Die geplante ökosoziale Steuerreform ist ein zentrales Element der aktuellen Budgetplanung für die Jahre 2022 bis 2025. Das Gesamtvolumen der Reform beträgt im Jahr 2022 rd. 2,65 Mrd. EUR. Davon entfällt ein Großteil auf die Senkung der 2. Tarifstufe bei der Einkommensteuer von 35 % auf 30 % (0,75 Mrd. EUR), die Krankenversicherungsbeitragssenkung für niedrige Einkommen (0,60 Mrd. EUR) und die Nettoentlastung aus CO2‑Bepreisung und Rückvergütungen (0,93 Mrd. EUR). Weitere Entlastungsmaßnahmen beinhalten die Erhöhungen des Familienbonus auf 2.000 EUR bzw. des Kindermehrbetrags auf 450 EUR pro Kind (Entlastung im Endausbau insgesamt 0,6 Mrd. EUR), die Senkung der 3. Tarifstufe bei der Einkommensteuer von 42 % auf 40 % und die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 %. Bis zum Jahr 2025 soll das Gesamtvolumen auf 6,13 Mrd. EUR steigen.
Die Kalte Progression wurde seit der letzten großen Steuerreform 2016 durch die seither beschlossenen und geplanten Maßnahmen (v. a. Familienbonus, Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer und SV‑Bonus) mehr als ausgeglichen. Im Jahr 2024 werden die Lohn‑ und Einkommensteuereinnahmen um rd. 5 % niedriger sein als in einem (hypothetischen) Szenario ohne Kalte Progression, wobei solche Berechnungen wesentlich vom Ausgangszeitpunkt abhängen. Insbesondere Haushalte mit Kindern werden besser gestellt, weil sie vom Familienbonus profitieren. Bei Haushalten ohne Kinder ist das Einkommen im Durchschnitt nur geringfügig höher, ein Teil der Haushalte hätte im hypothetischen Szenario ohne Kalte Progression sogar ein höheres Einkommen.
Ab Juli 2022 erfolgt eine Bepreisung von CO2‑Emissionen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels. Der Preis pro Tonne CO2 soll von 30 EUR im Jahr 2022 auf 55 EUR im Jahr 2025 steigen. Zur Rückvergütung wird ein Klimabonus ausbezahlt, der im Jahr 2022 je nach regionaler Lage zwischen 100 EUR und 200 EUR pro Person beträgt. Für Unternehmen und die Landwirtschaft sind ebenfalls Rückerstattungen geplant. Die insgesamt budgetierten Kompensationsmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2025 sind mit 6,4 Mrd. EUR deutlich höher als die erwarteten Einnahmen iHv 4,6 Mrd. EUR aus der CO2‑Bepreisung.
Die durchschnittliche Belastung der Privathaushalte durch die CO2‑Abgabe beträgt auch beim vorgesehenen Preis iHv 55 EUR pro Tonne CO2 im Jahr 2025 weniger als ein halbes Prozent ihrer Konsumausgaben. Der Klimabonus gleicht dies mehr als aus, auch weil ein Teil der Belastung das Ausland betrifft („Tanktourismus“ und weitere Exporte). Eine Differenzierung der Ergebnisse nach Einkommen, Besiedlungsdichte am Wohnort, Besitz von Pkw und Heizsystem zeigt, dass bei diesen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zumindest im Durchschnitt die Entlastung durch den Klimabonus höher ist als die Belastung durch die CO2‑Abgabe inklusive Umsatzsteuer. Im Jahr 2022 wird dies dadurch verstärkt, dass der Klimabonus für das Gesamtjahr ausbezahlt wird, die CO2‑Abgabe aber nur das halbe Jahr betrifft.
Die Verteuerung fossiler Energieträger durch den CO2‑Preis macht diese unattraktiver und hat einen Lenkungseffekt. Im BVA‑E 2022 wird die mittelfristige Reduktion der jährlichen CO2-Emissionen im Jahr 2030 auf mindestens 2,6 Mio. Tonnen beziffert. Das ist nur ein kleiner Teil der außerhalb des EU-Emissionshandelsbereichs benötigten Reduktion bis zum Jahr 2030. Die Differenz muss durch weitere auf nationaler und internationaler Ebene geplante oder umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen realisiert werden. Der Entwurf zum BFG 2022 sieht dafür höhere Auszahlungen vor.