18.01

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich freue mich natürlich sehr, dass der Unterrichtsausschuss wirklich parteiübergreifend und in großer Einstimmigkeit Extremismus auf der einen Seite natürlich verur­teilt, aber eben auch Maßnahmen im schulischen Bereich einleiten will, um Extremismus bestmöglich zu bekämpfen beziehungsweise um sehr viel Prä­ventionsarbeit durchzuführen.

Ein Teil dieser Präventionsarbeit kann und soll auch sein, jungen Menschen vor Augen zu führen, was die Folgen von Extremismus sein können, der immer gerade auch Frauen und Mädchen ganz besonders trifft. Wichtig ist aber in dem Zusammenhang auch, glaube ich, dass die jungen Menschen sehen, dass solche Taten auch geahndet werden, dass die Extremisten, egal aus welchem Bereich sie kommen, vom Recht verfolgt werden und dass die Taten dann auch Folgen haben.

Der Entschließungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt befasst sich ja unter anderem eben auch mit dem Krieg im Nahen Osten und den Auswirkungen der dortigen schrecklichen Ereignisse auf die Radikalisierungs­gefahren in den Schulen. Am 7. Oktober, wir wissen es alle, wurde Israel brutal und heimtückisch von den Hamas-Terroristen überfallen. Neben den stei­genden Opferzahlen und den Meldungen über Geiselnahmen hat man dann auch immer mehr schreckliche Nachrichten über Frauen gehört, die im Rahmen dieses Überfalls vergewaltigt worden sind, die anderen Arten von sexuellen und geschlechtsspezifischen Handlungen ausgesetzt waren. Bilder von Frauen mit blutverschmierter Kleidung, die bespuckt worden sind, die vorgeführt worden sind, gingen um die Welt.

Kollegin Schatz hat es schon gesagt: Vergewaltigung ist eine Kriegswaffe. Sie ist rechtswidrig, sie ist besonders grausam und sie ist ein gezieltes Mittel des Terrors und eine Taktik, die weitreichende soziale und psychische Belastungen sowie generationenübergreifende Traumata nach sich zieht.

So etwas kann aber geahndet werden, und zwar laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.

Deswegen darf ich den folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Eva Maria Holzleitner, BSc, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die strafrechtliche Verfolgung von sexueller und geschlechtsspezi­fischer Gewalt durch Hamas-Terroristen“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschus­ses über den Antrag 3717/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prävention vor Extremismen (2332 d.B.) – TOP 17

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für Landesverteidi­gung, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden dazu aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine rasche, unabhängige und koordinierte Untersuchung, gendersensible Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung aller in Israel und Gaza durch die Hamas und andere Terrororga­nisationen begangene sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt sowie für die psychotherapeutische und medizinische Unterstützung von Opfern wie auch Zeuginnen und Zeugen einzusetzen.“

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Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für die große und breite Unterstützung und freue mich, dass wir ein so eindeutiges Zeichen setzen können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski, Eva-Maria Holzleitner und Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die strafrechtliche Verfolgung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Hamas-Terroristen

eigebracht im Zuge der Debatte zu Bericht des Unterrichtsausschusses über den An­trag 3717/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prävention vor Extremismen (2332 d.B.) – TOP 17

Begründung

Der behandelte Entschließungsantrag betreffend Prävention vor Extremismen befasst sich unter anderem mit dem Krieg im Nahen Osten und den Auswirkungen der dortigen schrecklichen Ereignisse auf Radikalisierungsgefahren in Schulen. Auslöser war insbesondere auch schwerste sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt:

Am 7. Oktober 2023 überfielen Hamas-Terroristen Israel brutal und heimtückisch. Sie überfielen Dörfer, töteten wahllos Frauen, Kinder, Männer auf grausame Weise und nahmen auch zahlreiche Geiseln. Allein am 7. Oktober 2023 waren mehr als 1.200 Todesopfer auf israelischer Seite zu und, 1.590 Verletzte zu beklagen. Rund 240 israelische Geiseln wurden durch die Hamas-Terroristen nach Gaza verschleppt.

