17.49

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher: Herzlich willkommen! Ich kann in einem meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zustimmen: dass wir mit dem heutigen Gesetz tatsächlich einen Meilenstein setzen, wenn die Amtsverschwiegenheit abgeschafft wird und ein Grundrecht auf Information eingeführt wird, weil Information damit zur Regel und die Amtsverschwiegenheit zur Ausnahme wird.

Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde ist es mir aber doch auch ein Anliegen, eine Geschichte etwas zurechtzurücken, ein Bild etwas zurechtzurücken, das hier gezeichnet wird: dass die Gemeinden Informationen und Geheimnisse hüten wie einen Gral, denn es ist jetzt bereits so, dass Sitzungsprotokolle des Gemeinderates öffentlich einsehbar sind und auf Verlangen sogar zugesendet werden können.

Das wird immer wieder etwas fälschlich dargestellt. Erst heute früh wurde in einem Morgenjournal gesagt: Wenn eine Gemeinde Vereine fördert, dann hätte man bis jetzt keine Information bekommen, welcher Verein mit wie viel Geld gefördert werden würde. – Nun, in der Regel wird das im Gemeinderat beschlossen. Sitzungsprotokolle des Gemeinderates können eingesehen werden, können auf Verlangen sogar zugesendet werden. Das gleiche betraf Informationen über Flächenwidmungen: Auch Flächenwidmungspläne und die örtlichen Raumordnungsprogramme sind jederzeit öffentlich einsehbar. Nichtsdestotrotz: Wir setzen damit einen Meilenstein.

Wenn in der Vergangenheit Informationen nicht übermittelt wurden, dann lag das manchmal auch weniger an der Amtsverschwiegenheit, sondern vielmehr am Datenschutz. Gerade bei der Handhabung des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung wird die Datenschutzbehörde nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, denke ich, einen wesentlichen Anteil haben.

Ich habe aber nun einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2238 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, über den Antrag 60/A der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird sowie über den Antrag 61/A der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) (2420 der Beilagen) – TOP 7

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird (2238 der Beilagen) in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2420 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) In Artikel 1 Z 3 lautet Art. 22a Abs. 4:

„(4) Die näheren Regelungen sind

1. auch in den Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung den Ländern zusteht, durch Bundesgesetz zu treffen, soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften als vorhanden erachtet wird;

2. in Vollziehung Bundes- oder Landessache, je nachdem, ob die den Gegenstand der Information betreffende Angelegenheit der Vollziehung nach Bundes- oder Landessache ist.

Der Bund hat den Ländern Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben gemäß Z 1 mitzuwirken. Ein solches Bundesgesetz darf nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden. Abweichende Regelungen können in den die einzelnen Gebiete regelnden Bundes- oder Landesgesetzen nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind.“

2. In Artikel 2 wird in § 14 Abs. 4 nach der Ziffernbezeichnung „3“ ein Punkt eingefügt.

Begründung

Art. 22a Abs. 4 B-VG soll der Klarheit halber sprachlich überarbeitet werden. Außerdem wird in § 14 Abs. 4 IFG ein redaktioneller Fehler beseitigt.

*****

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.53

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.