16.44

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Vorab darf ich im Auftrag von Kollegen Werner Herbert eine Delegation der FPÖ-Bezirksgruppe Gänserndorf unter der Führung von Dieter Dorner begrüßen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ja, Herr Kollege Schwarz, Sie haben versucht, es zu erklären, aber das Ganze, wie Sie es darlegen, wird immer komplizierter. Sie, Frau Bundesminister, haben ja heute versucht, ein Wahlzuckerl für die Bevölkerung hier in Österreich für die EU-Wahl und auch schon für die kommende Nationalratswahl so à la longue vorzubereiten, indem Sie die erste Stufe von 110 auf 145 Euro und die letzte von 220 auf 290 Euro pro Jahr anheben.

Was bedeutet das aber gleichzeitig? – Der Finanzminister ist natürlich auch im Rücken und versucht natürlich auch dementsprechend wieder zu kompensieren. Das heißt, von jedem Euro, der da jetzt ausbezahlt wird, geht einmal mindestens ein Drittel zurück an den Finanzminister. Das ist eigentlich ein Behördenmonster, ein Bürokratiewahnsinn, den Sie da aufgebaut haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Der nächste Punkt ist natürlich der: Dieser Klimabonus soll ja die CO2-Steuer kompensieren. Nur: Gleichzeitig steigt natürlich auch die CO2-Steuer exorbitant mit. Was heißt das im Umkehrschluss? – Die CO2-Steuer ist natürlich ein wesentlicher Inflationstreiber, die CO2-Steuer ist wirtschaftsfeindlich, die CO2-Steuer ist wettbewerbsfeindlich.

Angesichts all dieser Maßnahmen muss man sagen: Wir haben ja die höchsten Preise bei Energie, Strom, Diesel, Sprit – alles, was wir brauchen, ist ja exorbitant teurer als in anderen Staaten –, und zusätzlich fahren Sie noch mit einer Steuer hinein.

Und dann – damit schließen wir das Ganze gleich ab, denn da muss man ja zu zweit eine Pressekonferenz machen – müssen natürlich die Bauern auch ein bissel beruhigt werden. Da kommt Herr Bundesminister Totschnig – wer kennt den?, er ist ab und zu da –, und was machen wir? – Die Bauern kriegen extra noch einmal 300 Millionen Euro. Das heißt, im Schnitt sind das 20 Cent pro Liter Diesel, was die Bauern dadurch kompensiert bekommen. Das heißt, ich gebe der einen Reichshälfte ein bissel was, dann kriegt die andere ein bissel was. Im Endeffekt sind diese Maßnahmen, ist das, was Sie hier machen, derartig hane­büchen, dass sich am Ende des Tages niemand mehr auskennt.

Und was die Regionalisierung betrifft, Herr Kollege Schwarz: Ich rede nur von meiner Heimatgemeinde – die ein bekannter Tourismusort, ein Kurort ganz im Süden von Österreich ist – Bad Radkersburg. Der nächste Ort, Halbenrain, bekommt schon die nächste Stufe. (Abg. Schwarz: Ja, eh!) Wir haben die gleiche Infrastruktur, wir haben dieselben Einrichtungen. Also es ist für niemanden erklärbar, dass ich, wenn ich 500 Meter in die andere Richtung fahre, dann einen höheren Betrag kriege oder einen niedrigeren. Diese Regionalisierung ist für niemanden in Österreich erklärbar – außer für Sie, die Sie es zu erklären versuchen. (Abg. Schwarz: Das ist absolut erklärbar! Wir gehen einmal gemeinsam einkaufen und dann schauen wir, wie leicht das geht!)

Zu guter Letzt ist bei diesem Klimabonus natürlich auch ein Punkt: Wer alles bekommt ihn? Das ist ja auch so ein entscheidender Faktor: Wer alles kriegt diesen Klimabonus?, und diesbezüglich bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Klimabonus für Asyl­werber und insbesondere Personen in der Grundversorgung als zusätzlichen Pull-Faktor abschafft.“

*****

Was heißt das konkret? – Der Klimabonus wäre ja ursprünglich dazu da, die CO2-Steuer zu kompensieren. Diese Personen, die ich jetzt aufgezählt habe, sind in der Grundversorgung, die haben keinen zusätzlichen Aufwand. Die müssen einzig und allein 183 Tage, also mindestens sechs Monate, hier in Österreich sein.

Daher: Es ist einem Österreicher, einem Steuerzahler nicht zu erklären, dass der Klimabonus für Asylwerber ausgezahlt werden soll. Die andere Geschichte, die wir gehabt haben, war der Klimabonus für Personen, die in einer Justizanstalt sind, das haben wir dann Gott sei Dank abgeschafft. Die Asylwerber also weiter­hin in dieser Form zu unterstützen, obwohl sie keinen Mehraufwand haben, ist in dieser Art und Weise nicht gerechtfertigt.

Insgesamt ist der Klimabonus abzulehnen, und ein wesentlicher Punkt ist vor allem: Die CO2-Steuer gehört weg. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rauch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber

eingebracht in der 262. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 4016/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klimabonusgesetz geändert wird (2539 d.B.) (TOP 5).

Auch 2024 soll der gestaffelte Klimabonus wiederum an illegale Wirtschafts­migranten und Scheinasylanten in der Grundversorgung ausbezahlt werden. Die Verhöhnung der Österreicher, die unter der Rekordteuerung leiden, wird von der Bundesregierung von ÖVP und Grünen auf die Spitze getrieben. Während vorder­gründig eine restriktive Asylpolitik inszeniert wird, schafft man einen europaweit einzigartigen Pull-Faktor der eine Schubumkehr in der Asyl- und Einwanderungs­politik verunmöglicht.

Häftlinge hingegen wurden erst auf Druck der FPÖ1 mit einer Novelle des Klimabonusgesetztes von der Geldleistung mit folgender Begründung ausgeschlossen:

Des Weiteren werden durch die Anpassung Personen die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, vom Bezug des regionalen Klimabonus ausgeschlossen. Dies ist sachlich insofern gerechtfertigt, als für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der regionale Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind. Sohin werden Strafgefangene Personen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können.2

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen in ebenfalls Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind. Die Grundversorgung umfasst:

•          Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschen­würde und unter Beachtung der Familieneinheit

•          Versorgung mit angemessener Verpflegung

•          Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung gemäß Art. 9 Z 2

•          Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht

•          Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge

•          Gewährung allenfalls darüberhinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung

•          Maßnahmen für pflegebedürftige Personen

•          Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von Dolmetschern zu deren Orientierung in Österreich und zur freiwilligen Rückkehr

•          Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen

•          Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten und Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler

•          Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall

•          Gewährung von Sach- oder Geldleistungen zur Erlangung der notwendigen Bekleidung

•          Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungs­betrages in derselben Höhe und

•          Gewährung von Rückkehrberatung, von Reisekosten sowie einer einmaligen Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland in besonderen Fällen.

Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung dafür, Nicht-Österreichern in der Grund­versorgung, die keinen Strom, keinen Treibstoff, keine Lebensmittel, nichts für Kleidung, keine Heizung, keine Krankenversicherung, keine Sozialversicherung und keine Steuern zahlen müssen, einen Klimabonus zu schenken. Diese Personen werden über die Grundversorgung vom Steuerzahler vollumfänglich alimentiert.

Vor diesem Hintergrund ist die Auszahlung des Klimabonus für Personen in der Grundversorgung als zusätzlicher Pull-Faktor abzuschaffen. Dies ist sachlich in gleicher Weise wie die Häftlinge betreffend gerechtfertigt, zumal auch für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Klimabonus für Asylwerber und insbe­sondere Personen in der Grundversorgung als zusätzlichen Pull-Faktor abschafft.“

1 Vgl. Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimabonus für verurteilte Straftäter inklusive Antragsservice abschaffen, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3254.

2 Vgl. Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 3428/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klima­bonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2071.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schnabel. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.