12.13
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich werde jetzt nach dieser inferioren Rede des Kollegen Laimer (Ruf bei der SPÖ: Hallo!), die einfach ein Stückwerk verschiedenster Dinge war, in das Thema Landesverteidigung einsteigen.
Die Bundesregierung – das möchte ich eingangs sagen, und das wurde auch in den letzten Tagen bei der Generaldebatte immer gesagt – hat einige ganz große Schwerpunkte im Budget gesetzt. Einer davon ist der Bereich Sicherheit, und da wird es nicht nur für den Bereich innere Sicherheit, über den wir gestern schon diskutiert haben, sondern vor allem auch für das österreichische Bundesheer in diesem Budget definitiv mehr Geld geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es braucht diese zusätzlichen Mittel für die Landesverteidigung auch dringend. Wir sehen es gerade in der aktuellen Situation, welche Aufgaben und Kompetenzen das österreichische Bundesheer hat und welche Aufgaben es zu erfüllen hat. Es ist auch wichtig und notwendig – das sieht man jetzt –, eine strategische Reserve zu haben. Das österreichische Bundesheer ist in solchen Fällen die Sicherheitsgarantie und kann dann wirklich auch noch aushelfen, wenn andere das nicht mehr leisten können. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Bevor ich im Detail auf das Budget eingehe, möchte ich aber schon noch Folgendes sagen: Was es nämlich für das österreichische Bundesheer und für die Landesverteidigung abgesehen vom Geld auch braucht, ist, dass man zum österreichischen Bundesheer und zur Landesverteidigung steht und dem österreichischen Bundesheer ideell immer den Rücken stärkt. Da ist es nicht angebracht, wenn aufgrund einer einzigen anonymen Eingabe über eine Unterbringungssituation im Einsatzfall der Wehrsprecher der SPÖ in einer unflätigen Art und Weise über das österreichische Bundesheer und über die Soldaten herfällt, ohne dass er sich vor Ort anschaut, wie die Unterbringungssituation ist. Das ist wirklich letztklassig und peinlich! (Abg. Vogl: Letztklassig ist ...! – Zwischenruf der Abg. Greiner.) Es heißt, hinter dem Bundesheer zu stehen und nicht in einer Presseaussendung über das österreichische Bundesheer herzufallen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist der Gipfel der Peinlichkeit! Die Parlamentarische Bundesheerkommission hat sich die Situation vor Ort angeschaut und festgestellt, dass dort professionell untergebracht und professionell gearbeitet wird, und der Wehrsprecher der SPÖ ist davor in einer total undifferenzierten Art über das Bundesheer hergefallen. – So geht es nicht, das ist unangebracht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte aber jetzt auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Bundesheerangehörigen und bei all jenen, die jetzt Dienst versehen – ob es Grundwehrdiener sind, ob es Kaderpersonal ist, ob es Zivilbedienstete sind, denn die sind auch im Einsatz, oder natürlich die Miliz –, wirklich für deren Einsatz zu bedanken und ihnen zu dem, was da geleistet wird, zu gratulieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Budget im Detail: Mit 2,54 Milliarden Euro im Jahr 2020 ist es das höchste Verteidigungsbudget, das wir jemals gehabt haben; das ist einfach ein Faktum. Das ganz Entscheidende ist – und das unterscheidet auch die Planungen von den bisherigen –, dass wir in den Folgejahren ein reines Verteidigungsbudget in dieser Höhe haben. Das sind um rund 400 Millionen Euro mehr als in den Bundesfinanzrahmengesetzen, die noch aus der Doskozil-Zeit oder aus der Kunasek-Zeit kommen. Es ist auch wichtig, ein großes reines Budget zu haben und über Sonderinvestpakete, für die es ebenfalls entsprechende Zusagen gibt, noch Schwerpunkte zu setzen.
Zwei Bereiche, in denen wir in den nächsten Jahren wirklich entsprechende Investitionen brauchen, sind natürlich die Ausstattung und die Miliz. Wir werden in diesem Bereich heute einen Entschließungsantrag einbringen, mit dem wir sozialrechtliche Benachteiligungen im Bereich der Miliz beseitigen werden.
Ein zweiter wesentlicher Punkt – das hat sich in der Krise gezeigt, es wurde auch das Thema Blackout angesprochen – ist einfach, die Resilienz, die Widerstandsfähigkeit des österreichischen Bundesheeres, der Kaserneninfrastruktur zu stärken. Wir werden einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Regierungsparteien einbringen, damit man dort einen Schwerpunkt setzt, wo es darum geht, die Durchhaltefähigkeit entsprechend zu stärken.
Ich darf jetzt folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Miliz durch Wegfall sozialrechtlicher Nachteile“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gegenwärtigen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Wehrpflichtige des Milizstandes umfassend zu evaluieren, entsprechende legislative Maßnahmen vorzubereiten und deren Finanzierbarkeit vorzusehen, um für diesen Personenkreis erkannte soziale Benachteiligungen bei Präsenzdienstleistungen im Bundesheer dauerhaft zu beseitigen. “
*****
Das ist ein wesentlicher Punkt im Bereich der Miliz.
Abschließend darf ich mich bei dir, Frau Bundesministerin, sehr, sehr herzlich bedanken, zum einen für die Verhandlungen zum Verteidigungsbudget und zum anderen auch dafür, dass tagtäglich gezeigt wird, wie man als Ministerin hinter dem österreichischen Bundesheer steht und vor Ort bei der Truppe ist. Das ist gerade in Zeiten wie diesen besonders wichtig und wird sehr geschätzt. Ich darf mich sehr, sehr herzlich bedanken. Ich glaube, wir haben mit diesen Budgets eine gute Basis und können im Bereich der Landesverteidigung gesichert in die Zukunft investieren, was auch notwendig ist. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Unselbständiger Entschließungsantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten Mag Michael Hammer, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Stärkung der Miliz durch Wegfall sozialrechtlicher Nachteile
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 - BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) (TOP 7) UG 14
Das im Bundesvoranschlag 2020 der UG 14 Militärische Landesverteidigung dargestellte Wirkungsziel „Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität“ wird durch die Maßnahmen „Stärkung der präsenten Einsatzkräfte“ und „Stärkung der Miliz“ verfolgt, wobei sich letztere an der Anzahl der einsatzbereiten Milizverbände misst. Die Einsatzbereitschaft hängt in personeller Hinsicht besonders von der Motivation der freiwillig für die Republik Österreich tätigen Soldaten ab.
Derzeit bestehen jedoch Ungleichheiten im Sozialrecht zwischen temporär Präsenzdienstleistenden und beispielsweise Nicht-Wehrpflichtigen in puncto Verminderung von Urlaubsansprüchen unter bestimmten Voraussetzungen, Schwierigkeiten beim Erwerb anrechenbarer Pensionszeiten, Verlust von Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus. In den einschlägigen Bundesgesetzen sollten sozialrechtliche Nachteile wegfallen, sodass die Wehrmotivation der Milizsoldaten erhalten bleibt, die Personalgewinnung für die selbstständig strukturierten Milizorganisationselemente unterstützt und es somit insgesamt zu einer Stärkung der Miliz kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gegenwärtigen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Wehrpflichtige des Milizstandes umfassend zu evaluieren, entsprechende legislative Maßnahmen vorzubereiten und deren Finanzierbarkeit vorzusehen, um für diesen Personenkreis erkannte soziale Benachteiligungen bei Präsenzdienstleistungen im Bundesheer dauerhaft zu beseitigen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch. – Bitte.