Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2023/2024 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Karin Greiner, Ing. Norbert Hofer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (Beilage C) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2023/2024 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 9. Juli 2024 für beendet zu erklären.““

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Erheben sich dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann gilt dieser verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.