Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich werde jetzt nicht inhaltlich einleiten, weil Sie die Thematik sehr gut kennen, aber ich möchte noch einmal konkret nachfragen:
„Wann genau werden die fertigen Gesetzesvorlagen zum Konversionstherapieverbot und Schutz intergeschlechtlicher Kinder endlich dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Was das IGM-Verbot betrifft, nämlich den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, bei dem es um Maßnahmen und medizinische Eingriffe bei Minderjährigen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung geht: Auch dieser Gesetzentwurf ist fertig und wird mit dem Koalitionspartner diskutiert. Das heißt, es geht auch in diesem Bereich wieder darum, dass eine Einigung auf politischer Ebene erzielt wird, bevor wir den Entwurf nach einem einstimmigen Beschluss im Ministerrat dem Parlament zuführen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Ich probiere es noch einmal genau. Sie haben es vorhin auch gesagt: Wir wissen ja aus parlamentarischen Anfragen – davon sind ja sehr viele von mir selbst gekommen –, dass es diese zwei fertigen Gesetzentwürfe gibt. Jetzt hat man medial ein bisschen den Eindruck, dass die ÖVP anscheinend die Zustimmung zu diesen beiden Gesetzentwürfen liefert.
Haben Sie irgendeinen Grund zur Annahme, dass die Gesetzesvorlagen zum Konversionstherapieverbot und zum IGM-Verbot dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode zur Beschlussfassung übermittelt werden können?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich bin an sich ein positiver Mensch und bin immer hoffnungsvoll, dass uns das gelingt. Wie man in den vergangenen Jahren gesehen hat, ist uns ja vieles in dieser Legislaturperiode geglückt, was man vorher vielleicht nicht für möglich gehalten hat. Insofern bin ich hoffnungsvoll und denke, glaube, hoffe, dass es uns gelingen wird. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Zusatzfrage: Abgeordnete Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Familien müssen rechtlich gleichgestellt werden, egal ob die Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich sind. Das schafft Rechtssicherheit für die Familien und sichert das Wohl des Kindes ab. Wir brauchen, glaube ich, eine moderne Familienpolitik, im Rahmen derer die Vielfalt der Familien in unseren Gesetzen abgebildet ist.
Daher meine Frage: Wie stärken Sie die Rechte von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Verfassungsgerichtshof hat ja eine zentrale Norm des Abstammungsrechts aufgehoben, die in erster Linie regelt, wer zweiter Elternteil eines Kindes ist. Das wurde deswegen aufgehoben, weil, wenn es ein lesbisches Paar betrifft, die Ehefrau, die nicht schwanger ist, nur dann Elternteil werden konnte, wenn eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen wurde. Das hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, und wir haben auch eine Einigung erzielt, wirklich umfassend zu regeln, dass natürlich unabhängig davon, mit wem man zusammen ist, beide Eltern auch rechtlich Elternteile sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Zopf. – Bitte sehr.