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Nachhaltigkeit als Geschäftsmodell der Zukunft etablieren: Was kann die europäische Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten verändern?
Die Einhaltung der Menschenrechte sollte ein gesetzlich geregelter Wettbewerbsvorteil sein und kein Nachteil am internationalen Markt, was aktuell leider immer noch oft der Fall ist. Dem wollen die Europäische Kommission und die österreichische Bundesregierung nun einen Riegel vorschieben. Ein neuer Gesetzesrahmen soll dazu führen, dass nachhaltig agierende Unternehmen klar im Vorteil sind, während solche, die durch ihre Lieferketten Menschenrechte verletzen und die Umwelt zerstören, dafür auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden können.
Fairtrade zeigt mit einem vielfach erprobten und etablierten Regel- und Kontrollwerk seit 30 Jahren in Österreich, dass Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg kein Widerspruch sind, ganz im Gegenteil. Hierzulande wurde bislang die eindrucksvolle Zahl von rund 500 Millionen Euro an Direkteinnahmen für die Organisationen im Ursprung erwirtschaftet, die durch den Verkauf von Fairtrade-Produkten zustande kamen.
Aus diesem Anlass lud Fairtrade Österreich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu einem Gedankenaustausch darüber, wie ein Lieferkettengesetz zu einem Paradigmenwechsel in der Wirtschaft führen kann.