Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 16723/J bis 16921/J
2. Anfragebeantwortungen: 15501/AB bis 15841/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Verbotsgesetz 1947, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Abzeichengesetz 1960, das Uniform-Verbotsgesetz und das Symbole-Gesetz geändert werden (Verbotsgesetz-Novelle 2023) (2285 d.B.)
4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Landesverteidigungsbericht 2023 (redaktionell überarbeitete Version) (Zu III-1043 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 138 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 3. Quartal 2023 (Vorlage 139 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 3. Quartal 2023 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 140 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 3. Quartal 2023 (Vorlage 141 BA)
Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 142 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2023 (Vorlage 143 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend "Petition der österreichischen Umweltanwaltschaften zur Baumhaftung – Anregung zur Änderung/Adaptierung des ABGB und des ForstG" überreicht von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Michael Bernhard (132/PET)
Petition betreffend "Lärmschutz entlang des Bahnhofs St. Andrä-Wördern jetzt – kleine Adaptierungen mit großer Wirkung!", überreicht von den Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer und Hermann Weratschnig, MBA, MSc (133/PET)
Petition betreffend "Petition gegen Postschließungen im ländlichen Raum. Die Postgeschäftsstelle in St. Andrä-Wördern muss erhalten bleiben!", überreicht von den Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Bedrana Ribo, MA und Ralph Schallmeiner (134/PET)
Petition betreffend "Ein Bankomat pro Gemeinde", überreicht vom Abgeordneten Andreas Kollross (135/PET)
Bürgerinitiative betreffend "Strafgesetz ändern: Haft für Klimakleber!" (63/BI)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Landesverteidigungsausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (2286 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Wasserverband Obere Enns – Reihe BUND 2023/31 (III-1048 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade – Reihe BUND 2023/32 (III-1053 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2023 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1050 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis August 2023), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1055 d.B.)
Sportausschuss:
Sportbericht 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-1056 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1051 d.B.)
Fortschrittsbericht 2023 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1054 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für September 2023 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1052 d.B.)
Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1059 d.B.)
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Sitzung wird wie üblich bis 13 Uhr von ORF 2, anschließend bis 19.15 Uhr von ORF III und dann anschließend in der TVthek übertragen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 7 sowie 8 und 9 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für heute, Dienstag, und morgen, Mittwoch, jeweils eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich die folgenden Redezeiten ergeben: 185 Minuten für die ÖVP, 128 Minuten für die SPÖ, 105 Minuten für die FPÖ, 95 Minuten für die Grünen sowie 76 Minuten für die NEOS. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, für heute, Dienstag, und morgen, Mittwoch, jeweils 38 Minuten, die Debattenredezeit wird auf 5 Minuten beschränkt.
Für Donnerstag, den 23. November, wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: 156 Minuten für die ÖVP, 108 Minuten für die SPÖ, 88 Minuten für die FPÖ, 80 Minuten für die Grünen und 64 Minuten für die NEOS. Die Gesamtredezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt 32 Minuten, die Debattenredezeit ist wie üblich auf 5 Minuten beschränkt.
Gleichfalls haben die Mitglieder der Präsidialkonferenz für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.
Die vorgesehenen Untergliederungen beziehungsweise Themenbereiche werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten. Die Sitzung wird danach jeweils unterbrochen.
Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 finden am Donnerstag, den 23. November 2023, statt.
Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Die Redezeitregelung für die Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung von 10 Minuten für jede beziehungsweise jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Staatssekretärin beziehungsweise ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsklubs angerechnet.
Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit des entsprechenden Regierungsklubs angerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.