Parlamentsarchiv - Blick ins Archiv 10.07.2024

Fräulein oder Frau? – Das „Frauentitelgesetz“

"Die gesellschaftliche Entwicklung hat dahin geführt..."

Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Anrede "Fräulein" für unverheiratete Frauen selbstverständlich. Für viele Frauen bedeutet sie eine Herabwürdigung, da sich der private Familienstand in der öffentlichen Bezeichnung widerspiegelt. Den gewandelten Rollenbildern tragen die Abgeordneten der SPÖ im Jahr 1949 mit einem Initiativantrag Rechnung. In dem vorwiegend von Mandatarinnen unterzeichneten Text fordern sie, dass sich alle volljährigen weiblichen Personen als "Frau" bezeichnen dürfen. Der Antrag wird kurz vor dem Ende der V. Gesetzgebungsperiode eingereicht und gelangte daher nicht mehr zur Verhandlung.

Transkript: Antrag 185/A und Motivenbericht vom 8. März 1949 betreffend das "Frauentitelgesetz" / PDF, 35 KB