11.41

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, möchte ich schon ganz kurz auf Kollegen Saxinger replizieren, der sich hier als Impfbefürworteter hingestellt und vorgetragen hat, was da nicht alles mit einem richtigen Impf- und Präventionsprogramm zu verhindern wäre.

Sehr geehrter Herr Kollege Saxinger! Den größten Schaden an der Präven­tionsmedizin und am Impfwesen in Österreich hat Ihre Partei gemeinsam mit den Grünen und den Roten angerichtet, indem das Impfpflichtgesetz beschlossen worden ist und die Bereitschaft der Österreicher und Österreicherinnen zu allen Impfungen in den Keller gegangen ist, selbst für die sinnvollen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kühberger.)

Ich möchte nun zu den beiden Volksbegehren kommen, die jetzt auf der Tagesordnung stehen. Es ist für mich mehr als bedauerlich, ja es ist fast erschütternd, wie hier mit mehr als 400 000 Menschen, die diese Volks­begehren unterschrieben haben, und mit den Initiatoren dieser Volksbe­gehren umgegangen wird. Die werden diffamiert, nach wie vor als Schwurbler und als wissenschaftsfeindlich hingestellt. Es wird nicht erkannt, dass die Lebenssituation der Menschen in Österreich vor einem Jahr, als diese Volksbegehren gestartet worden sind, eine katastrophale war, weil sie unter dem Maßnahmenregime dieser Bundesregierung gelitten haben und erschüt­ternderweise sogar noch bis heute leiden. Deshalb sind die Forderungen nach Abschaffung aller Covid-Maßnahmen und nach Wiedergutmachung aus Sicht der Freiheitlichen Partei eine absolute Selbstverständlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man nun die Worte von Bundeskanzler Nehammer im letzten Presse­gespräch hernimmt und wenn man sich die Worte der Regierungsfraktionen hier an diesem Rednerpult heute anhört, dann glaubt man ja fast, dass tatsächlich ein ernsthafter Versöhnungsprozess eingeleitet werden sollte. Dann frage ich mich aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, warum alle Anträge der FPÖ, die auf ein sofortiges Ende der Maßnahmen und auf Wiedergutma­chung abzielen, hier in diesem Hohen Haus von Ihnen entweder vertagt oder abgelehnt worden sind. (Ruf bei der ÖVP: Weil der Inhalt nicht passt!) – Weil es Ihnen nicht gepasst hat. Ja, das glaube ich auch. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es herrscht nach wie vor Hand­lungsbedarf. Es herrscht Handlungsbedarf, was die Zehntausenden zu Unrecht verhängten Strafen anbelangt, die in Österreich gegen die eigenen Bürger verhängt worden sind, betreffend die wirtschaftlichen Schäden, die Betroffene erleiden haben müssen, hinsichtlich Einschränkungen und Benachteili­gungen, die bis heute stattfinden.

Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele in Erinnerung rufen. Da sind Strafen ver­hängt worden, weil eine Mutter mit ihrem Kind in einem Park mit einem Ball gespielt hat. Da ist der Nachbar bestraft worden, der mit einem Pensionisten gemeinsam in die Apotheke gegangen ist. Da sind Menschen bestraft wor­den, weil sie auf einer Parkbank zu nahe beieinandergesessen sind. Das alles ist in diesem Land passiert, und all das verdient eine Wiedergutmachung und eine Entschädigung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht zu vergessen auch die Diskriminierung an den Arbeitsplätzen: Es ist bis heute – und das habe ich gerade aktuell wieder aus einem Schreiben an mich herausbekommen – zum Beispiel bei öffentlichen Stellenausschreibungen noch immer die diskriminierende Klausel drinnen, dass von Bewerbern eine Covid-19-Schutzimpfung verlangt wird. Das gehört umgehend abgeschafft, genauso wie es eine Entschädigung zum Beispiel für Studenten geben sollte, die wertvolle Studienzeit verloren haben, weil sie ihre Universitäten für Präsenzunterricht und Präsenzprüfungen nicht mehr betreten durften! All dieses Unrecht ist bis heute nicht gesühnt.

