15.30

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Bundesregie­rung versagt auch in der Bekämpfung der Auswirkungen dieser Teuerungskrise auf dem Wohnungsmarkt. Die schwarz-grüne Koalition steht wohnpolitisch leider konsequent auf der Seite von Vermietern und Anlegern. So wurde es zum Beispiel im Bereich des sozialen Wohnbaus – ich muss immer wieder da­rauf hinweisen, weil sich leider immer noch nichts geändert hat –, konkret bei der Wohnungsgemeinnützigkeit, Anlegern ermöglicht, gemeinnützige Wohnungen zum Sozialtarif zu kaufen und anschließend frei zu vermieten. Dadurch werden leistbare Sozialwohnungen, die man jetzt so dringend brauchen würde, um die Wohnkosten zu dämpfen, in gewinnträchtige Renditeobjekte transformiert.

Man hält leider immer noch an diesen Maßnahmen fest – sowohl gegen jedwede Vernunft wie auch gegen umfassende Expertisen, entgegen den Warnungen der gemeinnützigen Branche selbst, entgegen der Kritik an der mehr als zweifel­haften Legistik durch Verfassungsrichter Michael Holoubek und entgegen den Warnungen der Sozialpartner in Gestalt der Wirtschafts- und der Arbeiter­kammer.

Doch diese von ÖVP-Partikularinteressen gesteuerte Wohnpolitik setzt sich auch im Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes konsequent und syste­matisch fort. Die ungeheuren Lasten dieser Teuerungskrise werden mietrechtlich unmittelbar und faktisch ausschließlich auf die Bewohner überwälzt. Das ist eine gesellschafts- und sozialpolitisch unverantwortliche Politik, die weite Teile der Menschen in unserem Land an den Rand der Armut oder darüber hinaus drängt. Mieten steigen so stark wie noch nie, berichtete „Die Presse“ am 31.5.2023. „Immer mehr Menschen befürchten Zahlungsprobleme beim Woh­nen“, sagt „Der Standard“. (Abg. Wöginger: „Standard“! Seit wann lesen die Blauen den „Standard“?)

Die Statistik Austria weist das nach. Tatsächlich sind seit Beginn der Erhebungen die Mieten nie so stark gestiegen wie gegenwärtig. Ein Ende dieser Entwick­lung in Österreich ist leider nicht in Sicht – im Gegenteil: Die nächsten Mieterhöhungen stehen vor der Tür. Um 5,51 Prozent sollen die Kategoriemie­ten im Juli steigen, nachdem sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, allein im Jahr 2022 bereits dreimal erhöht wurden. Diese vier Miet­sprünge kumulieren sich auf dramatische 24 Prozent, wie etwa die Arbeiter­kammer nachweist. (Abg. Ottenschläger: Sag auch, dass das die billigsten Mieten sind! Maximal 4 Euro!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese katastrophale Entwicklung ist aber alles andere als alternativlos. Es gäbe die Alternative. Ich freue mich, dass auch die Katholische Aktion Österreichs, wie ich gerade gelesen habe, die Forderung nach einer Mietpreisbremse unterstützt.

Es gibt auch internationale Vorbilder, die dieses Problem anders regeln. Im Bereich der Eidgenossenschaft Schweiz zum Beispiel – die ist jetzt wirklich nicht für ihre besondere sozialistische oder kommunistische Politik bekannt – dürfen Indexierungen der Miete lediglich 40 Prozent der Inflationsrate ausma­chen, bei einer dortigen Inflationsrate von weniger als 3 Prozent. In Schott­land und Wales – normalerweise auch als besonders neoliberale Musterländer gescholten – wurden die Mieterhöhungen ausgesetzt und ein Mietende­ckel eingezogen. Um nur wenige Beispiele herauszugreifen: Portugal, Spanien – 2 Prozent. Währenddessen werden die Menschen in Österreich mit Almo­sen in Form von Einmalzahlungen vertröstet. (Abg. Ottenschläger: Gratulation zum Vorbild Spanien!)

