17.30
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! So leicht lässt sich die eine oder der andere irritieren – nein, Spaß beiseite.
Zum Klimabonus - -
Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Abgeordneter.
Den Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Schmuckenschlager eingebracht hat, habe ich in der Hand. Er ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung. – Jetzt sind Sie am Wort.
Abgeordneter Walter Rauch (fortsetzend): Der Klimabonus: Kollege Schmuckenschlager hat schon ausgeführt, wer ihn in Zukunft nicht mehr bekommen soll – das wäre eigentlich von Haus aus ein logischer Zugang gewesen, dass ihn Häftlinge nicht bekommen dürfen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wir setzen noch eines drauf, nämlich dass natürlich auch Asylanten oder auch Scheinasylanten diesen Klimabonus nicht bekommen sollen. Warum, was ist die Begründung? – Auszahlungsgrund für den Klimabonus war immer, dass es natürlich aufgrund der CO2-Steuer eine Mehrbelastung für die Bevölkerung gibt – für die arbeitende Bevölkerung. Was ist in diesem Fall der Grund? – Asylanten und Häftlinge leben auf Kosten des Staates in der Sozialhilfe, und daher ist dieses Faktum einmal generell falsch.
Wir lehnen aber den Klimabonus insgesamt aus einem wesentlichen Grund ab, Frau Bundesminister, nämlich weil wir auch die CO2-Steuer ablehnen. Die CO2-Steuer ist ein Preistreiber, und das ist die grüne Inflation, Herr Kollege Hammer. Das ist die grüne Inflation, die Sie unverhältnismäßig gegenüber anderen Staaten in Europa nach Österreich tragen. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Klimabonus wird in unterschiedlichen Regionen, dementsprechend auch in unterschiedlicher Höhe – mit Prozentzahlen, die Grundbasis sind 110 Euro – ausbezahlt. Wenn man die Regionen genau filetiert und jetzt meine Heimatgemeinde Bad Radkersburg ganz im Süden, Südosten der Steiermark hernimmt, so sieht man, diese bekommt einen geringeren Klimabonus als alle anderen Gemeinden davor – das sind Halbenrain, Mureck, alle an der südlichen Grenze; Sie kennen sich aus, Sie kommen ja auch aus der Steiermark. Sie liegt aber auf der gleichen infrastrukturellen Linie des öffentlichen Verkehrs. Das wäre jetzt zu begründen, warum in bestimmten Regionen oder Gebieten jemand mehr oder weniger kriegt. Es ist unrealistisch, unfair und unsozial, einerseits.
Aber auch wenn man in Ballungsräumen wohnt – in Graz, Linz, Sankt Pölten; auch Wien kann man theoretisch hernehmen – und nicht einpendelt, kriegt man einen geringeren Klimabonus. Pendelt man aber von Wien aus, hat man auch einen Nachteil, weil man ja höhere Kosten hat.
Der Punkt ist: Sie finanzieren in eine Richtung, aber nicht in die andere. Daher ist dieser Bonus abzulehnen und zu streichen, auch im Sinne dessen, dass wir diese CO2-Steuer ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auf einen wesentlichen Punkt möchte ich noch eingehen, weil er sehr aktuell ist: Sie und Ihre Fraktion übernehmen auch sehr viel von den Grünen in Deutschland, das sind regierungstechnisch Ihre Vorbilder. (Abg. Weratschnig: Umgekehrt! Der Klimabonus ist Vorbild für Deutschland!) Sie werden auch von einer Dame aus Deutschland, falls das noch aktuell sein sollte, beraten. Um aber dem, was Ihre deutschen Kollegen jetzt vorschlagen, gleich vorzubauen, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Sanierungszwang und zum Verbot von Öl- und Gasheizungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, von Plänen, die zu einem Sanierungszwang für Gebäude sowie zu einem De-facto-Verbot von Öl- und Gasheizungen führen und die österreichischen Haus- und Wohnungseigentümer ökonomisch völlig überfordern würden, Abstand zu nehmen und auf EU-Ebene gegen solch eigentumsfeindliche Tendenzen entschieden aufzutreten.“
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Warum komme ich auf diesen Antrag? – Ganz einfach: Diesen Vorschlag machen die Grünen in der Bundesregierung in Deutschland. Das heißt im Endeffekt: Die Bürger, die sich diese Maßnahmen nicht leisten können, werden in dieser Art und Weise zwangsbeglückt. Warum? – Ihr Faktor – so auf die Art mit den überschlagsmäßigen Förderungen – ist recht und schön, nur wenn man in einem Haushalt oder in einem Gebäude eine Heizungsumstellung finanzieren muss, liegt das weit, weit über den Kosten, die Sie irgendwann fördern wollen. Daher Nein dazu. (Beifall bei der FPÖ.)
