19.40

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bun­desminister! Frau Ministerin! Heute hat die Bundeswettbewerbsbehörde die ersten Geld­bußen im wohl größten Kartellskandal dieser Republik beantragt. Es geht um mindes­tens 1 500 Fälle, bei denen es um massiven Schaden an der öffentlichen Hand geht, der durch Baukonzerne, Bauunternehmen angerichtet wurde, die sich abgesprochen haben. Dafür möchte ich der BWB danken. Sie macht ihre Aufgabe gut. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fischer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Profis. Das ist eine weisungsfreie, eine schlagkräftige Truppe an Fachleuten, an Expertinnen und Experten, die den fairen Wettbewerb schützen, die jene Unternehmerinnen und Unternehmer, jene Konzerne, die sich an die Regeln halten, schützen und die die Konsumentinnen und Konsumenten schützen. Sie bekämpfen grenzüberschreitende Korruption von Unternehmen und Kon­zernen, sie sind verlässliche Anlaufstelle für Whistleblower, sie arbeiten mit Kronzeugen gegen organisierte Preisabsprachen und können dafür Hausdurchsuchungen machen, können dafür in Festplatten hineinschauen, können dafür in die Clouds von Unterneh­men hineinschauen.

Sie sind also ganz nahe an all dem, was für grenzüberschreitende Verbraucherbehör­denkooperation und für Verbraucherschutz essenziell ist. Sie haben diese Expertise, die sie haben, über Jahre mühsam aufgebaut und auch die Fachleute dafür, das Personal dafür über Jahre aufgebaut.

Die ÖVP wird heute dokumentieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sie diese Behörde mit diesen Fachleuten zusammenstutzen will, und das in Kooperation mit den Grünen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Rauch.)

Ich habe Ihnen jetzt geschildert, was die BWB so tut. – Dann gibt es das Eich- und Ver­messungsamt. Auch das Eich- und Vermessungsamt erfüllt eine wichtige Aufgabe in unserer Republik. Es ist im Gegensatz zur BWB weisungsgebunden. Es prüft und kali­briert beispielsweise Messgeräte, es führt den Grundstückskataster, es erstellt amtliche Landkarten et cetera. Auch auf das Eich- und Vermessungsamt will, glaube ich, niemand hier verzichten. Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Amtes wirklich meinen Respekt aussprechen und ihnen sagen, dass ich das, was sie tun, für wichtig halte.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie um alles in der Welt kommt man auf die Idee, die Aufgaben, die ich Ihnen vorher, als Erstes, geschildert habe, in die letztere Behörde zu verschieben? Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, keinen einzigen. (Bei­fall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aus diesem Grund haben wir, die Opposition, eine Sitzung des Konsumentenschutzaus­schusses herbeigeführt – gut, dass das dann doch noch irgendwie gelungen ist – und haben den Regierungsfraktionen die Gelegenheit gegeben, zu argumentieren, warum denn das sein muss. Es ist kein einziges sachliches Argument gekommen, und von mei­nem Vorredner Kollegen Weidinger ist auch kein einziges sachliches Argument, sondern nur Polemik gekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geht nach Ihrer Vorstellung, liebe ÖVP, dann irgendwann einmal der Eichbeamte mit dem Zollstock in die Konzernzentrale und will dort Hausdurchsuchungen machen? Ist das euer Ernst? So funktioniert Wettbewerbs- und Konsumentenschutz nicht! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Rauch.)

Was mich besonders stört – und ich glaube, nicht nur mich, und deshalb ist es wichtig, immer wieder darüber zu sprechen –, das ist die Dreistigkeit, mit der Sie eine unliebsame, weil weisungsfreie und immer wieder auch eigensinnige Behörde zusammenstutzen, oh­ne sachlichen Grund, wie schon gesagt.