Was hinter diesem wohnpolitischen Totalversagen steckt, hat die grüne Bautensprecherin Nina Tomaselli hier am Pult schon einmal offenbart. Sie hat gesagt – ich zitiere wörtlich –: „Die ÖVP stellt immer neue Gegenforde­rungen für eine Mietkostenbremse auf. Warum? Die ÖVP möchte ihre wohlha­bende Klientel beschützen, das Schicksal der vielen MieterInnen darf da nicht stören.“ (Abg. Wurm: Ah, die Nina!)

Sehr verehrte Damen und Herren, daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mietenstopp statt ÖVP-Klientelpolitik für Vermieter“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen Mietenstopp und folgende Sofortmaßnahmen für leistbares Wohnen vorsieht:

1. Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Einfrieren der Richtwert- und Kategoriemieten bis inklusive 2026,

2. sowie daran anschließend einer Indexierungsmöglichkeit von maximal zwei Prozent,

3. Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-ener­getischer Kriterien,

4. Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter im Wohn­bereich,

5. gesetzliche mieterseitige Verlängerungsoption um ein Jahr bei gleichblei­bender Miete für alle Bestandsverträge, die innerhalb“ dieses „Jahres auslaufen,

6. Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP für jedenfalls 15 Jahre,

7. Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, wirksame Steuerbegünsti­gungen für Sanierung und Investitionen und“

verbesserte und verschnellerte Abschreibemöglichkeiten für Vermieter:innen und Mieter, wenn sie thermisch-energetisch sanieren.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, den letzten Punkt habe ich im Entschließungsantrag nicht, dieser lautet: „wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierung und Investitionen“.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): Entschuldigung, das ist dop­pelt hineingerutscht. Sie haben recht.

15.35

Präsidentin Doris Bures: Gut.

Bei Punkt 5 heißt es nicht „innerhalb dieses“, sondern „innerhalb eines Jahres auslaufen“. – Nur damit wir das ordnungsgemäß einbringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Angeordneter

betreffend Mietenstopp statt ÖVP-Klientelpolitik für Vermieter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 3: Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft, Industrie und Energie über den Antrag 3427/A der Abgeordneten Nor­bert Sieber, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz-LWA-G) geändert wird (2052 d.B.)

Die Bundesregierung versagt insbesondere auch in der Bekämpfung der Auswir­kungen der Teuerungskrise auf dem Wohnungsmarkt. Die schwarz-grüne Koalition steht wohnpolitisch konsequent an der Seite von Vermietern und Anlegern. So wurde es etwa im Bereich des sozialen Wohnbaus – konkret der Wohnungsgemein­nützigkeit – Anlegern ermöglicht, gemeinnützige Wohnungen zum Sozialtarif zu kaufen und anschließend frei zu vermieten. Dadurch werden leistbare Sozialwoh­nungen in gewinnträchtige Renditeobjekte transformiert. Man hält an dieser Maßnahme fest – sowohl gegen jedwede Vernunft wie auch gegen umfassende Ex­pertisen: Entgegen den Warnungen der gemeinnützigen Branche,1 entgegen der Kritik an der mehr als zweifelhaften Legistik durch Verfassungsrichter Michael Holoubek2 und entgegen den Sozialpartnern in Gestalt der Wirtschafts-3 und Arbeiterkammer.4

Von ÖVP-Partikularinteressen gesteuerte Wohnpolitik setzt sich auch im Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes konsequent und systematisch fort. Die ungeheuren Lasten der Teuerungskrise werden mietrechtlich unmittelbar – und faktisch ausschließlich – auf die Bewohner überwälzt. Eine gesellschafts- und sozialpolitisch unverantwortliche Politik, die weite Teile der Menschen in diesem Land an den Rand der Armut oder darüber hinaus drängt. „Mieten steigen so stark wie noch nie“, berichtete „Die Presse“ am 31.05.2023.5 „Immer mehr Menschen befürchten Zahlungsprobleme beim Wohnen“ berichtet „Der Standard“.6 Die STATISTIK AUSTRIA weist nach: Tatsächlich sind seit Beginn der Erhebungen die Mieten nie so stark gestiegen wie gegenwärtig. Ein Ende dieser Entwicklung ist in Österreich nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die nächsten Mieterhöhungen stehen bereits an. Um 5,51 Prozent sollen die Kategoriemieten im Juli steigen – nachdem sie allein im Jahr 2022 bereits drei Mal erhöht wurden.7 Diese vier Mietsprünge kumu­lieren sich auf dramatische 24 Prozent, wie etwa die Arbeiterkammer nachweist.8