17.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Walter Rauch, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Petra Steger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zum Sanierungszwang und zum Verbot von Öl- und Gasheizungen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 3428/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird (2071 d.B.) (TOP 15).
Die Inflation ist für viele Menschen in Österreich bereits zur Armutsfalle geworden. Während die meisten Bürger sich Gedanken darüber machen müssen, wie sie Monat für Monat über die Runden kommen, befeuern ÖVP und Grüne die Inflation durch die CO2-Strafsteuer als politische Teuerungsmaßnahme immer weiter. Die deutsche Ampel-Regierung hat einstweilen schon den nächsten ideologischen Angriff auf die Bevölkerung durchgeführt:
Das neue deutsche Gebäudeenergiegesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller fleißigen Bürger. Wohl schon ab 2024 soll im Hauruckverfahren durchgedrückt werden, was die meisten sich bis vor Kurzem nicht hätten vorstellen können. Öl- und Gasheizungen soll der Garaus gemacht werden. Ab 2024 sollen dafür alle neu installierten Heizungen zu mindestens 65 % mit sogenannten „erneuerbaren Energien“ betrieben werden müssen. Bestandsheizungen dürfen zwar weiter betrieben werden – doch hier drohen unbezahlbare Preise. Gas und Öl sollen innerhalb weniger Jahre so sehr im Preis steigen, dass viele Hausbesitzer vor die Wahl zwischen zwei Übeln gestellt werden: Entweder sie bezahlen astronomische Kosten für Gas bzw. Öl – oder sie müssen ihre voll funktionstüchtige Heizung zugunsten einer Wärmepumpe entsorgen. Hausbesitzern drohen fünfstellige Investitionen oder der Verlust des Hauses. Für Mieter bedeutet es unweigerlich noch viel höhere Mieten.1
Im EU-Parlament wurden zudem teure Sanierungspflichten für Altbauten beschlossen, damit Gebäude europaweit bis 2050 den selbstgesetzten Klimaschutzzielen gerecht werden. Österreichischen Hausbesitzern drohen dadurch weitreichende Konsequenzen: Rund drei Viertel der Gebäude in Österreich wurden vor dem Jahr 1990 errichtet. Davon gelten etwa 60 Prozent aus energetischer Sicht als sanierungsbedürftig. Die betroffenen Haushalte müssen mit Kosten in der Höhe von zehntausenden Euro rechnen. Für ältere, ungedämmte Gebäude drohen zudem gravierende Wertverluste. Während Bundeskanzler Nehammer diese Pläne vordergründig als „völlig weltfremd“ kritisiert,2 hat sein Parteifreund Othmar Karas der Vorlage in Brüssel zugestimmt.3
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, von Plänen, die zu einem Sanierungszwang für Gebäude sowie zu einem De-facto-Verbot von Öl- und Gasheizungen führen und die österreichischen Haus- und Wohnungseigentümer ökonomisch völlig überfordern würden, Abstand zu nehmen und auf EU-Ebene gegen solch eigentumsfeindliche Tendenzen entschieden aufzutreten.“
1 https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/703604/Ampel-einigt-sich-beim-Heizungsgesetz-Union-uebt-schwere-Kritik
2 https://www.bild.de/politik/ausland/politik-inland/oesi-kanzler-lehnt-eu-plaene-ab-zwangssanierung-von-haeusern-voellig-weltfremd-83243174.bild.html
3 https://howtheyvote.eu/votes/9772
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.