Budgetdienst - Budget 08.11.2023

Budgetanalyse 2024

Analyse vom 8. November 2023

Überblick

Die Bundes­regierung hat am 18. Oktober 2023 die Entwürfe zum Bundes­finanz­gesetz (BFG‑E) 2024 und zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG‑E) 2024‑2027 vorgelegt. Für 2024 sind in der vorliegenden Haushalts­planung Auszahlungen iHv 123,5 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 102,6 Mrd. EUR vorgesehen. Daraus ergibt sich im Jahr 2024 ein negativer Netto­finanzierungs­saldo iHv ­20,9 Mrd. EUR, der damit um 3,7 Mrd. EUR ungünstiger ist als im BVA 2023. Auch für die weitere Planungs­periode werden deutlich negative Netto­finanzierungs­salden zwischen ‑16,9 Mrd. EUR und ‑19,7 Mrd. EUR erwartet.

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Kurzfassung

Die vorliegende Haushalts­planung für die Jahre 2024 bis 2027 ist von inflations­bedingten Mehr­auszahlungen, der Fort­setzung budgetärer Schwer­punkt­setzungen, einem expansiv ausgerichteten Finanz­ausgleich und zusätzlichen Mitteln in den meisten Budget­untergliederungen geprägt. Die budgetären Auswirkungen der Krisen­­maßnahmen sind hingegen rück­läufig.

Der BVA‑E 2024 sieht Auszahlungen iHv 123,5 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 102,6 Mrd. EUR vor. Daraus ergibt sich im Jahr 2024 ein negativer Netto­finanzie­rungs­saldo iHv ‑20,9 Mrd. EUR, der damit um 3,7 Mrd. EUR ungünstiger ist als im BVA 2023. Auch für die weitere Planungs­periode werden deutlich negative Netto­­finanzierungs­salden zwischen ‑16,9 Mrd. EUR und ‑19,7 Mrd. EUR erwartet.

Die Auszahlungen steigen gegenüber dem BVA 2023 um 8,3 Mrd. EUR bzw. 7,2 % an. Die hohen Inflations­raten und Schwer­punkt­setzungen der Bundes­regierung führen in fast allen Budget­bereichen zu hohen nominellen Auszahlungs­anstiegen, wobei diese in den Bereichen Pensionen (+4,5 Mrd. EUR) sowie Inneres und Militärische Angele­genheiten (+1,1 Mrd. EUR) besonders hoch ausfallen. Geringere Aus­zahlungen im Zusammen­hang mit der Teuerungs- und Energiekrise sowie der COVID‑19-Krise (‑3,1 Mrd. EUR) werden durch höhere Auszahlungen aufgrund der Grundsatz­einigung zum Finanz­ausgleich (+3,3 Mrd. EUR) in etwa ausgeglichen. Für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind um 1,0 Mrd. EUR mehr veranschlagt als im BVA 2023 (ohne Krisenmaßnahmen). Darüber hinaus führt das steigende Zinsniveau zu höheren Zins­zahlungen (+0,5 Mrd. EUR). Der BFG‑E 2024 sieht außerdem umfangreiche Ermächti­gungen iHv 4,1 Mrd. EUR für zusätzliche Auszahlungen im Zusammen­­hang mit der Teuerungs- und Energie­krise vor. Die Einzahlungen sind im BVA‑E 2024 um 4,5 Mrd. EUR bzw. 4,6 % höher veranschlagt als im BVA 2023.

Im BFRG‑E 2024‑2027 werden die Auszahlungs­ober­grenzen gegen­über dem aktuell gültigen Finanz­rahmen für alle Jahre deutlich nach oben korrigiert. Für das Jahr 2025 beträgt die Auszahlungs­ober­grenze 122,9 Mrd. EUR und steigt in den beiden Folge­­jahren moderat um 1,3 % auf 124,5 Mrd. EUR bzw. um 2,7 % auf 127,9 Mrd. EUR an.

Auf gesamt­staatlicher Ebene ist in der aktuellen Planungs­periode kein weiterer Rück­­gang für das Budget­defizit vorgesehen, nachdem es zuvor seit dem krisen­bedingten Höchst­stand im Jahr 2020 rückläufig war. Für 2023 und 2024 erwartet das BMF ein gesamt­staatliches Budget­defizit von jeweils 2,7 % des BIP, das bis zum Ende der Planungs­periode 2027 unverändert bleibt. Damit weicht die mittel­fristige Budget­planung wesentlich von den im Herbst 2022 bzw. im Frühjahr 2023 vorgelegten Planungen ab, die noch von einer rück­läufigen Defizit­entwicklung ausge­gangen sind. Die deutliche Verschlechterung der Budget­prognose dürfte vor allem auf den expansiv ausgerichteten neuen Finanz­­ausgleich, die generell in mehreren Budget­bereichen (z. B. Wissenschaft und Forschung, Sicherheit) bereit­gestellten zusätzlichen Mittel, höhere Ausgaben für monetäre Sozial­leistungen und Arbeitnehmer­entgelte sowie etwas ungünstigere konjunkturelle Rahmen­bedingungen zurückzu­führen sein. Das gesamt­staatliche Defizit 2024 iHv 13,7 Mrd. EUR trägt zur Gänze der Bundes­sektor. Für die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungs­träger wird in der gesamten Planungsperiode ein Budget­überschuss ausgewiesen, der im Zeit­verlauf allerdings abnimmt.

Die 2020 deutlich angestiegene öffentliche Schulden­quote war seither trotz hoher Defizite aufgrund des starken nominellen Wirtschafts­wachstums rück­läufig (BIP-Nenner-Effekt) und wird 2023 voraus­sichtlich bei 76,4 % des BIP liegen. In der weiteren Planungs­periode stagniert die öffentliche Schulden­quote bei knapp über 76 % des BIP, die bisherigen Planungen vom Herbst 2022 bzw. vom Frühjahr 2023 sahen ein Absinken der Schulden­quote vor.

Die Ziel­setzungen der österreichischen Budget­politik waren bisher darauf ausgerich­tet, nach dem Abklingen der Krisensituation das Defizit und die Schulden­quote deut­lich zu reduzieren. Die aktuelle Budget­planung bringt hier insofern einen Richtungs­­wechsel, als anhaltend hohe Defizite und eine stagnierende Schulden­quote vorgese­hen sind. Das gesamt­staatliche Defizit bliebe zwar im Betrachtungs­zeitraum unter der Maastricht-Grenze, eine hinreichende Rückführung der Schulden­quote und des strukturellen Budget­defizits würde jedoch nicht erfolgen. Gemäß einer Bestimmung im BFG‑E sollen die Regelungen im BHG zur Schulden­bremse auf Bundes­ebene 2024 keine Anwendung finden. Für 2024 werden in nahezu allen Bereichen Budget­er­höhungen vorgenommen und eine gezielte Fokussierung auf nur wenige spezifische Schwer­punkte ist nicht ersichtlich. Zugleich stellen die beschlossenen Indexierungen und die steigenden Zins­aufwendungen eine Heraus­forderung dar, die die Ausgangs­­lage für die langfristige Defizit- und Schulden­entwicklung verschlechtern.