Diese katastrophale Entwicklung ist alles andere als alternativlos. Internationale Vorbilder wie etwa die Schweiz belegen dies: Im Bereich der Eidgenossen­schaft dürfen Indexierungen der Miete lediglich 40 Prozent der Inflationsrate aus­machen,9 in Schottland und Wales wurden Mieterhöhungen ausgesetzt bzw. Mietendeckel eingezogen10 – um nur wenige Beispiele herauszugreifen. Währenddessen werden die Menschen in Österreich mit Almosen in Form von Einmalzahlungen vertröstet. Was hinter diesem wohnpolitischen Totalver­sagen steckt, offenbarte die grüne Bautensprecherin Nina Tomaselli:

„Die ÖVP stellt immer neue Gegenforderungen für eine Mietkostenbremse auf. Warum? Die ÖVP möchte ihre wohlhabende Klientel beschützen, das Schicksal der vielen MieterInnen, darf da nicht stören“11

Dieser wohnpolitische ÖVP-Klientelismus gegen leistbares Wohnen, gegen die Menschen in Österreich muss gestoppt werden. Leistbares Wohnen als grundlegende Säule leistbaren Lebens ist möglich. Folgende Sofortmaßnahmen sind zunächst zu setzen, um eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen:

1. Mietenstopp – Keine Erhöhung der Kategorie- und Richtwertmieten

Die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ist bis inklusive 2026 auszusetzen – wie es der Antrag 3090/A der laufenden Gesetzgebungsperiode bereits vorge­sehen hat.12

2. Limitierung der Indexierung aller Mieten

Die Indexierungen sämtlicher Mieten im Wohnbereich werden daraufhin mit zwei Prozent – dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank – limitiert. Diese Maßnahme soll mittelfristig zu einem Absinken der Realmieten führen, um leistbares Wohnen zu befördern und wieder ein Gleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern herzustellen.

3. Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-energe­tischer Kriterien

Thermisch-energetisch für die jeweilige Gebäudekategorie unterdurchschnittliche Bausubstanz im mehrgeschoßigen Segment soll in den Vollanwendungsbe­reich des Mietrechtsgesetzes integriert werden. So werden erforderliche Sanierungs­anreize gesetzt und gleichzeitig breite Segmente bisher frei vermietbarer Woh­nungen in das regulierte, leistbare Spektrum verschoben. Der Trend des Abschmel­zens preisgebundener Miete wird umgekehrt. Erst wenn ein überdurchschnitt­licher thermisch-energetischer Gebäudestandard erreicht ist, soll für die Dauer typi­scher Förderungsdarlehen (ca. 35 Jahre) wieder freie Mietzinsbildung möglich sein.

4. Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Immobilieneigentümer

Befristete Mietverhältnisse bei Hauptwohnsitzwohnungen sind zu verbieten, sofern es sich um gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter handelt. Es wurde etwa durch Erhebungen STATISTIK AUSTRIA nachgewiesen, dass Befristungen zu den we­sentlichen Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt zählen13 – und durch ein weitgehendes Verbot eine wesentliche Entschleunigung der Marktdynamik herbei­geführt würde.