Was mich auch verblüfft, ist, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass mir wirklich vorgekommen ist: Hätten wir das nicht im Ausschuss angesprochen, wäre euch vielleicht gar nicht aufgefallen, was da passieren soll. (Beifall bei den NEOS.) Das ist wirklich brutal. Das ist wirklich brutal, was da abgeht. Da wurdet ihr wieder über den Tisch gezogen. Das ist heute, glaube ich, das zehnte Mal, dass euch hier jemand sachlich fundiert erklärt, warum ihr über den Tisch gezogen wurdet. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, also die gesamte Opposition, geben euch heute die letzte Chance, dieses Unheil vom Wettbewerb und vom Verbraucherschutz abzuwenden. Ich bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regie­rungsvorlage (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Koopera­tionsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geän­dert werden (450 d.B.) TOP 36

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 6 lautet:

„6. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „angeführte Verordnung“ durch den Ausdruck „angeführten Verordnungen“ ersetzt.“

2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet:

„1. In § 2 Abs. 1 Z 10 wird die Wendung „(Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG), BGBl. I Nr. 148/2006“ durch die Wendung „(Verbraucherbehördenkooperations­gesetz) BGBl. I Nr. xx/202y“ ersetzt.“

3. Artikel 3 Ziffer 2 lautet:

„2. Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 2 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202y tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft““

4. Artikel 3 Ziffern 3 und 4 entfallen.

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorla­ge (409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert wer­den  (450 d.B.) TOP 36

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 6 lautet:

„6. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „angeführte Verordnung“ durch den Ausdruck „angeführten Verordnungen“ ersetzt."

2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet:

„1. In § 2 Abs. 1 Z 10 wird die Wendung „(Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG), BGBl. I Nr. 148/2006“ durch die Wendung „(Verbraucherbehördenkooperations­gesetz) BGBl. I Nr. xx/202y" ersetzt."

3. Artikel 3 Ziffer 2 lautet:

"2. Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 2 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202y tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft“"

4. Artikel 3 Ziffern 3 und 4 entfallen.

Begründung

Bereits im Begutachtungsverfahren zur Regierungsvorlage wurde in mehreren Stellung­nahmen Bedenken betreffend die beabsichtigte Benennung der Bundesministerin bezie­hungsweise des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) als zuständige Behörde in § 3 Abs. 1 Z. 3 anstelle der bisher zuständigen Bundeswett­bewerbsbehörde (BWB) erhoben. Darauf wird auch in mehreren Passagen der Erläute­rungen zur Regierungsvorlage Bezug genommen.

In der 13-jährigen Anwendungspraxis hat sich gezeigt, dass die Bundeswettbewerbsbe­hörde neben dem Bundeskartellanwalt die einzige zuständige Behörde im Sinne des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes war, bei der es zu einem laufenden Anfall an Informations- und Durchsetzungsersuchen sowie von Warnmeldungen gekommen ist. Es konnte über die Jahre eine umfangreiche fachliche Expertise sowie ein entspre­chender praktischer Erfahrungsschatz im Vollzug aufgebaut werden. Dabei kam der Bundeswettbewerbsbehörde sicherlich zugute, dass sie aus ihrem kartellrechtlichen Kernbereich mit dem Führen von Ermittlungen, Parteienverhandlungen und Gerichtsver­fahren sowie der internationalen Behördenkooperation bestens vertraut ist und beim Vollzug ihrer Aufgaben weisungsfrei und unabhängig ist.

Die nunmehrige Benennung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesens an­stelle der Bundes-Wettbewerbsbehörde als zuständige Behörde in § 3 Abs. 1 Z. 3 löst die schwerwiegenden Bedenken im Begutachtungsverfahren nicht, da es sich um eine dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgeordnete Be­hörde handelt, die der Bundesministerin fachlich weisungsgebunden ist. Somit würde keine Verbesserung hinsichtlich der problematischen Konstellation eintreten. Im Gegen­teil, durch diese Zuständigkeitsverschiebung sind klassische Ziel- und Interessenkonflik­te zu befürchten.

Durch diese hier vorgeschlagene Änderung wird sichergestellt, dass die unabhängige und weisungsfreie Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiterhin zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 bleibt und nicht durch eine weisungsabhängige und von der Sach­materie weit entfernte nachgeordnete Dienststelle des Bundesministers beziehungswei­se der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersetzt wird. Schließ­lich wurde der bisher zuständige Bundeskartellanwalt ebenfalls nicht als zuständige Be­hörde gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ersetzt.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte schön, Frau Magistra.