Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zum Abstimmungsvorgang kommen, frage ich die Klubobleute, ob sie eine kurze Unterbrechung haben möchten. Ich habe den Eindruck, alle Abgeordneten sind im Saal, da ich rechtzeitig begonnen habe einzuläuten.

Wenn keine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird, kommen wir sogleich zur Abstim­mung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 jeweils erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Verfassungs­ausschusses in 176 der Beilagen. Der Verfassungsausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend 10. COVID-19-Gesetz zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten David Stögmüller, Andreas Hanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung des Freiwilligengesetzes“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein zustim­men­des Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (35/E)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Verfassungsausschusses in 177 der Beilagen. Der Verfassungsausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Be­schluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend 16. COVID-19-Gesetz zu wiederholen.

Wer diesem Ausschussantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ur­sprünglichen Beschluss wiederholt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verfassungs­ausschusses in 178 der Beilagen. Der Verfassungsausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend 12. COVID-19-Gesetz zu wiederholen.

Wer sich für diesen Ausschussantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abberufung Frau Mei-Pochtlers aus sämtlichen Funktionen“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Matznetter: Jo mei!)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verfassungs­ausschusses in 179 der Beilagen. Der Verfassungsausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend 18. COVID-19-Gesetz zu wiederholen.

Jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich-Gutschein“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wirksame finanzielle Hilfe für Gemeinden und Städte durch die Bundesregierung“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.