Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung, 17. bis 19. November 2020 / Seite 365

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Jugendliche mit Behinderung durch eine Teilqualifizierungslehre oder verlängerte Lehre begleitet, damit sie danach beruflich gut Fuß fassen können.

Teilqualifizierungslehre bedeutet, wie das Wort schon verrät, ich erlerne einen Teilbereich eines Lehrberufs. In meinem Beispiel macht Frau Superwoman eine Teil­qualifizierungslehre zur Köchin und lernt dabei nicht die Inhalte der gesamten Kochlehre, sondern setzt zum Beispiel einen Schwerpunkt auf Frühstück. Ihr Abschluss in der Teil­qualifizierung wird von der WKO anerkannt.

Die verlängerte Lehre, das verrät auch schon das Wort, bedeutet, dass man die Lehrzeit um maximal ein Jahr verlängern kann. In meinem Beispiel entscheidet sich Frau Super­woman für eine Lehre zur Köchin; um den gesamten Inhalt zu lernen, braucht sie länger, und sie schließt ihre Lehre nicht nach drei, sondern nach vier Jahren ab. Danach hat sie einen anerkannten und vollwertigen Lehrabschluss.

Ein weiteres Projekt ist zum Beispiel die Arbeitsassistenz, die Menschen am Weg in den Arbeitsmarkt und beim Einstieg in den Beruf begleitet – sie unterstützt sehr personen­zentriert, zielgerichtet und sozusagen on the Job. Das bedeutet, dass im Job selber unterstützt wird und nicht in einer vorgeschalteten Ausbildungseinrichtung. Das heißt – wieder ein Beispiel –, Frau Superwoman wird nach ihrem erfolgreichen Lehrabschluss im Rahmen der verlängerten Lehre dabei unterstützt, in einen fixen Arbeitsplatz einzusteigen. Die ArbeitsassistentInnen unterstützen sie dabei, in ihrem Job die Abläufe optimal durchführen zu können und begleiten sie in den ersten Arbeitsschritten.

Die dritte Projektförderung ist das Jobcoaching. Das ist eine Maßnahme mit einem Schwerpunkt auf Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit höherem Unter­stützungsbedarf. Das Jobcoaching ist im Vergleich zu Arbeitsassistenz und Berufsaus­bildungsassistenz ein sehr engmaschiges Betreuungsnetzwerk. Es umfasst die Be­gleitung in den Job – ob es Praktika oder Schnuppermöglichkeiten sind –, dann eine intensive Begleitung am Arbeitsplatz selbst, indem einerseits die Menschen mit Behin­derungen geschult werden, aber auf der anderen Seite auch die MitarbeiterInnen in den Betrieben auf die Bedarfe und die notwendigen Anpassungen von Arbeitsstrukturen sensibilisiert werden. Das ist ein ganz essenzieller Beitrag.

Das waren die Projektförderungen, jetzt gehe ich auf die Individualförderungen ein: Da ist zum Beispiel die Inklusionsförderung, die in den ersten Jahren einen Lohnkosten­zuschuss für die neuen MitarbeiterInnen mit Behinderungen übernimmt, damit Betriebe auch einen Anreiz haben, Menschen mit Behinderungen anzustellen. Eine Individual­förderung, um mehr Frauen mit Behinderungen in die Arbeit zu bringen, ist zum Beispiel die Inklusionsförderung Frauen. Wie Sie wissen, sind Frauen mit Behinderungen in unserer patriarchalen Gesellschaft mehrfach diskriminiert. Beim Anteil der Bezieherin­nen von derzeit 37 Prozent möchten wir eine Steigerung auf 42 Prozent erreichen, das wären circa 375 Frauen mehr, die einen Ausbildungsplatz erhalten.

Zusammengefasst: Es werden insgesamt 7 000 neue Plätze geschaffen, in Projekten, aber auch in der Individualförderung. Es wird mehr und bessere Begleitung von Jugend­lichen in einer Teilqualifizierungslehre oder verlängerten Lehre geben, indem 300 Voll­zeitäquivalente in integrativen Betrieben geschaffen werden, somit wird es mehr Per­sonal geben, um mehr Jugendliche zu unterstützen.

Zu guter Letzt – weil das Lamperl schon blinkt –: Es wissen ja schon einige, dass wir ein großes Projekt betreffend persönliche Assistenz starten werden. Die persönliche Assistenz einheitlich zu regeln und damit auch Personengruppen, die bis jetzt keinen Anspruch auf persönliche Assistenz erhalten haben – das sind Menschen mit Lern­schwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen –, einen Zugang dazu zu ermöglichen, ist uns Grünen sehr wichtig.

 


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