20.46
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Ja, ich kann da anschließen: Auch wir finden gut, was hier passiert, weil es natürlich wichtig ist, dass marktbeherrschende Unternehmen mit einer Stellung, in der sie Preise diktieren und die Konsument:innen und am Ende des Tages auch die Unternehmerinnen und Unternehmer schröpfen – auch das haben wir in letzter Zeit gesehen –, in einem ersten Schritt zumindest ein wenig an die Kandare genommen werden. Dieser springende Punkt, diese Beweislastumkehr, die eben stattzufinden hat – eine Konkretisierung im Kartellrecht –, ist aus unserer Sicht ein sinnvoller erster Schritt, und deswegen haben Sie hier auch unsere Zustimmung.
Ich bin natürlich nicht so höflich wie Sie und spreche nicht von potenziellen schwarzen Schafen, die wir auf dem Markt haben, sondern ich gehe tatsächlich einen Schritt weiter und sage, die Landesenergieversorger spielen da keine sehr glückliche Rolle. Diese gehören aus meiner Sicht durchaus noch ein wenig genauer angeschaut und durchaus noch ein wenig mehr in den freien Markt entlassen.
Ich finde es auch immer sehr schön, wenn die FPÖ uns Tipps dahin gehend gibt, wie wir Liberale den Liberalismus zu verstehen haben. Herr Kassegger, ich kann es Ihnen dann gerne noch weiter erklären, aber ganz kurz und in a Nutshell: Wir wollen halt einen echten Markt und nicht ein bissel Markt, wie es Ihnen offenbar gerade gefällt. Ich glaube, die FPÖ hat halt auch einige Politiker in den Aufsichtsräten sitzen, und so ein bissel Postenschacher war bei der FPÖ auch noch nie so ganz verkehrt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kassegger: Sie gehen davon aus, dass das lauter Idioten sind, und das ist nicht in Ordnung! Aber danke für das Privatissimum!)
Am Ende des Tages ist es aber so – und da schauen wir halt auch wieder auf die Fakten –, dass der Gaspreis in Österreich im EU-Schnitt um circa 4 Cent höher ist als in den anderen Ländern. Das bedeutet für einen normalen Haushalt 500 Euro im Jahr. Schaut man sich den Strompreis an und zieht die Steuern und Abgaben ab, damit es dann auch vergleichbar wird, dann sieht man, dass wir 7,6 Cent pro Kilowattstunde teurer sind als im europäischen Durchschnitt.
Das heißt, die potenziellen schwarzen Schafe sind feste schwarze Schafe – aus unserer Sicht.
Noch einmal: alles gut mit diesem Gesetz, aber was uns eben nicht gefällt, ist diese Sunsetclause. Wir sind normalerweise große Fans von Sunsetclauses, aber in diesem Zusammenhang glauben wir einfach, dass das durchgezogen gehört, um solche Dinge schlicht und einfach auch in Zukunft zu verhindern.
Deswegen haben wir einen ersten Abänderungsantrag, der denn da lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. § 2 lautet:
„§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist nur auf Einkaufs- oder Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gefordert werden, anzuwenden.“
*****
Noch einmal: Worum es uns geht, ist, dass diese Regelung eben nicht nur bis 2027 gilt, sondern dass auch darüber hinaus an dieser Regelung festgehalten wird und diese Beweislastumkehr bestehen bleibt.
Der zweite Punkt: Wir glauben, es braucht noch einen weiteren großen Schritt, um den Markt in Österreich so zu gestalten, dass wir die günstigen Preise an die Konsumentinnen und Konsumenten oder auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer weitergeben können, deswegen noch ein Entschließungsantrag von mir und meinen Kolleg:innen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:“
Ja, Politiker sollen keine Aufsichtsratsposten mehr haben. Die können auch auf die Hauptversammlung gehen, wenn sie denn strategisch dem etwas beizufügen haben.
Die Entflechtungsvorschriften - -
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte den Text so vorlesen, wie er im Antrag steht.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (fortsetzend): Gut, danke sehr. – Soll ich noch einmal anfangen, oder soll ich weitertun? (Abg. Matznetter: Das war aber nett! Das war nett vom Vorsitzenden!)
„- Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen
- Die Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssen strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden
- Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen
- Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber
- Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel.“
*****
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Systemwechsel am österreichischen Energiemarkt. Das wäre ein erster Schritt, und wir freuen uns über Bestätigung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.50
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird (2577 d.B.) – TOP 13
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. § 2 lautet:
„§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist nur auf Einkaufs- oder Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gefordert werden, anzuwenden."
Begründung
Nachhaltig Wettbewerb im Energiemarkt sichern, statt Interessen der Landesfürsten schützen
In der Begründung zu diesem Gesetzesantrag wird festgehalten, dass der heimische Strom- und Gasmarkt "in weiten Teilen durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet" ist. Bezug wird auch auf den von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und E-Control vorgelegten Zwischenbericht im Jahr 2023 genommen, der zur Schlussfolgerung kommt, "dass der Wettbewerb am inländischen Energiemarkt im Krisenjahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen sei.". Dieses Gesetz sieht somit ein Verbot für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmer vor, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, wobei insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmern auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen sind.
Strengere Wettbewerbsbestimmungen nach deutschem Vorbild (§29 GWB) erscheinen sinnvoll, da der mangelhafte Wettbewerb unter den Landesenergieversorger die Verbraucher:innen in Österreich stark belasten. Eine NEOS-Analyse auf Basis von Daten der E-Control zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptprodukte der Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen Marktpreisen in Österreich und Europa liegen.


Die im Antrag enthaltene Sunset-Klausel ist nicht nur wegen der kurzen Dauer auffällig, sondern wird auch merkwürdig begründet. Als Hauptargument wird angeführt, dass auch in Deutschland die entsprechende Klausel (§29 GWB) im Jahr 2027 ausläuft. Diese Begründung ist jedoch nicht nachvollziehbar, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen den deutschen und österreichischen Märkten gibt. Zudem wird die Regelung in Deutschland mit Auslaufen der Regelung Ende 2027 viel länger in Kraft gewesen sein, als das für Österreich vorgesehen ist: Für Fernwärme 6 Jahre und für Elektrizität und Gas 20 Jahre, im Gegensatz zu den vorgeschlagenen 3,5 Jahren in Österreich. Es scheint offensichtlich, dass man mit dieser Sunset-Klausel ab 2028 wieder das unbeschwerte Leben der Landesfürsten und ihrer Energieunternehmen stillschweigend wiederherstellen möchte. NEOS regen daher die Streichung dieser Klausel an. Eine Nachfolgeregierung kann im Jahr 2027 bzw. 2028 immer noch diese Bestimmung evaluieren und gegebenenfalls aufheben. Energieversorgungsunternehmen (EVU) sollten nicht automatisch in alte Gewohnheiten zurückfallen dürfen.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reformpaket Energiewirtschaft
eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird (2577 d.B.) – TOP 13
Seit Beginn der Turbulenzen auf den europäischen Energiemärkten, waren österreichische Haushalte und Unternehmen von gestiegenen Endkundenpreisen besonders stark betroffen. Dieser Befund ist auch im Frühsommer 2024, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Großmarktpreise seit Monaten kontinuierlich sinken, aktueller denn je:
• Österreich hat immer noch die höchste Inflationsrate bei Gas in der gesamten EU. Gas war laut offiziellen Verbraucherpreisen in Österreich im April 2024 um 165,4% teurer als im Jänner 2021, in der Eurozone lag der Preisauftrieb im selben Zeitraum nur bei 56,7%.
• Laut Eurostat zahlten österreichische Haushalte für Gas zuletzt 3,5 Cent mehr pro Kilowattstunde als im EU-Vergleich. Das belastet einen durchschnittlichen Haushalt um 525 Euro pro Jahr.
• Auch der Preis für elektrischen Strom ohne Steuern und Abgaben ist für österreichische Haushalte mehr als 7,6 Cent pro Kilowattstunde höher als der Vergleichswert auf europäischer Ebene.
Die Gründe für diese enorme Mehrbelastung für österreichische Haushalte und Industriebetriebe ist im Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu finden. Österreich ist noch immer in höchstem Grade von russischem Gas abhängig und hat in den Monaten März und April 2024 derart hohe Mengen Gas aus Russland importiert, wie seit Juni 2022 nicht mehr. Zusätzlich führt die deutsche Gasspeicherumlage zu signifikanten Preisaufschlägen für Gasimporte über Deutschland.
