18.13

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Kurz zum Kollegen Saxinger – ich habe nicht viel Zeit –: Wenn eine praktische Ärztin bei einer Vorsorgeuntersuchung ein verdächtiges Muttermal feststellt, dann sollte der Betroffene in kürzester Zeit einen Termin bei einem Hautarzt bekommen und nicht erst nach sechs Monaten. Darum geht es, dass man möglichst rasch, wenn man gefährdet ist, einen Facharzttermin bekommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir unterstützen natürlich diesen Antrag, dass die Allgemeinmedizinerin, der Allgemeinmediziner aufgewertet wird. Dennoch glauben wir, dass wir eindeutig zu wenig Kassenärzte haben. Wir haben in den nächsten Jahren einen Ärztemangel, der durch eine Pensionierungswelle weiter verschärft wird. Natürlich wissen wir auch, dass die Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Studium fertig sind, zu 20 Prozent ins Ausland gehen. Sinnvoll wäre daher, jene Bewerber:innen bei der Vergabe der Medizinstudienplätze zu bevorzugen, die sich freiwillig verpflichten, dem öffentlichen Gesundheitssystem nach ihrem Studium zur Verfügung zu stehen.

Wir wissen mittlerweile auch, dass die Patientinnen und Patienten, die Versicherten über 11 Milliarden Euro privat neben ihren Sozialversicherungsleistungen ausgeben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bessere Gesundheitsversorgung durch mehr Kassenärzt:innen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich Maßnahmen gegen den Ärzt:innenmangel im öffentlichen Gesundheitswesen umzusetzen. Insbesondere soll eine freiwillige Verpflichtung, nach der Ausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen für einige Jahre tätig zu sein, zu einer Bevorzugung für die Erlangung eines Studienplatzes führen und zusätzlich sollen die Medizinstudienplätze verdoppelt und den Universitäten das entsprechende Budget zur Verfügung gestellt werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend bessere Gesundheitsversorgung durch mehr Kassenärzt:innen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8.) zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 3865/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2437 d.B.)

Der Ärzt:innenmangel in Österreich ist eklatant und wird sich, insbesondere aufgrund einer Pensionierungswelle, in den kommenden 10 Jahren weiter verschärfen. Zudem gehen mehr als 20 Prozent der Ärzt:innen nach ihrem Studium in Österreich ins Ausland.

Sinnvoll wäre es daher, jene Bewerber:innen bei der Vergabe der Medizinstudienplätze zu bevorzugen, die sich freiwillig verpflichten, dem öffentlichen Gesundheitssystem nach ihrem Studium zur Verfügung zu stehen.

Der Verfassungs- und Medizinrechtsexperte Univ. Prof. Karl Stöger hat im Auftrag der Arbeiterkammer Wien ein Gutachten dazu erstellt, das bestätigt, dass dieser Vorschlag rechtlich möglich ist. Im Gutachten heißt es: „Eine freiwillig einzugehende Verpflichtung von Studierenden, gegen ‚bevorzugten‘ Zugang zu Medizinstudienplätzen eine bestimmte Zeit im österreichischen öffentlichen Gesundheitswesen zu arbeiten, ist rechtlich vorstellbar.“

Die Menschen in Österreich haben ein Recht auf eine gute medizinische Versorgung – und zwar auf e-card! Immer mehr Menschen müssen auf Wahlärzt:innen ausweichen, weil sie oft mehrere Wochen oder Monate auf einen Termin bei Kassenärzt:innen warten müssen.

Die Wahlarztrechnungen haben sich in Österreich im Zeitraum von 2019 bis 2022 bei Allgemeinmediziner*innen verdreifacht. Familien haben doppelt so viele Privatrechnungen für Kinderärzt:innen eingereicht. Das sind die Folgen der schwarz-blauen Politik des Sozialabbaus. Schwarz-blaue Regierungen haben unser gutes öffentliches Gesundheitssystem zugunsten privater Anbieter ausgehungert. Mit der freiwilligen Verpflichtung von Medizinstudierenden, nach dem Studium im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten, wird es sowohl mehr Kassen- wie auch Spitalsärzt:innen geben.

Insbesondere das Modell der zweistufigen freiwilligen Verpflichtung ist treffgenau für unser öffentliches Gesundheitssystem: Studierende würden sich einmal zu Beginn des Studiums und einmal - präzisierend hinsichtlich der Wahl eines Faches, in denen es in absehbarer Zeit Bedarf im öffentlichen Gesundheitssystem geben wird - gegen Ende des Studiums freiwillig verpflichten, im öffentlichen Gesundheitssystem als Ärzt:in zu arbeiten. Beim zweistufigen Modell bleibt also während des gesamten Studiums Zeit dafür, sich für ein konkretes Fach nach Begabung und Interesse zu entscheiden.  

Die Bevorzugung Medizinstudierender, die im öffentlichen Gesundheitssystem Ärzt:innen sein wollen, ist nur eine von mehreren Schrauben, an denen wir drehen müssen, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu gewährleisten.

Um dem Ärzt:innenmangel entgegenzutreten, müssen auch die Medizinstudienplätze verdoppelt werden – die meisten OECD-Länder, die im Gesundheitswesen vor einer Pensionierungswelle standen, haben mit einer solchen Aufstockung reagiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich Maßnahmen gegen den Ärzt:innenmangel im öffentlichen Gesundheitswesen umzusetzen. Insbesondere soll eine freiwillige Verpflichtung, nach der Ausbildung im öffentlichen Gesundheitswesen für einige Jahre tätig zu sein, zu einer Bevorzugung für die Erlangung eines Studienplatzes führen und zusätzlich sollen die Medizinstudienplätze verdoppelt und den Universitäten das entsprechende Budget zur Verfügung gestellt werden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.