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Von Beginn an war die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eine der umstrittensten Partien unserer Bundesverfassung, und die Unzufriedenheit mit ihr ist bis heute auf allen Seiten groß. Mehrfache Evaluierungen haben grundlegenden Reformbedarf aufgezeigt, aber die Strukturreformen, die zur Abhilfe vorgeschlagen wurden, sind allesamt gescheitert, von der Bundesstaatsreform 1994/95 bis hin zum Drei-Säulen-Modell, das der Österreich-Konvent entworfen hat. Was bleibt, ist eine Politik der kleinen Schritte, die dort, wo es brennt oder klemmt, die Verteilung im Detail korrigiert, ohne die Grundsätze in Frage zu stellen oder den Ursachen auf den Grund zu gehen. Auch der Plan, die Grundsatzgesetzgebung des Bundes aufzulassen und die Tatbestände des Artikels 12 in andere Artikel zu überstellen, konnte bis dato nur zum Teil realisiert werden.
Das Parlament Österreich und der ÖJT nehmen diese Ausgangslage zum Anlass, die bundesstaatliche Kompetenzverteilung im Rahmen dieser Podiumsdiskussion auf den Prüfstand zu stellen. In welche Richtung soll eine Kompetenzreform gehen? Ist mehr Flexibilität nötig oder braucht es mehr Verteilungssicherheit? Soll der Vollzugs- und Verbundföderalismus weiter gestärkt werden oder ist mehr Verantwortungskonzentration angesagt? Wie ließe sich die Verteilung effizienter und bürgernäher gestalten? Welche Probleme wirft der Gesundheitsbereich auf und welche Lösungen sind für sie in Sicht?