Gleichzeitig mit den steigenden Todesopferzahlen und Geiselmeldungen häuften sich auch die Meldungen über Frauen, welche im Rahmen dieses Terroraktes Folter, Vergewaltigungen und anderen Arten sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt waren. Bilder von Frauen und Mädchen in blutverschmierter Klei­dung gingen um die Welt.

Vergewaltigung als Kriegswaffe ist eine rechtswidrige, besonders grausame und weitverbreitete Kriegstaktik, sie ist ebenso ein gezieltes Mittel des Terrors. Es ist eine Taktik, welche in der Regel zu weitreichenden sozialen und psychischen Belas­tungen sowie generationenübergreifenden Traumata führt.

Laut dem im Jahr 2002 in Österreich in Kraft getretenen Römer Statut des Interna­tionalen Strafgerichtshofs sind solche Gewalttaten je nach Kontext als Verbre­chen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. In Österreich wurde das Römer Statut 2015 und 2016 durch entsprechende Novellen in das österreichische Strafgesetzbuch (XXV. Abschnitt) umgesetzt

Wie relevant Opferanerkennung, Hilfsprogramme und die systematische Aufarbeitung sexueller und geschlechtsspezifischer Kriegsverbrechen ist, zeigt nicht zuletzt die Geschichte: Im Jugoslawienkrieg wurden 20.000 - 60.000 bosnische Frauen Opfer geplanter, systematischer Massenvergewaltigungen und folgender, ungewollter Schwangerschaften. Die Aufarbeitung der Verbrechen dauert bis heute an.

Es liegt an uns, aus der Geschichte und den Schicksalen zu lernen und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt auch in Kriegszeiten weitreichend zu bekämp­fen ungeachtet dessen, von wem sie begangen werden. Denn auch wenn die physi­schen Wunden heilen, können diese Taten – vor allem so sie nicht aufgear­beitet werden und keine strafrechtlichen Folgen für die Täterinnen und Täter nach sich ziehen– langfristig Schmerz, Leid und Trauer verursachen.

Davor gilt es, Frauen und Mädchen zu schützen und auch für Männer und Buben maßgeschneiderte Hilfsprogramme anzubieten. Eine umfassende Aufarbei­tung der Tatensamt individueller strafrechtlicher Verfolgung ist ein wesentlicher Teil der Heilung individueller und gesellschaftlicher Traumata sowie des Versöh­nungsprozesses.

Bereits am 8. März 2022 hat sich der Nationalrat mit der Annahme des Antrages Un­terstützung von Frauen und Kindern als besondere Leidtragende des Krieges in der Ukraine (782/UEA) dafür ausgesprochen, Frauen und Mädchen, welche vor den Kriegshandlungen in der Ukraine flüchten mussten, in besonderer Weise zu unterstützen. Ebenso wurde seitens des Parlaments ein Entschließungsantrag im Juni 2022 zum Thema Ahndung von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt im Ukrainekrieg angenommen. In Anlehnung an diese Anträge gilt es nun, einen besonderen Fokus auf Personen zu legen, welche Opfer von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind und die Verantwortlichen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Das österreichische Parlament und die unterzeichneten Abgeordneten wollen dieses Zeichen auch im Zusammenhang mit dem brutalen Terror der Hamas gegen Israel setzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesmi­nister für Inneres, der Bundesminister für europäische und internationale An­gelegenheiten, die Bundesministerin für Landesverteidigung, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden dazu aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine rasche, unabhängige und koordinierte Untersuchung, gender­sensible Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung aller in Israel und Gaza durch die Hamas und andere Terrororganisationen begangene sexuelle und ge­schlechterspezifische Gewalt sowie für die psychotherapeutische und medizinische Unterstützung von Opfern wie auch Zeuginnen und Zeugen einzusetzen.“

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