Wie gesagt, auch die Fortsetzung dieser Diskriminierungen gerade im öffent­lichen Dienst dauert noch an und gehört unmittelbar beendet. Das be­trifft nicht nur das Außenministerium bei aktuellen Stellenausschreibungen, das betrifft das Bildungsministerium bei Ausschreibungen von Lehrplätzen oder auch die Universitäten. Im Bereich des Wissenschaftsministeriums, aber auch im Bereich der Landesverteidigung für Auslandseinsätze und Ähnliches gibt es diese Diskriminierungen nach wie vor.

Wenn man nun in die Zukunft schaut, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sieht man: Es braucht nicht nur Wiedergutmachung und Entschädi­gung, sondern es braucht auch Sicherheit und vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber unseren Bürgern. Genau das ist es, was in diesen Volksbegehren gefordert wird: dass wir verfassungsrechtlich die Basis dafür schaffen, dass diese Fehlentwicklungen, diese Fehlentscheidungen, die in den letzten drei Jah­ren getroffen worden sind, diese vollkommen unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte nicht noch einmal passieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fordern, ebenso wie auch die beiden Volksbegehren, nicht nur ein sofortiges Ende der Maßnahmen, sondern eine Wiedergutmachung. Niederösterreich hat uns gezeigt, dass das möglich ist. Dort wurde jetzt ein Entschädigungsfonds aufgesetzt. Wir Freiheitli­che fordern auch auf Bundesebene eine entsprechende Evaluierung und die Schaffung eines Entschädigungsfonds.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Errichtung eines Corona-Wieder­gutmachungsfonds des Bundes zum Inhalt hat. Dieser Corona-Wiedergutma­chungsfonds ist mit Budgetmitteln in der Höhe von zumindest 250 Millio­nen Euro zu dotieren. Er soll die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluie­ren bzw. dokumentieren und Beratungsleistungen im Fall individueller Schä­den, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf-Beeinträchtigungen, Kos­ten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten und weitere einschlägige Unterstützungsleistungen finanzieren. Darüber hinaus soll festgelegt werden, dass Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits eigene Corona-Wiedergutmachungsfonds vorgese­hen haben, die Möglichkeit erhalten, eine Refundierung der tatsächlich ent­standenen Kosten durch den Bund zu erhalten.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Das wäre eine Maßnahme zur tatsächlichen Versöhnung, zur Aussöh­nung und zur Wiedergutmachung all des Unbills, den Sie während der Corona­zeit gegenüber den österreichischen Bürgern angerichtet haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Erwin Angerer, MA, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes

eingebracht im Zuge der Verhandlung über die Debatte zu TOP 2) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (1798 d.B.) "Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen" (1933 d.B.) in der 205. Sitzung des Nationalrats am 29.März 2023

Im Arbeitsübereinkommen „Niederösterreich weiterbringen“ haben sich ÖVP und FPÖ dazu verpflichtet, die Corona-Politik aufzuarbeiten:1

CORONA: Gräben schließen – Verantwortung übernehmen

Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schä­den entstanden sind.

Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen.

Diesem Beispiel sollte der Bund dringend folgen und nach dem Vorbild des Bundeslandes Niederösterreich auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Corona-Wiedergutmachungsfonds in der Höhe von zumindest 250 Millionen Euro einrichten, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert bzw. doku­mentiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen dotiert wird.

Aus diesem Fonds sollen etwa Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf- Beeinträchtigungen, Kos­ten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehr­aufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten und weitere einschlägige Unterstützungsleistungen finan­ziert werden. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll in einer Durchführungs­verordnung und entsprechenden, unbürokratischen und bürgernahen Durchfüh­rungsrichtlinien näher ausgeführt werden.

Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits eigene Corona-Wiedergut­machungsfonds vorgesehen haben, sollen die Möglichkeit erhalten, eine Refundierung der tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund zu erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die die Errichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes zum Inhalt hat. Dieser Corona-Wiedergutmachungsfonds ist mit Budget­mitteln in der Höhe von zumindest 250 Millionen Euro zu dotieren. Er soll die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluieren bzw. dokumentieren und Bera­tungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf- Beeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Pro­bleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunter­richt, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugend­liche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten und weite­re einschlägige Unterstützungsleistungen finanzieren. Darüber hinaus soll festgelegt werden, dass Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits eigene Corona-Wiedergutmachungsfonds vorgesehen haben, die Möglichkeit erhalten, eine Refun­dierung der tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund zu erhalten.“

1      https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsuebereinkommen_Webansicht.pdf

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.