Die vorliegende Haushaltsplanung für die Jahre 2024 bis 2027 ist von inflationsbedingten Mehrauszahlungen, der Fortsetzung budgetärer Schwerpunktsetzungen, einem expansiv ausgerichteten Finanzausgleich und zusätzlichen Mitteln in den meisten Budgetuntergliederungen geprägt. Die budgetären Auswirkungen der Krisenmaßnahmen sind hingegen rückläufig.
Der BVA‑E 2024 sieht Auszahlungen iHv 123,5 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 102,6 Mrd. EUR vor. Daraus ergibt sich im Jahr 2024 ein negativer Nettofinanzierungssaldo iHv ‑20,9 Mrd. EUR, der damit um 3,7 Mrd. EUR ungünstiger ist als im BVA 2023. Auch für die weitere Planungsperiode werden deutlich negative Nettofinanzierungssalden zwischen ‑16,9 Mrd. EUR und ‑19,7 Mrd. EUR erwartet.
Die Auszahlungen steigen gegenüber dem BVA 2023 um 8,3 Mrd. EUR bzw. 7,2 % an. Die hohen Inflationsraten und Schwerpunktsetzungen der Bundesregierung führen in fast allen Budgetbereichen zu hohen nominellen Auszahlungsanstiegen, wobei diese in den Bereichen Pensionen (+4,5 Mrd. EUR) sowie Inneres und Militärische Angelegenheiten (+1,1 Mrd. EUR) besonders hoch ausfallen. Geringere Auszahlungen im Zusammenhang mit der Teuerungs- und Energiekrise sowie der COVID‑19-Krise (‑3,1 Mrd. EUR) werden durch höhere Auszahlungen aufgrund der Grundsatzeinigung zum Finanzausgleich (+3,3 Mrd. EUR) in etwa ausgeglichen. Für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind um 1,0 Mrd. EUR mehr veranschlagt als im BVA 2023 (ohne Krisenmaßnahmen). Darüber hinaus führt das steigende Zinsniveau zu höheren Zinszahlungen (+0,5 Mrd. EUR). Der BFG‑E 2024 sieht außerdem umfangreiche Ermächtigungen iHv 4,1 Mrd. EUR für zusätzliche Auszahlungen im Zusammenhang mit der Teuerungs- und Energiekrise vor. Die Einzahlungen sind im BVA‑E 2024 um 4,5 Mrd. EUR bzw. 4,6 % höher veranschlagt als im BVA 2023.
Im BFRG‑E 2024‑2027 werden die Auszahlungsobergrenzen gegenüber dem aktuell gültigen Finanzrahmen für alle Jahre deutlich nach oben korrigiert. Für das Jahr 2025 beträgt die Auszahlungsobergrenze 122,9 Mrd. EUR und steigt in den beiden Folgejahren moderat um 1,3 % auf 124,5 Mrd. EUR bzw. um 2,7 % auf 127,9 Mrd. EUR an.
Auf gesamtstaatlicher Ebene ist in der aktuellen Planungsperiode kein weiterer Rückgang für das Budgetdefizit vorgesehen, nachdem es zuvor seit dem krisenbedingten Höchststand im Jahr 2020 rückläufig war. Für 2023 und 2024 erwartet das BMF ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von jeweils 2,7 % des BIP, das bis zum Ende der Planungsperiode 2027 unverändert bleibt. Damit weicht die mittelfristige Budgetplanung wesentlich von den im Herbst 2022 bzw. im Frühjahr 2023 vorgelegten Planungen ab, die noch von einer rückläufigen Defizitentwicklung ausgegangen sind. Die deutliche Verschlechterung der Budgetprognose dürfte vor allem auf den expansiv ausgerichteten neuen Finanzausgleich, die generell in mehreren Budgetbereichen (z. B. Wissenschaft und Forschung, Sicherheit) bereitgestellten zusätzlichen Mittel, höhere Ausgaben für monetäre Sozialleistungen und Arbeitnehmerentgelte sowie etwas ungünstigere konjunkturelle Rahmenbedingungen zurückzuführen sein. Das gesamtstaatliche Defizit 2024 iHv 13,7 Mrd. EUR trägt zur Gänze der Bundessektor. Für die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger wird in der gesamten Planungsperiode ein Budgetüberschuss ausgewiesen, der im Zeitverlauf allerdings abnimmt.
Die 2020 deutlich angestiegene öffentliche Schuldenquote war seither trotz hoher Defizite aufgrund des starken nominellen Wirtschaftswachstums rückläufig (BIP-Nenner-Effekt) und wird 2023 voraussichtlich bei 76,4 % des BIP liegen. In der weiteren Planungsperiode stagniert die öffentliche Schuldenquote bei knapp über 76 % des BIP, die bisherigen Planungen vom Herbst 2022 bzw. vom Frühjahr 2023 sahen ein Absinken der Schuldenquote vor.
Die Zielsetzungen der österreichischen Budgetpolitik waren bisher darauf ausgerichtet, nach dem Abklingen der Krisensituation das Defizit und die Schuldenquote deutlich zu reduzieren. Die aktuelle Budgetplanung bringt hier insofern einen Richtungswechsel, als anhaltend hohe Defizite und eine stagnierende Schuldenquote vorgesehen sind. Das gesamtstaatliche Defizit bliebe zwar im Betrachtungszeitraum unter der Maastricht-Grenze, eine hinreichende Rückführung der Schuldenquote und des strukturellen Budgetdefizits würde jedoch nicht erfolgen. Gemäß einer Bestimmung im BFG‑E sollen die Regelungen im BHG zur Schuldenbremse auf Bundesebene 2024 keine Anwendung finden. Für 2024 werden in nahezu allen Bereichen Budgeterhöhungen vorgenommen und eine gezielte Fokussierung auf nur wenige spezifische Schwerpunkte ist nicht ersichtlich. Zugleich stellen die beschlossenen Indexierungen und die steigenden Zinsaufwendungen eine Herausforderung dar, die die Ausgangslage für die langfristige Defizit- und Schuldenentwicklung verschlechtern.