Im Budget 2023 und im Finanzrahmen sind sowohl einzahlungsseitig als auch auszahlungsseitig einige strukturell wirksame Maßnahmen und Schwerpunkte vorgesehen.
Mit dem dritten Teuerungs‑Entlastungspaket wurde eine Abgeltung der kalten Progression und die Valorisierung weiterer Sozialleistungen beschlossen. Laut Progressionsbericht von WIFO und IHS beträgt die im Jahr 2023 abzugeltende kalte Progression 1,85 Mrd. EUR. Weil diese im Vergleich zu einem Szenario ohne zukünftige Steueranpassungen berechnet wird, steigt sie mit jedem weiteren Jahr an und beträgt 7,78 Mrd. EUR im Jahr 2026. Ein kleinerer Anteil davon wird dabei jeweils erst in Folgejahren zahlungswirksam und etwa ein Drittel der zahlungswirksamen Abgeltung wird von den Ländern und Gemeinden getragen. Das Entlastungsvolumen aus der Valorisierung weiterer Sozialleistungen steigt von 0,36 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 1,29 Mrd. EUR im Jahr 2026 an. Auch die schrittweise eingeführte Ökosoziale Steuerreform (ÖSSR) führt im Zeitraum des Finanzrahmens zu einer zunehmenden Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen. Die diesbezügliche Belastung des Bundeshaushalts steigt von 2,47 Mrd. EUR im Jahr 2022 auf 4,05 Mrd. EUR im Jahr 2026 an.
Mit dem vorliegenden Budgetentwurf soll eine deutliche Aufstockung der bereitgestellten Mittel für die Förderung von Klimaschutzinvestitionen und die Erhöhung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz von Wirtschaft und Industrie erfolgen. Die für diese Maßnahmen neu verfügbaren Mittel betragen im Jahr 2023 rd. 0,9 Mrd. EUR und steigen bis 2026 auf rd. 1,4 Mrd. EUR an. Mit einer Novelle des Umweltförderungsgesetzes werden einerseits bestehende Förderschienen aufgestockt und andererseits zwei neue Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen und die Transformation der Industrie geschaffen.
Landesverteidigung und innere Sicherheit bilden gemäß Strategiebericht 2023 bis 2026 einen budgetären Schwerpunkt und schlagen sich in entsprechenden Auszahlungserhöhungen nieder. Die Auszahlungsobergrenzen der UG 14‑Militärische Angelegenheiten werden für den Zeitraum 2023 bis 2026 in Summe um den Betrag von 5,25 Mrd. EUR aufgestockt, was auch in einem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz festgeschrieben werden soll. Die Aufstockung des Budgets einschließlich der Pensionen des Verteidigungsbereichs orientiert sich an einem jährlichen Zielwert von 1 % des zuletzt festgestellten BIP. Der BVA‑E 2023 der UG 14 ohne Pensionsauszahlungen für Heeresangehörige beträgt 0,7 % des für 2023 erwarteten BIP. Die Zusatzmittel für innere Sicherheit (+12,5 % im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022) dienen im Wesentlichen der Absicherung eingeleiteter Reformen einschließlich der Personaloffensive und setzen neue Akzente bei Resilienz- und Krisenvorsorge, beim Ausbau polizeilicher IT-Anwendungen/Digitalisierung sowie bei Schutzausrüstung, Einsatztechnik und Ausstattung der Polizeibeamt:innen.
Im Pensionsbereich wurden in den letzten Jahren einige strukturell wirkende expansive Maßnahmen beschlossen. Das Pensionsanpassungsgesetz 2023 führt zu einer nur geringen strukturellen Mehrbelastung, die in erster Linie aus der über die Inflationsrate hinausgehenden Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze resultiert. Die Direktzahlung 2023 wirkt nur temporär. In Summe steigen die Auszahlungen in der UG 22‑Pensionsversicherung und der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im BVA‑E 2023 um 2,7 Mrd. EUR auf 25,5 Mrd. EUR.
Für die Pflegereform sind im BVA‑E 2023 in unterschiedlichen Untergliederungen insgesamt 0,8 Mrd. EUR vorgesehen. Diese umfasst insbesondere Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung und einen Zuschuss an die Länder zur Verbesserung der Einkommenssituation für die Pflegekräfte. Da es sich zum Teil um Einmalmaßnahmen handelt, sinkt der Mittelbedarf in den folgenden Jahren.