Parlamentsarchiv - Blick ins Archiv 01.10.2025

Eine freiwillige Verpflichtung

Politischer Willensakt

Nach zehn Jahren Besatzungszeit wurde Österreich 1955 mit Abschluss des Staatsvertrags wieder ein souveräner Staat. Eine wichtige Voraussetzung für dessen Zustandekommen war die Garantie der "immerwährenden Neutralität". Diese "freiwillige Verpflichtung" führte einen Tag nach dem Abzug der letzten Besatzungstruppen, am 26. Oktober 1955, zum Beschluss des Neutralitätsgesetzes – das der damalige Präsident des Nationalrats, Felix Hurdes, als "ersten politischen Willensakt des Parlaments im freien Österreich" würdigte. Erst seit 1965 ist der 26. Oktober zugleich österreichischer Nationalfeiertag.

Transkript des Neutralitätsgesetzes auf der Seite des Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs

Zusätzlicher Nachweis: Verweis auf das Digitalisat des Ausschussberichtes

Ab Oktober in der Ausstellungsvitrine des Parlamentsarchivs zu sehen: Der Bericht des Hauptausschusses über den Antrag auf Schaffung eines Neutralitätsgesetzes und die Mitteilung des Bundesrates über den Beschluss des Neutralitätsgesetzes.