19.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich beginne gleich einmal mit einem Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“

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Frau Bundesminister, Sie kennen diesen Entschließungsantrag. Sie kennen bei al­lem Lob, das für das Justizbudget gekommen ist, auch die Unzufriedenheit mit dem Strafvollzug. Der Strafvollzug ist wieder einmal der große Verlierer. Die­sen Entschließungsantrag, den ich gerade vorgelesen habe, kennen Sie – passiert ist leider vom letzten Budget bis zu diesem Budget wenig bis nichts.

Sie kennen die drei Preistreiber, die es gibt: Der eine ist einmal, dass die Strafverbüßung im Heimatland nicht klappt. Ich kann Ihnen auch Zahlen dazu ge­ben; Sie werden sie selber kennen. Es sind in Österreichs Justizanstalten 47 Prozent der Insassen österreichische Staatsbürger und 53 Prozent haben kei­ne österreichische Staatsbürgerschaft; 33,3 Prozent sind Nicht-EU-Bürger, und das ist ein relativ hoher Wert. Da könnte und sollte man sehr viel Steuergeld sparen.

Nächster Preistreiber, kurz: Was Sie sich leisten – von Ihrem Vorgänger Bundesminister außer Dienst Moser hat man dazu nichts mehr gehört; als er noch Rechnungshofpräsident war, hat er es auch immer kritisiert –, ist die mit 77 Millionen Euro sündteure Justizbetreuungsagentur.

Der letzte Preistreiber, ein Bereich, bei dem man Steuergeld sparen könnte, was dringend notwendig wäre, und bei dem auch während Ihrer Regentschaft als Ministerin nichts passiert ist – das hat Ihnen Kollege Ragger gesagt –, ist eben der Privatpatient Insasse, Häftling. Da bringt man halt auch nichts zusam­men. Unsere Hoffnung war groß: Jetzt haben wir eine grüne Justizministerin, ei­nen grünen Sozialminister (Abg. Ragger: Und wieder nichts!), aber man schafft es trotzdem nicht, das zuwege zu bringen.

Geistig abnorme Rechtsbrecher: Da gab es wie gesagt einen Versuch, irgendet­was zu machen. Schön langsam habe ich schon das Gefühl – Frau Bundes­ministerin, ich hoffe, Sie belehren mich die letzten elf Monate Ihrer Regentschaft als Justizministerin eines Besseren –, man macht aus dem Grund nicht den Spatenstich in Göllersdorf, weil Sie die geistig Abnormen, die Zurechnungsunfä­higen viel lieber rauslassen würden, als in Göllersdorf zuzubauen – weil da nichts passiert. Das war bereits im letzten Budget. Sie schreiben das nur von ei­nem Budget ins nächste weiter, aber da wird nichts unternommen.

Ich komme auch kurz zu den Fluchten. Man könnte jetzt sagen, dieser Bundesre­gierung laufen nicht nur die Wähler davon, sondern mittlerweile auch die Häftlinge. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das hat natürlich schon einen Grund: diesen Kuschelvollzug, der vorherrscht, die eklatante Personalnot im Justizwache­bereich und, und, und. Für die Fluchten sind Sie natürlich mitverantwortlich, weil Sie die Justizministerin sind. Ich muss schon noch etwas erwähnen, was für die Justiz natürlich extrem schädlich ist, nämlich dass der Afghane, der jetzt wie­der verhaftet worden ist, mit anderen Insassen vom Gefängnis aus in soziale Netzwerke Fotos posten kann. Gehen Sie dem nach! Das ist sehr schäd­lich für die Justiz. Dem müssen Sie einen Riegel vorschieben.

Immer, wenn wir gesagt haben, es gibt nicht nur Therapiehunde und Drogen­spürhunde, sondern auch Handyspürhunde – auch andere Länder leisten sich diese –, hat das eigentlich keinen Widerhall bei Ihnen gefunden. Die Justiz­anstalten sind halt einmal voll mit Handys, und dann wird gepostet. Dass bei euch im Haus keiner kontrolliert, dass die sozialen Netzwerke mit internen problematischen Bildern von Mithäftlingen gefüttert werden, verstehe ich eigentlich nicht.

Auch bezüglich Personal geht im Justizbereich nichts weiter. Sie schaffen es nicht einmal, dass die E2c, die Aspiranten, als Inspektoren in freie Planstel­len übernommen werden können. Das ist halt auch ein Trauerspiel.

Ich muss Ihnen also ehrlich sagen, dass wir in Bezug auf den Strafvollzug hoffen, dass Sie in den letzten elf Monaten noch einiges leisten, Frau Bundesminis­ter. Lang haben Sie nicht mehr Zeit, denn es ist Ihr letztes Budget, und wenn da jetzt gelobhudelt wird: Im Strafvollzug sind Sie säumig, im Strafvollzug ist halt vom letzten bis zu diesem Budget nichts passiert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Voglauer: Doch!)

19.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Christian Ragger, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 9, eingebracht im Zuge der De­batte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorla­ge (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) – UG-13

in der 239. Sitzung des Nationalrates, am 21.11.2023.

Derzeitiger Insassenstand 1. November 2023 (14311/AB XXVII. GP)1:

o     Insassen m/w:                                       9.263 (=100 %)

o     österreichische Staatsbürger m/w:    4.373 (=47,21 %)

o     EU-Bürger m/w (ohne Österreich):         1.711 (=18,47 %)

o     Nicht-EU-Bürger m/w:                         3.081 (=33,26 %)

o     Staatsbürgerschaft unbekannt:                 98 (=1,06 %)

Auch wenn auf der Webseite des BMJ/Justiz steht, dass die Rückführung in die Hei­matländer forciert wird, weil auch die Resozialisierung dadurch einfacher ist (die Argumentation der FPÖ fast wortgleich übernommen), passiert hier nicht viel. Die Anstrengungen dürften eher auf Verfolgung von Meinungsdelikten liegen.

In einzelnen Haftanstalten etwa in Wien, ist der Anteil an ausländischen Häftlingen weiterhin höher als von inländischen Häftlingen.

Der durchschnittliche Vollkostensatz pro Hafttag betrug im Jahr 2017 127,39 Euro, Im Jahr 2018 129,73 Euro und im Jahr 2022 und 2023 162 Euro

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd.162 Euro an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Öster­reich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über mehreren Hunderttausenden Euro pro Jahr bewirken.

Mit einer Reduktion ausländischer Insassen, würde eine massive Senkung der Kosten der medizinischen Betreuung einhergehen. Derzeit beläuft sich diese für das 2022 bei € 128,8 Mio. 53% der Insassen sind Nicht-Österreicher das sind zur Zeit Kosten von knapp € 69 Mio.

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Fami­lienangehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berück­sichtigen. Soziale Aspekte, wie die Verbindung zu Familienangehörigen oder die Verständigung mit der Muttersprache, sind die besten Voraussetzungen für eine Resozialisierung.

Dies würde der Justiz auch noch Ersparnisse im Bereich Dolmetscherkosten bringen und die übermäßige Auslastung der Dolmetscher reduzieren.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der knapp 4.900 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftver­büßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren."

1     https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/insassinnen-bzw-insassenstand-nach-staatsbuergerschaft.2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag.a Muna Duzdar. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.