5. Gesetzlich zwingende Verlängerungsoption befristeter Mietverträge

Auslaufende Mietverhältnisse führen gerade in Zeiten sinkender Kaufkraft zu besonderer sozialer Unsicherheit. Nahezu jede zweite Hauptwohnsitzwohnung wird lediglich befristet vermietet.14 Wohnungswechsel sind mit erheblichen Mehr­kosten verbunden, die für breite Teile der Bevölkerung derzeit keinesfalls tragbar sind. Folglich sind befristete Bestandsverhältnisse im Wohnbereich – die innerhalb von drei Jahren auslaufen würden – mit einer gesetzlich zwingenden mieterseitigen Verlängerungsoption bei gleichbleibender Miete auszustatten.

6. Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung

Die Ausgaben der Länder für die Wohnbauförderung rangieren derzeit bei lediglich 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies entspricht insbesondere unter den derzeitigen Rahmenbedingungen dramatisch gestiegener Baukosten, hoher Bodenpreise und steigender Kapitalmarktzinsen in keiner Weise dem realen Bedarf. Um geförderte Neubauleistung auch mittelfristig gewährleisten zu können, ist hier ein wesentlich stärkerer Mitteleinsatz erforderlich, der durch einen bundesseiti­gen, jedenfalls 15-jährigen Zuschuss im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP ermöglich werden soll. Geförderte Wohnungen sollen bundesweit analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staats­bürger vergeben werden.

7. Wohnbauinvestitionsbank

Die Situation wesentlich höherer Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wird sich voraussichtlich weiter verschärfen und strukturell etablieren. Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, um langfristige, günstige Kredite für den leistbaren Wohnbau sicherstellen zu können. Die entstehenden Wohnungen sollen analog zu § 8 Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.

8. Wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen

Umfassende Wohnpolitik muss auch geeignete Investitionsanreize setzen. Hier wäre die AfA entsprechend zu beschleunigen, um Sanierungen und Investitionen zu attraktiveren.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Angeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die einen Mietenstopp und folgende Sofortmaßnahmen für leistbares Wohnen vorsieht:

1. Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Einfrieren der Richtwert- und Kate­goriemieten bis inklusive 2026,

2. sowie daran anschließend einer Indexierungsmöglichkeit von maximal zwei Prozent,

3. Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-energe­tischer Kriterien,

4. Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter im Wohnbereich,

5. gesetzliche mieterseitige Verlängerungsoption um ein Jahr bei gleich­bleibender Miete für alle Bestandsverträge, die innerhalb eines Jahres auslaufen,

6. Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP für jedenfalls 15 Jahre,

7. Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierung und Investitionen und

8. wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierung und Investitionen“

1      https://kurier.at/chronik/wien/sozialwohnungen-drohen-in-die-hand-von-investoren-zu-fallen/402250359

2      Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits, Wohnrecht Taschenkommentar (2022) § 7 WGG Rz 4

3      https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230306_OTS0115/pisecky-anlegerwohnungen-im-gemeinnuetzigen-wohnbau-widersprechen-jeder-sozialen-treffsicherheit

4      https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230405_OTS0094/ak-naechster-anschlag-auf-leistbares-wohnen-droht

5      https://www.diepresse.com/6294344/mieten-stiegen-so-stark-wie-noch-nie

6      https://www.derstandard.at/story/3000000172503/befuerchtungen-zu-zahlungsproblemen-bei-wohn

7      https://www.derstandard.at/story/2000139564796/kategoriemieten-steigen-im-november-schon-wieder

8      https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230529_OTS0013/ak-preiskeule-schlaegt-bei-kategoriemieten-im-juli-kraeftig-zu

9      https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinserhoehung.html

10    https://www.derstandard.at/story/2000140983062/die-inflation-treibt-die-mieten-braucht-es-einen-mietendeckel

11    https://kurier.at/politik/inland/mietpreisbremse-gruene-oevp-debatte-wohnkostenzuschuss/402373167

12    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3090

13    STATISTIK AUSTRIA, Wohnen 2022 (2023), https://www.statistik.at/fileadmin/user_upload/Wohnen-2022_barrierefrei.pdf, Seite 52

14    STATISTIK AUSTRIA, Wohnen 2022 (2023), https://www.statistik.at/fileadmin/user_upload/Wohnen-2022_barrierefrei.pdf, Seite 37

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.