecht wollen.

Es gibt, das möchte ich auch in aller Deutlichkeit festhalten, in der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Grundrecht auf Asyl, aber es gibt sehr wohl ein Grundrecht, wie man in den einzelnen Staaten behandelt wird. Ich spreche da jetzt Artikel 2 und Artikel 3 der Menschenrechtskonvention an – das ist seit 1950 in Kraft, seit 1952 in der Form, und ist aus meiner Sicht auch gut und richtig so.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Gödl. – Bitte.