11.54
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Wir sind jetzt den dritten Tag hier und diskutieren über das Budget, und so, wie es in vielen anderen Bereichen ist, ist es auch im Bereich der Familie: Das Budget ist alles andere als sicher und haltbar. Es ist damit zu rechnen, dass es nicht zu halten ist, davon geht man auch im Familienministerium aus, und auch Sie, Frau Familienministerin, haben es im Ausschuss schon angesprochen. Es ist nicht haltbar, und die ursprünglichen Erwartungen werden negativ bilanziert werden.
Ganz besonders betroffen ist der Flaf, der Familienlastenausgleichsfonds – daraus wird ja sehr viel bezahlt –, denn die beschlossenen Maßnahmen im Zuge der Coronakrise verursachen geringere Einnahmen durch wegfallende Dienstgeberbeiträge infolge rückläufiger Beschäftigung. Die extrem hohe Arbeitslosigkeit – es ist ja mit Abstand die höchste der Zweiten Republik – wird auch in den nächsten Monaten nicht geringer werden, sie wird mehr werden, und das wird auch ein immens großes Loch in den Flaf, in den Familienlastenausgleichsfonds, reißen, mit dem, wie ich schon angesprochen habe, die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Unterhaltsvorschusszahlungen finanziert werden.
Zu den Unterhaltsvorschusszahlungen: Sie werden jetzt einmal mit 137 Millionen Euro budgetiert. Man weiß nicht, ob das stimmt, die Zahlen sind ja gar nicht mehr so konkret, wir haben ja heute in der Früh schon gehört, dass da einiges nicht passt und nicht stimmt. Ich gehe jetzt einmal von der Zahl von 2019 aus: 134 Millionen Euro sind an Unterhaltsvorschusszahlungen ausbezahlt worden. 89 Millionen Euro sind als Rückzahlungen wieder zurückgeflossen, und 45 Millionen Euro können nicht eingefordert werden. Das heißt, Fakt ist: Der Staat bleibt auf einem Schaden von 45 Millionen Euro sitzen. Dieses Geld kann nicht eingefordert werden.
Wenn man davon ausgeht, dass die Arbeitslosenrate steigt – und das wird ja den Prognosen zufolge so sein, Experten sprechen ja schon davon –, dann sind diese 137 Millionen Euro für Unterhaltsvorschusszahlungen sehr mager budgetiert. Durch die mit der Krise verbundene Arbeitslosigkeit muss ja auch damit gerechnet werden, dass noch weniger Rückzahlungen als bis dato eingefordert werden können und zurückfließen. Die fehlen natürlich, und es ist nicht möglich, diese Zahlen genau zu benennen.
Für Familien, die in Not geraten sind, für Eltern, die unschuldig arbeitslos geworden sind, die in Kurzarbeit sind, die momentan nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht, die Angst haben, ihren Job noch zu verlieren, können die 30 Millionen Euro, Frau Bundesminister, die Sie aus dem Coronafamilienhärteausgleich bereitgestellt haben, nur der erste Schritt sein. Sie sprechen vom Bereitstellen: Wann fangen Sie endlich mit den Auszahlungen an? Mein Kollege Bernhard hat es schon angesprochen: Es gibt große Probleme. Viele Eltern warten auf das Geld, und das Geld wird nicht ausbezahlt.
Frau Bundesminister, bitte bemühen Sie sich und schauen Sie, dass da etwas vorwärtsgeht und dass die Auszahlungen endlich einmal beginnen! Vor allem diese Familien würden von dem von uns geforderten Österreichtausendergutschein für jeden Österreicher und jede Österreicherin vom Kleinkind bis hin zu den Großeltern profitieren, und gleichzeitig würde so natürlich auch die marode Wirtschaft angekurbelt werden.
Meine Damen und Herren! Die drastischen Maßnahmen, die während der Coronakrise geschlossenen Schulen und Betreuungseinrichtungen haben für Familien, besonders für Mütter, eine enorme Herausforderung dargestellt. Viele Eltern arbeiten im Homeoffice, betreuen nebenbei ohne jegliche Unterstützung durch die Großeltern ihre Kleinkinder und helfen den Schulpflichtigen bei ihren Hausaufgaben. Sie sorgen für ihre Großeltern und Verwandten, gehen für sie einkaufen, und sehr viele leisten sogar Nachbarschaftshilfe. Man hält zusammen. Die Familien sind in dieser Ausnahmesituation mehrfach belastet und leisten wirklich Außergewöhnliches.
Deshalb bringe ich diesbezüglich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, mir liegen die Familien am Herzen, und ich hoffe, auch Ihnen! Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen und ihm zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) – UG 25
in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 28. Mai 2020
Im Zuge der Coronakrise haben mehr als 1,8 Millionen Menschen ihre Arbeit verloren oder haben durch die Kurzarbeit deutliche weniger Einkommen. Und mit all diesen Menschen auch ihre Familien! Die Mehrheit der österreichischen Familien haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, von den Versprechungen der Bundesregierung und von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.
Gerade Eltern und insbesondere die Mütter haben während der Coronakrise Enormes geleistet und hatten oft mit einer Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, Home-Schooling und gleichzeitiger Erwerbsarbeit zu kämpfen. Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für jene Monate, in denen die Betreuungseinrichtungen, insbesondere Schule, geschlossen waren, wäre gerade für Familien mit wenig oder gar keinem Einkommen eine große finanzielle Hilfe.
Auch der Katholische Familienverband hat sich diesbezüglich in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und Unterstützung von Familien in dieser Ausnahmesituation gefordert:
Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Familienministerin!
Die außergewöhnlichen und drastischen Maßnahmen wie geschlossene Schulen und Betreuungseinrichtungen sind zweifellos wichtig und notwendig. Das Leben in dieser Ausnahmesituation funktioniert aber nur deswegen, weil Eltern und Familien ganz selbstverständlich einspringen und doppelte und dreifache Arbeit verrichten. Viele arbeiten in ihrem Beruf, vielfach im Homeoffice und betreuen nebenbei ohne jegliche Unterstützung von Großeltern oder Leihomas ihre Kleinkinder und helfen den Schulkinder beim Homeschooling. Das Leben mit Kindern ist wunderschön und sinnstiftend, dennoch stoßen viele Eltern in dieser Situation an die Grenzen des Machbaren.
Eltern sind in dieser Ausnahmesituation mehrfach belastet, leisten Außergewöhnliches und tragen damit dazu bei, dass unser System trotz Einschränkungen so gut weiter läuft. Um diese selbstverständlichen und unglaublichen Leistungen der Familien entsprechend wertzuschätzen, fordern wir als größte überparteiliche Familienorganisation eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für die Monate März und April.
Die Verdoppelung der Familienbeihilfe soll für den Zeitraum gelten, in dem Betreuungseinrichtungen und Schulen geschlossen sind bzw. bleiben. Für Maturantinnen und Maturanten muss der Anspruch auf Familienbeihilfe bis September verlängert werden.
Anerkennen wir, dass es die Familien sind, die zu allererst systemrelevant sind! Honorieren wir diese Wertschätzung mit einer finanziellen Abgeltung und unterstützen wir damit die Eltern und Familien in dieser schwierigen Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Trendl, Präsident Rosina Baumgartner, Generalsekretärin
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte.