20.50

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Das ist offensichtlich eine freie Stunde, in der man über alles reden kann, auch wenn es gar nichts mit dem Thema zu tun hat. Es muss auch gar nicht qualifiziert sein, wie man bei Herrn Gerstl gesehen hat, das, was man sagt, kann auch völlig unqualifiziert sein. (Beifall bei der SPÖ.) Es kann bar jeder inhaltlichen Kenntnis sein; der Präsident ist anscheinend der Meinung, dass man um diese Uhrzeit nicht zum Thema reden muss (Ruf bei der ÖVP: Zur Sache, Herr Kollege! Zur Sache!), dass man sich nicht an irgendeinen Inhalt halten muss, man kann einfach alles sagen. – Ich will das gar nicht weiter kommentieren, das ist mir ehrlich gesagt zu tief, was er gesagt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf zum Thema reden: Es geht hier um eine Geschäftsordnungsänderung. Wir ha­ben aufgrund von Corona eine Reihe von Fristen gehemmt, und Kollegin Krisper hat gemeint, das müsste eigentlich auch für den Untersuchungsausschuss gelten. Sie hat diesen Antrag hier eingebracht – Sie war persönlich nicht anwesend, deswegen steht ihr Namen nicht auf dem Antrag, aber es war ihre Idee. Dieser Antrag wurde im Ge­schäftsordnungsausschuss einstimmig beschlossen. Es gibt eine kleine Änderung, weil von dieser Hemmnis noch zwei weitere Fristen im Geschäftsordnungsgesetz Untersu­chungsausschüsse betreffend umfasst werden sollen, deswegen bringe ich rein formal folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kai Jan Krainer, David Stögmüller, Dr. Ste­phanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Geschäftsordnungsaus­schusses über den Antrag 409/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäfts­ordnungsgesetz 1975 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Die Z 1 lautet:

„1. Dem § 107 wird folgender Satz angefügt:

„Bei einem vor dem 15. März 2020 eingesetzten Untersuchungsausschuss, der seine Beweiserhebung noch nicht beendet hat, werden die Monate März bis Mai 2020 nicht in die Fristen gemäß § 53 VO-UA eingerechnet.““

*****

Da geht es einfach darum, dass bei der Berechnung der Fristen drei Monate wegfallen, weil während dieser drei Monate der Coronakrise der Untersuchungsausschuss nicht arbeiten kann. So wie das für Gerichtsverfahren und so weiter gilt, soll das auch für den Untersuchungsausschuss gelten. Das finde ich richtig, und ich freue mich, dass das am Ende des Tages hier einstimmig beschlossen werden kann.

Wie wichtig dieser Untersuchungsausschuss ist, zeigt gerade auch der heutige Tag. Wir erinnern uns an den ehemaligen Vizekanzler, der gemeint hat: „Novomatic zahlt alle“. Ob Novomatic jetzt alle bezahlt hat, weiß ich nicht, das wird sich der Untersu­chungsausschuss natürlich ansehen, aber das, was wir heute wieder erlebt haben, hat gezeigt, welch unglaublichen Einfluss die Novomatic gar nicht auf die FPÖ, sondern auf die ÖVP hatte. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das ist erschreckend.

Bisher hatten wir den Verdacht – da geht es um parlamentarische Anfragen, darum, dass Abgeordnete an Minister Anfragen stellen –, es gab also zu Recht den Verdacht, dass die Beantwortung einer Anfrage der Kollegin Krisper durch den damaligen ÖVP-Minister Löger von Novomatic-Texten, die öffentlich erhältlich waren, abgeschrieben war.

Also der Verdacht war: Löger schreibt bei der Novomatic ab, wenn es um parlamen­tarische Anfragebeantwortungen geht!, was eigentlich undenkbar ist. Heute – heute! – ist bekannt geworden, dass es nicht nur so war, dass ÖVP-Finanzminister von der No­vomatic abgeschrieben haben, nein, die Novomatic hat parlamentarische Anfragen di­rekt beantwortet. Der Anwalt der Novomatic hat für ÖVP-Minister Anfragebeantwortun­gen vorgeschrieben, und der Minister hat sie nur noch unterschrieben. Bitte, in was für einem Land leben wir, wenn Abgeordnete Fragen zum Glücksspiel an den ÖVP-Fi­nanzminister stellen und die Antwort direkt vom Anwalt der Novomatic kommt?! Das ist doch entsetzlich – und ich habe dazu noch kein Wort gehört! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich habe dazu hier kein Wort gehört, weder vom jetzigen Finanzminister Blümel noch von Herrn Wöginger noch von irgendeinem ÖVPler, niemand hat gesagt, dass das eine Praxis ist, die nicht geht und sofort abgestellt wird. Das ist entsetzlich! Der Untersu­chungsausschuss wird sich auch diese Sache anschauen müssen, nämlich welchen Einfluss die Novomatic auf die ÖVP, auf die Regierung hatte oder hat. Aufgrund des­sen, was wir bisher wissen, kann ich nur eines sagen: Ich bin maßlos entsetzt, maßlos! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

20.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerstl, Krainer, Stögmüller, Krisper

zum Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 409/A der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäfts­ordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Die Z 1 lautet:

„1. Dem § 107 wird folgender Satz angefügt:

„Bei einem vor dem 15. März 2020 eingesetzten Untersuchungsausschuss, der seine Beweiserhebung noch nicht beendet hat, werden die Monate März bis Mai 2020 nicht in die Fristen gemäß § 53 VO-UA eingerechnet.““

Begründung

Die Hemmung der Höchstfristen um drei Monate soll auch in den Fällen des § 53 Abs. 5 und 6 VO-UA gelten.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.