18.53

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätz­te Bundesministerin! Geschätzter Bundesminister! Hohes Haus! Nun, unsere Position betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit ist seit März klar: Wir wollen, dass be­rufstätige Österreicherinnen und Österreicher im Fall einer Pandemie einen Rechtsan­spruch darauf haben, dass sie ihren Betreuungspflichten zu Hause nachkommen kön­nen. Wir wollen, dass das bei der Kinderbetreuung so ist, wir wollen, dass das in weiterer Folge auch bei den Pflegebedürftigen und auch bei den behinderten Menschen so ist, und im Unterschied zu vielen in diesem Haus wollen wir auch, dass auch jene Angehö­rigen, die schwer erkrankt sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben, von diesem Betreuungsanspruch umfasst sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen nicht, dass genau diese berufstätigen Personen zu Bittstellern werden, son­dern sie sollen Rechtsinhaber werden, und da unterscheiden wir uns teilweise vom ÖAAB, vom Arbeitnehmerflügel der ÖVP, der teilweise nicht einen Zackzack-, sondern einen Zickzackkurs fährt, wenn es darum geht, welche Rechtsansprüche gegeben sein sollen. Ich verweise auf das bereits zum Schulbereich Gesagte, ich verweise auch da­rauf, dass die im Handel, im Gesundheitswesen und im Pflegebereich Tätigen, die die sogenannten Systemerhalter sind, nunmehr wirklich wieder auf das Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber beharren müssen und keinen Rechtsanspruch haben, und ich ver­weise auch auf die Gemeindebediensteten, die von dieser Lösung nicht umfasst sind.

Uns geht es um Rechtssicherheit und um Rechtsfrieden; anscheinend geht es den an­deren nicht darum. Ich möchte betonen, dass der soziale Friede bei dieser unklaren Regelung und bei der Verwirrung, die teilweise durch das Zickzackthema herrscht, da sich der Arbeitgeberflügel gegenüber dem Arbeitnehmerflügel in der ÖVP durchgesetzt haben dürfte, weiterhin bestehen muss, sodass im Bereich des sozialen Friedens, sprich bei Gerichtsprozessen, wahrscheinlich das eine oder andere geklärt werden muss. Wir wollen das nicht; andere wollen das anscheinend schon.

Zum dritten Punkt: Die schwer erkrankten Personen, die zu Hause sind, leiden, und es ist für mich unklar, warum nicht alle Parteien in diesem Haus versuchen, diesen Rechts­anspruch auf Sonderbetreuungszeit auch für diese regeln zu wollen. Das sind krebser­krankte Personen, demenzerkrankte Personen, die zu Hause warten, bei denen die Angehörigen arbeiten – und im Endeffekt die Gefahr besteht, sich zwischen der Aufgabe des Dienstverhältnisses und der Gefährdung durch eine Ansteckung dieser Patienten entscheiden zu müssen.

Wir möchten das nicht! Wir möchten diese Personengruppen und deren Angehörige nicht im Stich lassen, darum bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein, der folgen­dermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Rechtsan­spruch auf Sonderbetreuungszeit auch auf Angehörige von Schwerkranken, die im ge­meinsamen Haushalt leben, auszudehnen und dem Nationalrat so rasch als möglich ei­ne entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, alle können beweisen, ob sie diese Gruppe im Stich lassen wollen. Ich fordere auch den ÖAAB inklusive Klubobmann Wöginger und auch Herrn Kollegen Zarits auf, da zu beweisen, ob sie die Arbeitnehmervertretung wahr­nehmen oder ob sie wiederum zulassen, dass die Arbeitgeber die Oberhand gewinnen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 986/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürger­liche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sowie über den Antrag 904/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz geändert wird (460 d.B.)

Die Umsetzung der SPÖ-Forderung auf einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Sonderbetreuungszeit zur Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Maßnahme. Sie bedeutet Rechtssi­cherheit für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Es geht aber nicht nur um Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Auch der gemeinsame Haushalt mit einem schwerer­krankten Angehörigen (z.B. Krebserkrankte) stellt eine Herausforderung in diesem Pan­demiefall dar. Deshalb sollen auch ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwererkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, denn es kann nicht sein, dass sich Menschen zwischen der Gesundheit ihrer Angehörigen und dem eigenen Arbeitsplatz entscheiden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Rechtsan­spruch auf Sonderbetreuungszeit auch auf Angehörige von Schwerkranken, die im ge­meinsamen Haushalt leben, auszudehnen und dem Nationalrat so rasch als möglich ei­ne entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über diesen Antrag verlege ich an den Schluss aller Abstimmungen zu den Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.