17.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Obernosterer, Feldkirchen ist in Kärnten, aber Feldkirch ist in Vorarlberg, also: Grüß Gott an die Feldkircher! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Krainer.)

Die Vorsorgekassen performen nicht so, wie sie sollten, das hat Kollege Krainer richtig analysiert, aber das ist deswegen so, weil der Gesetzgeber diese Kassen kaputtreguliert hat. Mit diesem Regularium kann man nicht viel für die Anwartschaftsberechtigten, für die Menschen, deren Beiträge dort verwaltet werden, herausholen.

Das, was heute zur Abstimmung steht, ist wieder ein Beispiel dafür: Die Möglichkeit, in alternative Investments zu investieren, wird von 5 auf 7,5 Prozent erhöht, aber gleichzeitig muss man, sobald man als Vorsorgekasse vorhat, das zu tun, sofort mehr Eigenmittel hinterlegen. Das ist widersinnig, das wird niemand machen. Es bräuchte aber für solche Vorsorgekassen mehr Möglichkeiten, in alternative Investments zu gehen, und es bräuchte mehr Möglichkeiten, beispiels­weise in Immobilienfonds zu gehen, damit die aus dem veranlagten Geld mehr herausholen können.

Da geht es ja um jahrzehntelange Veranlagung. Wenn jemand mit 15 Jahren zu arbeiten beginnt und mit 65 in Pension geht und die regelmäßige Rentenzahlung aus der Vorsorgekasse bekommt – hoffentlich bis zu seinem 90. Geburtstag oder weit darüber hinaus –, dann reden wir über jahrzehntelange Veranlagung, und da macht es zum Beispiel keinen Sinn, eine Kapitalgarantie bei 100 Prozent einzuziehen, weil das die Veranlagung hemmt und Garantien immer Geld kosten. Ich muss das ja hedgen, ich muss ja schauen, dass nichts verloren geht; das hat einen Preis.

Und: Die Entnahmemöglichkeiten, die der Arbeitnehmerseite bei diesen Verhandlungen so wichtig waren – das ist ja nicht ein schwarz-blaues Projekt, sondern das war ein Sozialpartnerprojekt –, sorgen auch dafür, dass die Vorsorgekassen nicht so anlegen können, dass viel herauskommt, weil die bei jedem Dienstverhältnis, das länger als drei Jahre dauert, immer damit rechnen müssen, dass das aufgelöst wird und der Betroffene sein Geld herausnimmt. Ich muss also große Mengen Geld, die ich als Vorsorgekasse nicht veranlagen kann, liquid halten.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des BMSVG vorzulegen, die den Anwartschaftsberechtigten ein besseres Veranlagungs­ergebnis ermöglicht, indem die vorgeschriebene Kapitalgarantie von 100% auf 70-80% reduziert und die Entnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden, um eine flexiblere, langfristige und somit erfolgreichere Veranlagung zu ermög­lichen. Zusätzlich sollte eine Öffnung der Veranlagungsvorschriften bei Anlage­produkten und Produktquoten erfolgen, um höhere Renditen bei geringerem Risiko zu erwirtschaften.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 270. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird (2684 d.B.) - TOP 11

Im Rahmen der Neugestaltung des österreichischen Abfertigungssystems kam es im Jänner 2003 zur Einführung der „Abfertigung NEU“ - die (seit 2008) im Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG, gesetzlich geregelt ist. Derzeit gibt es in Österreich rund 10,9 Mio. Anwartschaftsberechtigte bei insgesamt acht Betrieblichen Vorsorgekassen, wobei Mehrfachanwartschaften bei mehreren BVK miteingerechnet sind (1).

Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) sind rechtlich selbständige Institutionen, die Abfertigungsbeiträge einnehmen, verwalten und veranlagen. Bei der Veranlagung sind sie strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, ua. hinsichtlich Kapitalgarantie und ihrer Veranlagungsmöglichkeiten (Anlageprodukte, Produktquoten, regionale Einschränkungen). Diese Vorgaben führen dazu, dass es den Betrieblichen Vorsorge­kassen an Flexibilität bei der Veranlagung fehlt, um bei geringerem Risiko ertrag­reicher veranlagen zu können. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wurde eine jährliche Performance von 1,47% erzielt (2).

Jede BVK muss jährlich einen Betrag in Höhe von zumindest 0,1 % der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften einer Rücklage zuführen, bis diese 1 % der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften erreicht hat. Über die Rücklagen­bildung werden die gesetzlichen Verpflichtungen aus der Kapitalgarantie erfüllt. Falls eine BVK zudem freiwillig eine - nicht gesetzlich vorgeschriebene - Zinsgarantie gewährt, muss sie auch für diese Garantie eine entsprechende Rücklage bilden. Derzeit bietet nur eine der acht BVK eine derartige Zinsgarantie an (3).

Im Juni wurde dem Finanzausschuss des Parlaments von Seiten der Regierungs­fraktionen ein Initiativantrag zugewiesen, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter und Selbstständigenvorsorgegesetz novelliert wird (4). Doch anstatt die seit Jahren bekannten Hindernisse für erfolgreiche Performance bei den Vorsorgekassen wie großzügige Entnahmemöglichkeiten und restriktive Kapitalgarantie anzugehen oder für eine substantielle Flexibilisierung bei den den Veranlagungsmöglichkeiten zu schaffen, hat die Regierung eine halbherzige Lösung geliefert. Die Konsequenz aus der Novelle wird also weder eine Verbesserung der Veranlagungsergebnisse für die Anwartschaftsberechtigten noch eine Senkung der Verwaltungsgebühren sein. Viel­mehr ist eine weitere Einengung des Produktangebots durch zusätzliche Vorgaben für eine freiwillige Zinsgarantie und eine weitere Konsolidierung des Anbietermarktes zu erwarten.

Quellen:

1.         https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.820025&portal=oegkdgportal

2.         https://www.oenb.at/Publikationen/Statistik/finanzstatistik-einfach-erklaert/Betriebliche-Vorsorgekassen.html

3.         FMA Jahresbericht 2023 Betriebliche Vorsorgekassen: https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=6655&nonce=81b7ba49b93169c0

4.         https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4114

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des BMSVG vorzulegen, die den Anwartschaftsberechtigten ein besseres Veranlagungsergebnis ermöglicht, indem die vorgeschriebene Kapitalgarantie von 100% auf 70-80% reduziert und die Entnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden, um eine flexiblere, langfristige und somit erfolgreichere Veranlagung zu ermöglichen. Zusätzlich sollte eine Öffnung der Veranlagungsvorschriften bei Anlageprodukten und Produktquoten erfolgen, um höhere Renditen bei geringerem Risiko zu erwirtschaften."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Elisabeth Götze, Sie haben das Wort.