Parlamentsarchiv - Blick ins Archiv 25.06.2026

50 Jahre Volksgruppengesetz

Ein Wendepunkt in der Minderheitenpolitik

Das Gesetz über die Rechtsstellung der Volksgruppen in Österreich (Volksgruppengesetz) stellt einen Wendepunkt in der Minderheitenpolitik Österreichs dar. Erstmals wird der Versuch unternommen, eine einheitliche Rechtsgrundlage für die auf österreichischem Staatsgebiet lebenden Volksgruppen zu schaffen. Der Nationalrat fasst den Beschluss zu diesem Gesetz am 7. Juli 1976, am 1. Februar 1977 tritt es in Kraft.

Das Volksgruppengesetz zeugt von der wechselvollen Geschichte Mitteleuropas im 20. Jahrhundert und wurzelt im Zusammenbruch der Habsburgermonarchie 1918. Die Staatsgrenzen der Nachfolgestaaten deckten sich nicht mit den Siedlungsgebieten der Volksgruppen. Schon im Friedensvertrag von St. Germain-en-Laye 1919 und im Staatsvertrag von Wien 1955 werden die Rechte der auf dem Gebiet der Republik Österreich verbliebenen Minderheiten explizit festgehalten.

Das Volksgruppengesetz von 1976 konkretisiert die Rechte aus dem Staatsvertrag und gilt für alle anerkannten Volksgruppen. Zum damaligen Zeitpunkt sind das Burgenland-Kroaten, Burgenland-Ungarn, Kärntner Slowenen und Wiener Tschechen. Slowaken und Roma erhalten den Status als anerkannte autochthone Volksgruppe erst 1992 bzw. 1993.

Nachweis: Regierungsvorlage Nr. 217 der Beilagen (Volksgruppengesetz)

In der Vitrine zu sehen ist die Mitteilung des Präsidiums des Nationalrates an das Bundeskanzleramt über den Beschluss der Regierungsvorlage, der Beschluss des Nationalrats vom 7. Juli 1976 (mit auffälligen Kleberückständen) und die Vorlage der Bundesregierung vom 18. Mai 1976.