19.33
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Die Auswirkungen der Coronakrise bringen auch eine völlig neue Bewertung des Budgets für Kunst und Kultur mit sich. Der Verdienstentgang der Theater, der Museen, der Künstler macht einfach höhere Förderungen für die Zukunft notwendig, und auch der aus der vollständigen Schließung der Bundestheater und der Bundesmuseen resultierende Einnahmenentfall ist – laut Budgetdienst, das darf man auch dazusagen – derzeit noch nicht abschätzbar.
Was die Last dieser ohnehin schon schwierigen finanziellen Situation im Kunst- und Kulturbereich betrifft, kommt noch eines erschwerend hinzu, und zwar das Fehlen eines klaren und strukturierten Führungsmanagements vonseiten der Politikverantwortlichen.
Mit dem Rücktritt der Staatssekretärin Ulrike Lunacek wurde nicht nur deren Versagen im Amt offenbar, sondern es ist das Versagen der gesamten schwarz-grünen Regierung offenkundig geworden. Im „Standard“ – ich darf das zitieren – war vor ein paar Tagen zu lesen: „Das Vertrauen der Kulturszene, das von Anfang an nicht gegeben war, ist nach ihren“ – also nach Lunaceks – „glücklosen, aber auch von Fehlern und Pannen gekennzeichneten Auftritten vollends erodiert.“
Weiter heißt es dann zur Regierung: „Die politischen Bande mit dem türkis-grünen Regierungsteam wogen schwerer, als sich für die Belange jener einzusetzen, für die Lunacek zuständig war.“
Und dann der Satz: „Lunaceks Vorgesetztem, Vizekanzler Werner Kogler, waren die Kunst- und Kulturagenden offensichtlich egal.“
Genauso wenig wie dieser Regierung die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher egal sein dürfen, dürfen ihr die Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden egal sein. Es gibt zwar den Härtefallfonds, und im Budgetausschuss vergangene Woche hat die damalige Staatssekretärin Lunacek gemeint, es seien bis zum 11. Mai 6 630 Anträge eingebracht worden, aber wie hoch die Summe der ausbezahlten Beträge war, konnte sie nicht sagen. Ihre Antwort darauf war lediglich: Da müssen Sie die Wirtschaftskammer fragen.
Auch darin zeigt sich einmal mehr, dass die Hilfe und die Unterstützung, die die Menschen in unserem Land jetzt ganz dringend brauchen, im von der Regierung geschaffenen Bürokratiedschungel verschwinden und niemand mehr wirklich einen Überblick über die wirtschaftlich triste Situation in unserem Land hat. Nur eines ist gewiss: In den vergangenen zwei Monaten kamen die Unterstützung und die Hilfe zu kurz.
Ich darf auf das Beispiel Bayern verweisen: In Bayern erhalten Kunst- und Kulturschaffende monatlich 1 000 Euro als Unterstützung. In der Schweiz hat man überhaupt einen Rettungsschirm über die Kulturszene gespannt. Dort hat man in einer ersten Tranche 280 Millionen Franken für den Kunst- und Kulturbereich zur Verfügung gestellt.
Was es jetzt braucht, ist Unterstützung. Es gilt, Hilfe zu leisten, es gilt auch, Vertrauen zu schaffen, und man muss Sicherheit geben. Dazu gehört auch, dass man für die Mitarbeiter in den Kultureinrichtungen ordentliche Arbeitsbedingungen schafft. Es kann nicht sein, dass es im Jahr 2020 im Bereich der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek noch immer Arbeitnehmer gibt, die keinen Kollektivvertrag haben.
In diesem Sinn darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Einigung auf einen Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, im Rahmen der Möglichkeiten auf die Direktor/innenkonferenz der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek dahingehend einzuwirken, dass diese umgehend jene Schritte setzt, Maßnahmen einleitet sowie in entsprechende Verhandlungen mit den jeweiligen Arbeitnehmervertretern der Bundesmuseen sowie der Nationalbibliothek eintritt, die zu einem raschen Abschluss eines Kollektivvertrags für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“
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Zum Abschluss noch ein Satz, weil von der Szene und von der städtischen Kultur die Rede war: Bitte vergessen wir nicht, dass Kunst und Kultur auch unsere Musiker in den Blasmusikkapellen umfassen, dass das auch die unbekannten Künstler, die Schriftsteller, die Kinderbuchautoren am Land genauso wie in der Stadt betrifft, dass das unsere Trachtenvereine, unsere Heimathäuser und all jene Menschen betrifft, die tagtäglich für den Erhalt unserer Volkskultur eintreten! (Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend rasche Einigung auf einen Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) – UG 32
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2020
Seit Jahren wird über den Umstand diskutiert, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek (mit Ausnahme des KHM-Museumsverbandes) noch immer keinen Kollektivvertrag gibt.
Immer wieder wurde dieses Thema bei Sitzungen der Direktor/innenkonferenz der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek debattiert, und gab es auch bereits Treffen zwischen den Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz.
Ergebnisse in Richtung eines Kollektivvertrages für alle Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek lassen jedoch weiterhin auf sich warten.
Unter anderem machten im Jahr 2018 die Betriebsräte der Albertina, des Belvedere, des MUMOK, des MAK, der Nationalbibliothek und des Technischen Museums in einem Offenen Brief auf den Umstand aufmerksam, dass man bereits seit 17 Jahren vergeblich auf die arbeitsrechtliche Verbesserung dränge und einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Bundesmuseen fordere:
„Die Betriebsratsvorsitzenden fordern den "umgehenden Beginn von Verhandlungen mit den Regierungsverantwortlichen" und eine "konstruktive Thematisierung" des bereits von den Mitarbeitervertretern erarbeiteten und vorgelegten Entwurfs für einen Kollektivvertrag.“ (Der Standard, Stefan Weiss, 27.4.2018)
Im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Bundesmuseen und der Nationalbibliothek stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, im Rahmen der Möglichkeiten auf die Direktor/innenkonferenz der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek dahingehend einzuwirken, dass diese umgehend jene Schritte setzt, Maßnahmen einleitet sowie in entsprechende Verhandlungen mit den jeweiligen Arbeitnehmervertretern der Bundesmuseen sowie der Nationalbibliothek eintritt, die zu einem raschen Abschluss eines Kollektivvertrags für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.