14.15
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geld hier, Geld da, hier eine Spritze, da eine Spritze, die vierte Milliarde in Folge. Irgendjemand muss es halt am Ende des Tages auch zahlen. Das ist das Problem dieser Bundesregierung, weil es dazu nämlich keine einzige Lösung gibt, die hier auf den Tisch gelegt wird.
Jetzt haben wir wieder ein teures Pflaster. Der Bund stopft wirklich zum vierten Mal in Folge je 1 Milliarde Euro – einmal waren es 1,5 Milliarden Euro – in diesem Fall in die Gemeinden. Der Finanzausgleich ist nicht einmal ein Jahr her, und ich meine, da hätte man sich ja auch überlegen können, da endlich einmal in eine Strukturreform hineinzugehen, damit das eben nicht jedes Jahr wieder notwendig ist, aber natürlich ist da nichts passiert. Da hätte man eine Reform angreifen müssen, und das ist ja nicht wirklich das, wofür diese Bundesregierung total bekannt ist.
Man muss tatsächlich auch sagen, dass es ja wichtig ist, was die Gemeinden machen; das ist vollkommen klar und nicht dahingestellt. Natürlich muss man darauf schauen, dass die Gemeinden ihren Aufgaben nachkommen können, aber, und so fair muss man halt auch sein, die Gemeinden in Österreich sind halt auch nicht am effizientesten aufgestellt – auch das wissen wir aus vielen Umfragen. Aber again: Da müsste man halt wieder einmal eine Reform machen – Einnahmen, Ausgaben, Aufgaben zusammenführen. Die Gemeinden sollten selber Steuern einheben können – das wäre eine Lösung. Es gibt ja viele Lösungen. Letztendlich erzählen wir das jetzt schon seit vier Jahren, aber umgesetzt wird nichts. Und dann kommt halt wieder irgendeine Geldspritze daher. (Beifall bei den NEOS sowie Bravoruf des Abg. Schellhorn.)
Man muss auch sagen, dass es natürlich sehr viele Möglichkeiten gäbe, auch bei den Ländern zu sparen. Ich meine, die Länder sind ja die nächsten, die auch aus dem Vollen schöpfen und mit vollen Händen ausgeben.
Also: Bei den Gemeinden könnte man sparen, bei den Ländern könnte man sparen, aber nichts davon ist hier passiert. Wir würden auch die Länder gerne in die Pflicht nehmen. Es gibt so etwas wie eine Landesumlage. Da müssen die Gemeinden dann wieder Geld zurückzahlen. Okay, Wien und Niederösterreich haben das abgeschafft – Gott sei Dank, 600 Millionen Euro pro Jahr. Oberösterreich ist eines der Bundesländer, die das aber nicht abgeschafft haben, wo das nach wie vor bezahlt wird. Da könnte man etwas machen, ohne zusätzliche Mittel in die Hand zu nehmen.
Deswegen unser Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
*****
Ein kleiner, aber wichtiger Schritt, durch den man nicht wieder Geld, das man nicht hat, in die Hand nehmen muss, damit den Gemeinden tatsächlich geholfen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung Landesumlage
eingebracht im Zuge der Debatte in der 270. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.) - TOP 7
Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Sie besteht in den Grundzügen seit dem ersten Finanzausgleichsgesetz 1948. Derzeit ist die Landesumlage im §6 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 geregelt und darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 12 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.
Die Landesumlagen für alle österreichischen Gemeinden - mit Ausnahme der Gemeinde Wien und den Gemeinden in NÖ - belief sich im Jahr 2022 auf rund 564,3 Mio. EUR. In Wien als Land und Gemeinde ist die Landesumlage ein Nullsummenspiel, in Niederösterreich ist der Anteil mit 0% festgelegt. Für Oberösterreich beträgt die Landesumlage der Gemeinden 6,93%, das waren im Jahr 2022 insgesamt 147,8 Mio. EUR.
Es gibt gute Gründe für eine Streichung der Landesumlage:
• Eine Streichung der Landesumlage würde die Finanzkraft der Gemeinden stärken und den Gemeinden finanziell sogar mehr bringen als der einmalige Bundeszuschuss in Höhe von 300 Mio. EUR, der im Rahmen des Gemeindepakets 2024 für die Gemeinden vorgesehen ist (ausgenommen natürlich Wien und den Gemeinden in NÖ, bei denen es keine Landesumlage gibt).
• Die Zahlungsströme im Finanzausgleich würden dadurch vereinfacht, da damit das unnötige Verschieben von finanziellen Mitteln nach dem Schema "Bund-an-Gemeinde-an-Land-an-Gemeinde" reduziert würde.
• Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten aufgabenorientiert sein und Leistungen zwischen Gebietskörperschaften abdecken. Genau das ist bei der Landesabgabe nicht der Fall, der ja keine Leistung der Länder gegenübersteht. Die Landesabgabe widerspricht daher einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, zu dem man sich noch beim letzten Finanzausgleich 2017 bekannt hat. Anstatt das Thema weiter voranzutreiben, wurde es von Bundesregierung und Landesfürsten beim Finanzausgleich 2024 dem gemeinsamen Reformunwillen geopfert. Der neue Zukunftsfonds dient hier nur als Feigenblatt für den darunterliegenden Reformstau bei der Neuordnung der Finanzausgleichsbeziehungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.