11.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Volksbegehren gegen das Impfpflichtgesetz haben jeweils mehr als 240 000 Unterstützer in Österreich gefunden. Nicht nur die Unterzeichnung des Volksbegehrens, auch der Druck auf der Straße hat wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Unrechtsgesetz endlich abgeschafft worden ist.

Es wird sich herausstellen, dass das Impfpflichtgesetz sichtlich einer der größten Fehler im gesamten Pandemiemanagement dieser Bundesregierung war, denn es war nicht nur ungerecht, es war maßlos überschießend, es war auch zur Zielerreichung völlig ungeeignet, und es wäre, wäre es scharfgeschaltet worden, auch in keiner Weise exekutierbar gewesen.

So gesehen ist die Geschichte, die auch Abgeordneter Smolle heute aus Regierungssicht erzählt hat, nur die eine Seite der Geschichte. Auf der anderen Seite muss man sich anschauen, wie das Gesetz tatsächlich zustande gekommen ist, nämlich durch einen politischen Kuhhandel zwischen dem damaligen Gesundheitsminister und den Landeshauptleuten von SPÖ und ÖVP.

Damals im Herbst 2021 hat man sich nämlich darauf geeinigt, dass es neben einem erneuten Lockdown auch eine generelle Impfpflicht geben soll. Somit wurden beide Fehlentscheidungen auf Landes- und Bundesebene fixiert, und das, obwohl sich mit der aufkommenden Omikronvariante schon abgezeichnet hat, dass die Notwendigkeit sowohl für Lockdowns als auch für eine allgemeine Impfpflicht gar nicht mehr gegeben war.

Trotzdem hat die Bundesregierung an diesem Unrechtsgesetz festgehalten und hat damit eine Spaltung in der Gesellschaft bewirkt, die wirklich beispiellos ist – in die Familien hinein, in die Vereine hinein, in die Firmen hinein. Das Ganze hat in einen Lockdown für Ungeimpfte gemündet, der bereits vor der Impfpflicht stattgefunden hat, und in eine Polarisierung der Gesellschaft, die bis heute andauert.

Wer glaubt, dass die Ansinnen dieser Volksbegehren, nämlich einen verfas­sungsrechtlichen Schutz vor der erneuten Einführung einer generellen Impfpflicht zu erwirken, obsolet seien, der irrt sich, denn die Diskriminierung findet heute noch immer statt. Sie findet im öffentlichen Dienst statt, wo bei der Aufnahme teilweise noch immer eine vollständige Covid-Impfung vorgeschrieben ist, sie findet bei den Lehrern statt, sie findet beim öster­reichischen Bundesheer statt, wo die Soldaten nicht auf Auslandseinsätze fahren dürfen, wenn sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen. All das sind Beispiele für echte Diskriminierung, die heute noch immer besteht.

Kollege Schallmeiner hat gemeint, es sei ein Unterschied zwischen einer berechtigten Differenzierung und einer Diskriminierung. Da möchte ich schon in Erinnerung rufen, dass eine Impfung, die weder einen Übertragungsschutz oder einen Schutz vor Einschleppung einer Krankheit in eine Institution hinein noch einen Schutz vor Erkrankung bietet, wohl nicht dazu geeignet sein kann, eine nach außen gehende Schutzwirkung zu definieren. Das heißt, nicht nur der generelle Impfzwang, sondern auch ein spezifischer Impfzwang im Gesundheits­wesen ist mit diesem Impfstoff in keiner Weise zu rechtfertigen, schon gar nicht, wenn man sich auch das entsprechende Nebenwirkungsprofil ansieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei war die einzige Fraktion hier im Hohen Haus, die geschlossen gegen die Einführung des Impfpflichtgesetzes gestimmt hat. Wir haben uns massiv dafür eingesetzt, dass die Anliegen von jeweils über 240 000 Unterzeichnern der Volksbegehren im Gesundheitsausschuss im Rahmen eines Hearings intensiv behandelt werden, und wir sind offenbar auch die Einzigen, die sich weiterhin dafür einsetzen, dass es einen verfassungsrechtlichen Schutz vor einer erneuten Einführung einer generellen Impfpflicht geben soll.

Nicht nur das Impfpflichtgesetz war ungerecht und überschießend, auch das COVID-19-Maßnahmengesetz ist es. Deshalb bringe ich bei dieser Gelegenheit folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG abgeschafft wird“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regie­rungs­vorlage über ein Bundesgesetz, mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) abgeschafft wird zuzuleiten.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben den Text nicht zur Gänze verlesen. Es fehlen die letzten vier Zeilen. – Wenn Sie die bitte verlesen, sonst ist der Antrag nicht ordnungsgemäß eingebracht.

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (fortsetzend): Vier Zeilen:

„In diesem Bundesgesetz soll insbesondere folgende Gesetzespassage beinhaltet sein:

§ 13 Abs 8 COVID-19-Maßnahmengesetz lautet:

‚Dieses Bundesgesetz tritt mit 2. Februar 2023 außer Kraft.‘“

*****

(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Dr. Susanne Fürst, Mag. Gerald Hauser 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) abgeschafft wird

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (1660 d.B.) "KEINE IMPFPFLICHT" in der 197.Sitzung des Nationalrats am 1. Februar 2023

Alle Covid-19-Maßnahmen haben sich als unverhältnismäßig und untauglich erwie­sen. Die aktuelle Situation betreffend Corona lässt eine Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen nicht mehr zu. Neben der bereits 2022 wieder abgeschafften Covid-19-Impfpflicht sollen daher auch alle anderen Covid-19-Maßnahmen und deren gesetzliche Grundlagen beseitigt werden. Deshalb ist das Covid-19-Maßnahmen­gesetz (Covid-19-MG) mit 2. Februar 2023 endgültig außer Kraft zu setzen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG) abgeschafft wird zuzuleiten.

In diesem Bundesgesetz soll insbesondere folgende Gesetzespassage beinhaltet sein:

§ 13 Abs 8 COVID-19-Maßnahmengesetz lautet:

„Dieses Bundesgesetz tritt mit 2. Februar 2023 außer Kraft.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Jetzt haben wir’s. Damit ist dieser Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.