Zu alldem kommt ein nicht funktionierender, in seiner Struktur wettbewerbsfeindlicher, Energiemarkt in Österreich hinzu, der dazu führt, dass die gesunkenen Energiepreise bei den österreichischen Haushalten und Unternehmen nicht ankommen.
Dafür sorgt eine unheilige Allianz aus staatlich kontrollierten Energieunternehmen und der öffentlichen Hand. Darunter leiden Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit.
Eine NEOS-Analyse auf Basis von Daten der E-Control und der Österreichischen Energieagentur zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptprodukte der Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen Marktpreisen in Österreich und Europa liegen. Während Neukundenprodukte in einem ähnlichen Ausmaß sinken wie die Großmarktpreise von Gas und Strom, verbleiben die Preise der Hauptprodukte der lokalen Anbieter auf hohem Niveau. Verantwortlich dafür ist die Marktkonzentration der lokalen Energieanbieter im eigenen Netzgebiet und die durch öffentliches Eigentum dominierte Struktur der österreichischen Energiewirtschaft. In der vorherrschenden öffentlichen Eigentumsstruktur gibt es keinen Wettbewerbsanreiz für Landesenergieversorger. Zudem bietet sie der österreichischen Politik die Grundlage für einen wirtschaftspolitischen „Schildbürgerstreich“, in dem die Landesenergieversorgen die Preise hochhalten, hohe Dividenden an ihre staatlichen Eigentümer ausschütten und diese verteilen „Boni“ und Kompensationszahlungen an die Kundinnen und Kunden.


Die Bundesregierung setzt vereinzelte Maßnahmen wie die Einführung der Beweislastumkehr für marktbeherrschende Unternehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und die Kaufkraft österreichischer Endkund:innen zu erhöhen, bedarf es jedoch viel mehr: Eine umfassende Strukturreform im österreichischen Energiemarkt, die den politischen Einfluss auf die Landesenergieversorger beendet und für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgt. Diese Reform muss folgende Punkte umfassen:
• Raus mit der Politik aus den Aufsichtsräten der EVU: Noch immer haben sogar aktive Politiker:innen in Spitzenpositionen Aufsichtsratmandate in den Energieversorgungsunternehmen inne. In Salzburg ist Landeshauptmann Wilfried Haslauer gar Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG. NEOS fordern: Politiker:innen sollen keine Kontrollfunktionen in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben.
• Echtes Unbundling für mehr Wettbewerb: Im Zwischenbericht der Taskforce von E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde zur Untersuchung der Situation auf den Strom- und Gasmärkten aus Juni 2023 wird festgehalten, dass sich 2022 viele öffentliche Energieversorger in ihr „Kerngebiet“ zurückzogen haben. Nach geltenden Entflechtungsregeln sollte jedoch der Netzbetrieb eines vertikal integrierten Unternehmens keinen Einfluss auf die Vertriebsaktivitäten haben. Dieses Verhalten schränkt Wettbewerb ein und führt zu Mehrkosten. NEOS fordern: Die Trennung von Netzanbietern und Energieversorgern muss strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden.
• Angebotspflicht in alle Bundesländer: Im Jahr 2023 agierten 145 Stromlieferanten für Haushalte in Österreich, jedoch boten nur 23 von ihnen auch tatsächlich österreichweit Neuvertragsabschlüsse für Haushalte an. Die übrigen beschränkten sich entweder geographisch, oft auf das Netzgebiet des verbundenen Unternehmens. NEOS fordern: Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen, um den Wettbewerb zu erhöhen.
• Teure Mehrgleisigkeit bei den Netzbetreibern abschaffen: Der österreichische Energiemarkt ist gekennzeichnet von einer auffällig hohen Anzahl an Netzbetreibern. Das ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal, aber in Ländern wie beispielsweise Belgien, Niederlande oder Dänemark ist die Anzahl an Verteilernetzbetreibern um einiges geringer. Österreich sollte diesem Beispiel im Sinne einer Systemvereinfachung folgen. NEOS fordern: Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber.
• Mehr Preistransparenz durch monatliche Berichte der E-Control: Die Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten sollte auf wiederkehrender Basis dargestellt werden. NEOS fordern: Regelmäßige Veröffentlichungen von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:
• Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen
• Die Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssen strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden
• Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen
• Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber
• Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte, Herr Abgeordneter.