Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Bundesminister! Das Kinderbetreuungsgeld gilt nur für 28 Monate, wenn es nur ein Elternteil in Anspruch nimmt, zum Beispiel die Mutter. Viele Mütter wollen auch nach dieser Zeit ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, aber viele können sich das nicht leisten.
Eltern, die ihren Nachwuchs in eine Betreuungseinrichtung geben, erhalten Unterstützung von der öffentlichen Hand. Eltern, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, bekommen jedoch keine Fördermittel. Um echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, ob Eltern ihre Kinder in Fremdbetreuung geben oder zu Hause betreuen, muss es eine Gleichstellung und vor allem eine entsprechende Wertschätzung der innerfamiliären Betreuung geben.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie zur Unterstützung der familieninternen Kinderbetreuung?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sie wissen, dass ich immer auch für die echte Wahlfreiheit stehe und dass ich will, dass jede Familie das Lebensmodell wählt, das sie möchte, egal ob die Familie das Kind länger zu Hause betreuen möchte oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Ich bin schon sehr davon überzeugt, dass das Kinderbetreuungsgeld – das brauchen Sie sich nur im europäischen Vergleich anzusehen – ein sehr zentrales Mittel ist, um zu gewährleisten, dass die Frauen und Mütter auch über einen längeren Zeitraum bei den Kindern sein können – oder auch die Eltern, wie es in meinem Fall ist, da hat mein Mann auch ein Jahr das Kinderbetreuungsgeld bezogen.
Wir brauchen uns im europäischen Vergleich sicherlich nicht davor zu scheuen, das vor den Vorhang zu holen. Wir haben das KBG jetzt valorisiert. Wir haben wichtige Maßnahmen umgesetzt, wie zum Beispiel dass die Kinderbetreuungszeiten auf die Pension angerechnet werden. Daran sieht man, wie hoch der Stellenwert der familiären und familieninternen Kinderbetreuung in Österreich ist.
Wir haben das Recht auf Elternteilzeit eingeführt; das ist etwas, das dem entgegenkommt, weil die Familien – auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive – so die Möglichkeit haben, sich ohne Sorge um eine Kündigung der familieninternen Kinderbetreuung zu widmen. Ich bin davon überzeugt, dass wir sowohl im arbeitsrechtlichen Kontext als auch bei den Familienleistungen gute Modelle haben, die das über einen längeren Zeitraum ermöglichen.
Klar ist aber auch: Damit wir echte Wahlfreiheit haben, brauchen wir das Investment in die Kinderbetreuung und die Möglichkeit, dass man die Kinderbetreuung überhaupt nutzen kann, und daher haben wir im letzten Jahr auch diesen Schwerpunkt gesetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Es gibt ja Gemeinden, in denen es echte Wahlfreiheit gibt. Ich spreche da die Gemeinden Berndorf und Gössendorf an. Die gehen mit gutem Beispiel voran, dort wird das Modell Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung umgesetzt und gelebt.
Können Sie sich solch ein Modell auch auf Bundesebene vorstellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Da sind wir wieder bei dem Thema, dass die Bereitstellung der Kinderbetreuung Landes- und Gemeindesache ist, und deshalb liegt das auch im Kompetenzbereich der Gemeinden und Bundesländer.
Von unserer Seite ist dahin gehend nichts geplant, wir werden aber weiter in die Familienleistungen investieren und so die Familien in Österreich unterstützen. Wir werden die Wahlfreiheit auf beiden Seiten unterstützen: mit den Familienleistungen für jene, die zu Hause betreuen, und mit dem Ausbau der Kinderbetreuung für jene, die schneller wieder in den Erwerb einsteigen wollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schnabel. – Bitte.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben ja gerade gesagt, dass die Gemeinden und die Länder verfassungsrechtlich für die Kinderbetreuung zuständig sind. In den letzten Jahren wurde, auch mit Unterstützung des Bundes, massiv in den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen investiert, 90 000 Plätze wurden geschaffen. Es ist ganz wichtig – da danke ich als Bürgermeister auch für die neue 15a-Vereinbarung –, dass wir da weiterhin tätig sind, auch vonseiten des Bundes, um die Gemeinden mit finanziellen Mitteln maßgeblich zu unterstützen.
Wir haben ja in diesem Sommer die neue 15a-Vereinbarung beschlossen. Welche Möglichkeiten, Frau Ministerin – das ist meine Frage –, sehen Sie dank dieser neuen 15a-Vereinbarung im Bereich der Kinderbetreuung und der Elementarpädagogik?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, dass das eine ganz wichtige Vereinbarung ist und war, auch wenn ab und zu versucht wird, sie schlechtzureden. Wir als Bund haben noch nie so viel Geld in die Kinderbetreuung investiert – noch nie. Es ist Ländersache und der Bund unterstützt mit einem noch nie dagewesenen Investment.
Das zeigt sich auch an den Zahlen: Die Besuchsquote bei den Drei- bis Sechsjährigen konnte in den letzten Jahren von 86,6 Prozent auf 95 Prozent erhöht werden, bei den unter Dreijährigen von 14 auf 31 Prozent. Was mir wichtig ist: Ich weiß aus Rückmeldungen von den Familien, vor allem von den Frauen, dass die Verlängerung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten ganz wichtig ist, deshalb koppeln wir das Investment an diese VIF-Konformität. Das heißt, dass es unter der Woche wirklich längere Öffnungszeiten gibt, aber auch was die Ferienzeiten betrifft.
Wir wollen speziell den Bedarf bei den unter Dreijährigen decken, auch das ist ein Kernbereich der 15a-Vereinbarung, und wir wollen in die sprachliche Frühförderung investieren. Früher investieren statt später reparieren – das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Motto.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete El-Nagashi. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.